gefunden auf ftd.de - endlich mal eine positive Nachricht in Verbindung mit Steuern! :)
Spekulationsfrist soll erst 2009 fallen
Private Anleger können langfristig gehaltene Wertpapiere voraussichtlich ein Jahr länger steuerfrei verkaufen als bisher geplant. Union und SPD wollen einem Magazinbericht zufolge die so genannte Spekulationsfrist für Wertpapiere erst im Jahr 2009 kippen.
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Die Verschiebung um ein weiteres Jahr begründen die Finanzpolitiker der Koalition damit, dass auch die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf Verhandlungskreise der Unternehmenssteuerreform.
Für die Steuerpflicht favorisiere die Koalition nach wie vor eine Stichtagsregelung, schreibt "Focus" weiter. Dabei würden nur Wertsteigerungen nach dem Stichtag der neuen Steuerpflicht unterworfen. Die Banken sollen Gewinne und Verluste im Verlauf eines Jahres ermitteln und die Steuer direkt ans Finanzamt abführen. Bisher müssen die Gewinne aus dem Verkauf von privaten Aktien nur versteuert werden, wenn sie eine Freigrenze von 512 Euro im Jahr überschreiten und die Wertpapiere kürzer als zwölf Monate gehalten worden sind. Ursprünglich sollten die Spekulationsfristen bereits zum 1. Januar 2007 fallen.
Spekulationsfrist soll erst 2009 fallen
Private Anleger können langfristig gehaltene Wertpapiere voraussichtlich ein Jahr länger steuerfrei verkaufen als bisher geplant. Union und SPD wollen einem Magazinbericht zufolge die so genannte Spekulationsfrist für Wertpapiere erst im Jahr 2009 kippen.
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Die Verschiebung um ein weiteres Jahr begründen die Finanzpolitiker der Koalition damit, dass auch die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf Verhandlungskreise der Unternehmenssteuerreform.
Für die Steuerpflicht favorisiere die Koalition nach wie vor eine Stichtagsregelung, schreibt "Focus" weiter. Dabei würden nur Wertsteigerungen nach dem Stichtag der neuen Steuerpflicht unterworfen. Die Banken sollen Gewinne und Verluste im Verlauf eines Jahres ermitteln und die Steuer direkt ans Finanzamt abführen. Bisher müssen die Gewinne aus dem Verkauf von privaten Aktien nur versteuert werden, wenn sie eine Freigrenze von 512 Euro im Jahr überschreiten und die Wertpapiere kürzer als zwölf Monate gehalten worden sind. Ursprünglich sollten die Spekulationsfristen bereits zum 1. Januar 2007 fallen.