Interessanter Link, habs noch nict hier gesehen:
www.ct.heise.de/newsticker/data/ku-20.08.01-001/
Softwarepanne: Online-Bank muss Schadensersatz zahlen
Pech für einen Kunden der Comdirect-Bank: Der Mann hatte im April vergangenen Jahres per Internet Aktien für rund 51.830 Mark gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn einstecken zu können, wollte der Spekulant die Wertpapiere einige Stunden später wieder verkaufen. Das klappte übers Internet nicht, der Kunde musste die Verkaufsorder deshalb telefonisch aufgeben. In der Zwischenzeit war der Kurs der Aktie jedoch wieder gesunken. Der enttäuschte Kunde verlangte von Comdirect den entgangenen Spekulationsgewinn als Schadensersatz. Zu Recht, entschied das Landgericht Itzehoe. Der Systemfehler gehe zu Lasten der Bank, heißt es in dem Urteil. Die Online-Bank muss dem Mann rund 4890 Mark Schadensersatz zahlen (AZ: 1 S 92/01).
Das Handelssystem hätte die Order des Kunden geviertelt und jeden Teilauftrag einzeln ausgeführt, erklärte Andreas Bartels, Pressesprecher bei Comdirect, gegenüber heise online. Bei der anschließenden Verkaufsorder einige Stunden später erkannte das System dann die Gesamtanzahl der gekauften Aktien nicht und wies den Auftrag des Kunden zurück. Außerdem würden nur ein Mal pro Tag ausgeführte Kauf- und Verkaufsorder vom Orderbuch ins Depot übertragen. Man habe den Systemfehler aber jetzt behoben; er sei auch nur ein Mal aufgetaucht, betonte Bartels.
Die Richter haben jedenfalls klar gestellt: Online-Banken müssen für ihre Kunden stets erreichbar sein. Wenn bei Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht geordert werden können, muss das Geldinstitut haften. Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege via Internet aufrecht zu erhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. (ku/c't)
www.ct.heise.de/newsticker/data/ku-20.08.01-001/
Softwarepanne: Online-Bank muss Schadensersatz zahlen
Pech für einen Kunden der Comdirect-Bank: Der Mann hatte im April vergangenen Jahres per Internet Aktien für rund 51.830 Mark gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn einstecken zu können, wollte der Spekulant die Wertpapiere einige Stunden später wieder verkaufen. Das klappte übers Internet nicht, der Kunde musste die Verkaufsorder deshalb telefonisch aufgeben. In der Zwischenzeit war der Kurs der Aktie jedoch wieder gesunken. Der enttäuschte Kunde verlangte von Comdirect den entgangenen Spekulationsgewinn als Schadensersatz. Zu Recht, entschied das Landgericht Itzehoe. Der Systemfehler gehe zu Lasten der Bank, heißt es in dem Urteil. Die Online-Bank muss dem Mann rund 4890 Mark Schadensersatz zahlen (AZ: 1 S 92/01).
Das Handelssystem hätte die Order des Kunden geviertelt und jeden Teilauftrag einzeln ausgeführt, erklärte Andreas Bartels, Pressesprecher bei Comdirect, gegenüber heise online. Bei der anschließenden Verkaufsorder einige Stunden später erkannte das System dann die Gesamtanzahl der gekauften Aktien nicht und wies den Auftrag des Kunden zurück. Außerdem würden nur ein Mal pro Tag ausgeführte Kauf- und Verkaufsorder vom Orderbuch ins Depot übertragen. Man habe den Systemfehler aber jetzt behoben; er sei auch nur ein Mal aufgetaucht, betonte Bartels.
Die Richter haben jedenfalls klar gestellt: Online-Banken müssen für ihre Kunden stets erreichbar sein. Wenn bei Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht geordert werden können, muss das Geldinstitut haften. Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege via Internet aufrecht zu erhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. (ku/c't)