Sony verliert Exklusivrecht an Walkman-Marke

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Pichel:

Sony verliert Exklusivrecht an Walkman-Marke

 
05.06.02 15:50

05. Jun 15:38


Ein Walkman muss nicht unbedingt aus dem Hause Sony kommen, hat der Oberste Gerichtshof in Österreich entschieden. Das könnte Folgen für ganz Europa haben.

Die Tage der Exklusivität für den Sony-Walkman sind möglicherweise gezählt: Der Name Walkman habe sich als gängige Bezeichnung für tragbare Kassetten-Abspielgeräte eingebürgert und könne somit als Marke nicht mehr geschützt werden, entschied der Oberste Gerichtshof in Österreich in einem Verfahren, das Sony gegen die Wiener Großhandelsfirma Timetron angestrengt hatte.
«Wir können die Geräte nun überall als Walkman verkaufen», sagte Firmenvertreterin Jona Solomon am Mittwoch. Das Urteil kann nach Auffassung von Rechtsexperten auch über die Grenzen der Alpenrepublik hinaus Bedeutung erlangen, da das österreichische Markenrecht schon der entsprechenden EU-Richtlinie entspricht.
 


Walkman als eigener Begriff im Wörterbuch

«Unser Anwalt hat in dem Verfahren bewiesen, dass der Name Walkman im normalen Sprachgebrauch vertreten ist», sagt Timetron-Prokuristin Solomon. So findet sich der Ausdruck unter anderem in deutschen Wörterbüchern. «Wer Walkman sagt, der denkt doch nicht an Sony.» Die Wiener Firma Timetron handelt mit Haushalts- und Unterhaltungselektronik, die sie im Fernen Osten herstellen lässt. 95 Prozent ihres Jahresumsatzes von 43,6 Millionen Euro erzielte Timetron im vergangenen Jahr in Osteuropa. Die Zahl der verkauften Walkmen lag Solomon zufolge bei knapp 100.000.

Nach Auffassung des Obersten Gerichtshofes hat Sony nichts unternommen, damit sich «ein anderes Zeichen als Gattungsbegriff an Stelle ihrer Marke durchsetzt». Demnach hätte Sony etwa das Auftauchen des Wortes in Wörterbüchern nicht tatenlos hinnehmen dürfen. Das Unternehmen habe deswegen «den Verlust seines Markenrechts hinzunehmen». Timetron sieht das Urteil als «beispielhaft».
 


Zufälliger Verkaufsschlager

Eine Sprecherin der Firma Sony in Tokio bedauerte am Mittwoch die Entscheidung des Gerichts und kündigte an, der japanische Elektronikriese werde nach anderen Wegen suchen, seine Marke zu schützen.

Der Walkman war der absolute Verkaufsschlager der Firma: Er wurde Ende der siebziger Jahre vom langjährigen Sony-Chef Akio Morita eher zufällig erfunden. Dieser litt dem Mythos zufolge unter der nervtötenden Musikbeschallung durch seine Kinder. Der Klassik-Liebhaber ließ sich daraufhin von Sony-Technikern ein Diktiergerät zum Musik-Abspielgerät mit Kopfhörern umbauen und erfand damit den Walkman. (nz)  



Gruß Pichel
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