In anderen Threads wurde ja schon die Abziehbarkeit diverser Aufwendungen bei der Börsenspekulation angesprochen.
Wie "gut" müssen eigentlich Belege dafür sein? D.h. wenn ich an einem Kiosk die "Euro am Sonntag" kaufe und die 3,50 anrechnen lassen will, brauche ich dann eine Quittung über "Euro am Sonntag - DM 3,50", reicht ein einfacher Kassenbon oder soll man das erste Blatt der Ausgabe als Beleg abgeben?
Muß man die Aufwendungen für (Ver)Kauforders mittels allen Ausführungsbestätigungen der (Ver)Kauforders nachweisen?
Kann man das Finanzamt mit einer schön übersichtlichen Tabelle zufriedenstellen?
Danke für die Antworten, MJJK.
Wie "gut" müssen eigentlich Belege dafür sein? D.h. wenn ich an einem Kiosk die "Euro am Sonntag" kaufe und die 3,50 anrechnen lassen will, brauche ich dann eine Quittung über "Euro am Sonntag - DM 3,50", reicht ein einfacher Kassenbon oder soll man das erste Blatt der Ausgabe als Beleg abgeben?
Muß man die Aufwendungen für (Ver)Kauforders mittels allen Ausführungsbestätigungen der (Ver)Kauforders nachweisen?
Kann man das Finanzamt mit einer schön übersichtlichen Tabelle zufriedenstellen?
Danke für die Antworten, MJJK.