Ist es üblich die bei Teilausführungen entstehenden Mehrkosten einfach dem Kunden anzulasten (wenn ja dann auf welcher Grundlage, AGBs?).
Man hat ja bedauerlicherweise - gesetzt den Fall man möchte nicht auf höhere Umsätze warten - nicht mal die Möglichkeit solche Teilausführungen zu verhindern, oder?