Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften aus den Jahren 1997 und 1998 ist verfassungswidrig. Die hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Als Grund nannten die Richter die ungleiche Behandlung der Steuerzahler. Aufgrund der fehlenden Kontrollmöglichkeiten sei die Steuer nur von ehrlichen Bürger gezahlt worden, hieß es. Dies verstoße gegen den Gleichheitssatz.
Das Urteil sei nicht auf die Folgejahre übertragbar, da sich die gesetzliche Lage seitdem geändert hat.
Gruß
Twinson_99