Spekulationssteuer und Belege


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MJJK:

Spekulationssteuer und Belege

 
12.04.00 17:37
In anderen Threads wurde ja schon die Abziehbarkeit diverser Aufwendungen bei der Börsenspekulation angesprochen.

Wie "gut" müssen eigentlich Belege dafür sein? D.h. wenn ich an einem Kiosk die "Euro am Sonntag" kaufe und die 3,50 anrechnen lassen will, brauche ich dann eine Quittung über "Euro am Sonntag - DM 3,50", reicht ein einfacher Kassenbon oder soll man das erste Blatt der Ausgabe als Beleg abgeben?

Muß man die Aufwendungen für (Ver)Kauforders mittels allen Ausführungsbestätigungen der (Ver)Kauforders nachweisen?

Kann man das Finanzamt mit einer schön übersichtlichen Tabelle zufriedenstellen?

Danke für die Antworten, MJJK.
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MJJK:

Weiß niemand was? o.T.

 
13.04.00 09:40
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MisterX:

Inwieweit sich das Finanzamt mit den Belegen zufrieden gibt, ist von F.

 
13.04.00 13:05
Fall (also Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter) unterschiedlich.

Ob ein einfacher Kassenbon ausreicht, ist eher unwahrscheinlich.

Die übersichtliche Tabelle wird mit Sicherheit hilfreich sein. Da aber durch das FA eine Überprüfung stattfinden sollte, werden auch die Belege erforder-
lich sein.

Bei Abgabe meiner ESt-Erklärung hat der FA-Beamte jedenfalls verschiedene Positionen stichprobenweise überprüft.

Gruß MisterX
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MJJK:

Danke MisterX. Hat noch jemand Fakten? o.T.

 
13.04.00 20:31
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