Sicherheit von Depots

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weitweg:

Sicherheit von Depots

 
01.10.08 20:20
So Jungs, nun klärt mich doch mal endlich auf. Ich hab immer geglaubt, dass im Fall einer Bankenpleite unser Staat für Sichteinlagen pro Account mit bis zu 20.000 Euro geradesteht. Naiverweise schloss ich aus dieser Tatsache, dass Aktien und Anleihen im Depot durch die Bank unangreifbar sind und keine Garantie benötigen.  Nun lese ich folgendes (aus derStandard.at):

"Am Samstag treffen sich in Paris Vertreter Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Großbritanniens, um über die Finanzkrise zu beraten. Die Privatkunden mit ihren Einlagen sind in den EU-Staaten unterschiedlich gesichert. Gut dran bei einer Bankpleite sind die Sparer in Frankreich: Ihre Geldeinlagen sind bis 70.000 Euro garantiert, ihre Kapitalanlagen wie Aktien mit weiteren 70.000 Euro."

Der letzte Teilsatz macht mich stutzig, um nicht zu sagen, etwas nervös: Kapitalanlagen wie Aktien sind mit 70000 Euro garantiert. Ich interpretiere das so, als dass Banken auch mit unseren Wertpapieren grad machen können, was sie wollen, wie mit den Sichteinlagen? Wie sieht denn bei uns in Deutschland nun wirklich mit der Sicherheit unsrer Aktien im Depot aus?
Gruß, weitweg

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Vermeer:

im Zweifelsfall

 
01.10.08 20:32
würd ich immer annehmen, dass da ein Journalist etwas nicht ganz verstanden hatte...  
Ich hab schon Börsenjournalisten den abenteuerlichsten Blödsinn verbreiten sehen.

Die Aktien im Depot werden ja auch von der Bank nicht an Kreditnehmer ausgeliehen so wie die Geldeinlagen. Beim Geld hab ich jetzt auch anschaulich begriffen, was ich vorher lediglich abstrakt gewusst hatte: dass eine Bank eigentlich überhaupt kein Geld hat (sondern nur Gelder bei sich durchschleust). Zwar kippen Banken, sobald alle Kontoinhaber  auf einmal ihre Einlagen zurückhaben wollen, denn die Bank hat das Geld ja gar nicht mehr; jedoch, falls mal alle Leute ihre Depots räumen wollen, dann müssten die Aktien aber schon noch alle da sein!!
Rooster:

Meines Wissens nach haben Aktien

 
01.10.08 20:41
rechtlich gesehen den Status von Sondereigentum, ähnlich wie Fonds und werden im Falle einer Pleite der verwahrenden Stelle (in diesem Fall die depotführende Bank) an eine neue Lagerstelle weitergereicht. Die Eigenschaft des Sondervermögens sagt aus, das im Falle einer Insolvenz der verwahrenden Stelle, das als Sondereigentum gekennzeichnete Vermögenswerte nicht zur Aufrechnung von Ansprüchen der Gläubiger hinzugezogen werden können. So funktionieren ja auch Anderkonten bzw Treuhandkonten, da hier eine genaue Trennung und Abgrenzung zum Vermögen des Kontoinhabers, möglich ist. Ein Notar, der z.B. Immobilienkäufe von Mandanten abwickelt, lässt die Gelder über Treuhänderkonten laufen. Ich als Käufer kann ja nicht in den unsicheren Rechtsstatus manövriert werden, das im Falle der Insolvenz der Kanzlei oder des Notars, nachdem meine Kaufpreiszahlung eingegangen ist, für die Forderungen der Kanzleigläubiger aufgewendet wird und ich im Regen stehe.
Hätten Analysten ein Loch im Kopf, könnten sie wenigstens als Nistkasten dienen!
weitweg:

so weit, so klar, rooster,

 
02.10.08 18:09
aber was ist, wenn der Insolvenzverwalter kommt und das Depot ist leer, weil die Bank die Aktien z.B. verliehen hat, sie als Sicherheitsleistungen für einen Lombardkredit benutzt hat (der jetzt nicht mehr zurückgezahlt werden kann) o.ä?
Und warum bürgt der französische Staat denn dann für die Aktien im Depot (mit bis zu 70000 Euro), wenn du sie sowieso wieder zurück kriegst?
Gruß, weitweg

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Vermeer:

das versteh ich nicht, weitweg

 
02.10.08 22:03
Wie könnte eine Bank Aktien, die ihr nicht gehören als Sicherheiten anbieten, und wer würde die als Sicherheit akzeptieren?? Ist das so??
Ommea:

@Vermeer: villeicht verstehst du auch nicht, warum

 
02.10.08 22:58
Pleitegeier-Lehmann-Kunden momentan nicht an ihre Aktien in ihren Lehmann-Depots herankommen ...

:-))
Trader OHNE Gespür für den Markt müssen sich an Trader-für-Trader-Regeln halten und suchen krampfhaft im
Netz nach solchen Regeln, ohne ihren eigenes Hirn zu benutzen ... bedauernswert aber amüsant
Vermeer:

nee :-)

 
03.10.08 11:29
versteh ich wirklich nicht, bin nur Hobbyaktionär wenn überhaupt.
Also willst Du sagen, dass die Lehman-Kunden an ihre Aktien nicht drankommen, weil sie WEG sind, weil Lehman sie verscherbelt hat obwohl sie denen nicht gehören?
Oder ist es mehr so, dass durch die Insolvenz einfach die Geschäftstätigkeit blockiert ist?
NavigatorC:

AIG bereitet Rohstoffinvestoren schlaflose Nächte

 
03.10.08 11:32
Die US-Regierung kam an einer Rettung des weltweit größten Versicherers AIG nicht vorbei. Die AIG ist eine der größten Gegenparteien und Versicherer für Termingeschäfte und Kreditderivate. Ein Ausfall hätte nicht nur in New York, London und Frankfurt Wellen geschlagen. Auch der Privatanleger aus dem bayerischen Wald, der in börsengehandelte Rohstoffinvestments investiert hat, musste kurzzeitig um sein Geld bangen. An der LSE wurde der Handel für mehrere ETCs (Exchange Traded Commodities) der Londoner Gesellschaft ETF Securities für einige Tage ausgesetzt.
ETCs sind kein Sondervermögen
Börsengehandelte Rohstoff-Wertpapiere werden in nicht ganz korrekter Weise als ETFs (Exchange Traded Funds) bezeichnet. Im Gegensatz zu börsengehandelten Indexfonds sind sie kein Sondervermögen, sondern besicherte Schuldverschreibungen. Es besteht das gleiche Emittentenrisiko wie bei Rohstoffzertifikaten. ETCs bilden meistens den Verlauf des Marktwertes von nur einem Rohstoff ab (Mais, Weizen, Kupfer oder Schweinebäuche). Das Investmentgesetzt lässt kein Produkt als Sondervermögen zu, das in nur einen einzigen Wert investiert. Eine Einzelposition in einem Sondervermögen ist auf einen Portfolioanteil von 10% beschränkt. Auch der Anteil an Derivaten, ohne die viele ETCs nicht konstruierbar wären, ist auf maximal 10% begrenzt.
weiter unter:
www.rohstoff-welt.de/news/artikel.php?sid=9519
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