Sicherheit mit Limits
Bei einer Schaukelbörse bieten Anlegern Limit- oder Stop-Loss-Aufträge Schutz. Doch diese Orders haben ihre Tücken. Experten geben Tipps zum Einsatz.
Der Aufschwung in den USA ist noch ungewiss. Die amerikanischen Unternehmen dürften in den nächsten Wochen weitere Warnungen zu ihrer Ertragslage abgeben, auch hier zu Lande sind die Gewinnschätzungen oft zu hoch. Für die Börse heißt das: Die Kurse dürften weiterhin schwanken.
Kein Wunder, dass Aktienanleger verstärkt daran interessiert sind, ihr Depot abzusichern. Eine relativ bekannte Strategie dazu ist, Stop-Loss- oder auch Limitaufträge zu vergeben (siehe Kasten). Dabei sorgen die mittlerweile beliebten Stop-Loss-Aufträge jedoch oft für Missverständnisse, wie auch Carsten Heise von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) berichtet. So fragen viele Anleger bei der Schutzvereinigung nach, ob es denn mit rechten Dingen zugegangen sei, wenn ihr Veräußerungserlös nicht in Höhe der Stop-Marke liegt. Sie wissen auch nicht, dass sie Stop-Loss- und Limitaufträge kombinieren können und damit in vielen Fällen vor bösen Überraschungen gefeit sind.
Die Crux bei Stop-Loss-Aufträgen ist: Nachdem eine Order so lange in den Büchern der Makler geschlummert hat, bis das festgelegte Kursniveau erreicht oder unterschritten wird, verkauft der Makler die Aktie zum nächstmöglichen an der Börse gehandelten Kurs – der kann zwar manchmal über der Marke liegen, aber auch weit darunter.
Wer zusätzlich einen Limitauftrag abgibt – was gegenwärtig nur auf dem elektronischen Xetra-System möglich ist –, stellt zumindest sicher, dass er bei plötzlichen Kursschwankungen nicht allzu hohe Verluste erleidet. Denn unterhalb des Limits wird nicht verkauft – nur zu dem Limitkurs oder zu Kursen darüber (siehe Grafik).
Allerdings haben auch diese kombinierten Aufträge ihre Tücken. So setzen manche Banken für solche Aufträge bestimmte Volumina voraus. Wie zum Beispiel Uwe Jung, Anlagestratege bei der Commerzbank in Frankfurt, erklärt, kann der Privatkunde in seinem Hause nur kombinierte Stop- und Limit-Aufträge ab einem Mindestvolumen von 10 000 Euro pro Order abgeben. Wer am laufenden Handel der Dax-Werte auf Xetra teilnehmen will, muss darüber hinaus die von der Börse geforderte Mindeststückelung von 100 Aktien beachten (zum Thema Börsenplatzwahl und Aktienauftragsvolumina siehe Artikel unten). Zu diesen Voraussetzungen kommt bei der Commerzbank hinzu, dass Privatkunden die Kombiorder nur tagesgültig aufgeben können.
Doch das gilt nicht für alle Kreditinstitute. Wie Dresdner-Bank-Sprecher Eberhard Seitz erklärt, können Kunden seines Instituts diese Aufträge zum Beispiel 90 Tage lang laufen lassen; an der Börse sind übrigens Stop-Aufträge mit Wirkung bis zum Monatsende die gängigste Variante. Anleger sollten sich also bei ihrer Bank genau über deren Handelsusancen erkundigen – und auch über die Gebühren, die bei den Geldhäusern unterschiedlich hoch sind.
Davon abgesehen ist ein Stop-Loss-Limit-Auftrag nicht in allen Börsenszenarien einem Stop-Auftrag vorzuziehen. Denn wenn die Aktienkurse langfristig auf Talfahrt gehen, bleibt der Anleger auf seinen Aktien sitzen, die Frage ist dann, ob der Limitkurs überhaupt einmal erreicht wird. Dann wäre er mit einem Stop-Loss-Auftrag besser gefahren, betont Jung. Wer aber mit Schwankungen in engeren Bandbreiten rechnet, ist mit dem Kombiauftrag besser bedient.
Ob man nun den reinen Stop- oder den kombinierten Stop-Limit-Auftrag wählt – es gibt einige Dinge, die Anleger in beiden Fällen wissen sollten: So ist diese Methode der Depotabsicherung nur für Investoren geeignet, die die Marktbewegungen ständig mitverfolgen. Schließlich müssen die Stops häufig den aktuellen Kursen angepasst werden.
Markus Maisch, Abteilungsleiter Aktienhandel bei der Frankfurter Sparkasse, rät Investoren, Stops nicht bei runden Marken zu setzen, zum Beispiel bei 5 000 Dax-Punkten. Der Grund: Viele andere Marktteilnehmer gehen in dieser Weise vor, wie Maisch festgestellt hat. Fällt die Aktie oder der Index tatsächlich auf oder unter dieses Niveau, gibt es wegen der vielen Verkaufsaufträge einen starken Druck nach unten, die Abwärtsbewegung beschleunigt sich. Daher ist die Gefahr groß, dass das Stop-Loss-Limit weit unterschritten wird. Dazu kommt: Einige Marktteilnehmer, in der Regel wohl Profis, wissen, dass dieser Einbruch auf technische Faktoren – die automatisch ausgelösten Verkaufsaufträge – zurückzuführen ist. Sie warten auf die Gelegenheit, zu niedrigen Kursen einzusteigen, und treiben dann die Aktie oder den Index mit ihren Käufen nach oben. Oft steigen die Kurse wieder über das Stop-Niveau hinaus, hat Maisch beobachtet – und die ausgestoppten Investoren haben das Nachsehen.
Was Anleger laut Seitz auch beachten sollten: Wenn Aktien wegen kursbeeinflussender Nachrichten vom Handel ausgesetzt werden, dann werden alle Aufträge – auch Stop-Loss-Orders – automatisch gelöscht und müssen neu erteilt werden. Das gilt auch, wenn Unternehmen Dividende ausschütten und die Aktie danach mit Dividendenabschlag notiert (da der Wert des Unternehmens ja um die ausgezahlte Dividende sinkt).
Keine klare Antwort erhält man von den Profis auf die Frage, wie eng man Stop-Loss-Marken vom aktuellen Aktienkurs aus setzen soll. Das sei abhängig von der Schwankungsbreite (Volatilität) der Aktie, vom Betrachtungshorizont und der Analyseart, sagt Seitz. Generell gilt: Bei volatilen Titeln sollten die Marken einen größeren Abstand zum Aktienkurs haben, sonst wird man zu schnell ausgestoppt. Zudem sollten Stop-Marken weiter gesetzt werden, je länger der Zeitraum ist, für den sie gelten.
In jedem Fall sind Stop-Loss- oder Stop-Loss-Limit-Marken ein nützliches Instrument für Anleger, um sich selbst zu disziplinieren und nicht zu lange an Verlustbringern festzuhalten – darüber sind sich die Experten einig. Seitz: „Wer keinen solchen Auftrag abgeben will, sollte sich zumindest in Gedanken vor dem Aktienkauf ein Limit setzen, zu dem er verkaufen würde.“
HANDELSBLATT, Freitag, 11. Januar 2002, 00:01 Uhr
Bei einer Schaukelbörse bieten Anlegern Limit- oder Stop-Loss-Aufträge Schutz. Doch diese Orders haben ihre Tücken. Experten geben Tipps zum Einsatz.
Der Aufschwung in den USA ist noch ungewiss. Die amerikanischen Unternehmen dürften in den nächsten Wochen weitere Warnungen zu ihrer Ertragslage abgeben, auch hier zu Lande sind die Gewinnschätzungen oft zu hoch. Für die Börse heißt das: Die Kurse dürften weiterhin schwanken.
Kein Wunder, dass Aktienanleger verstärkt daran interessiert sind, ihr Depot abzusichern. Eine relativ bekannte Strategie dazu ist, Stop-Loss- oder auch Limitaufträge zu vergeben (siehe Kasten). Dabei sorgen die mittlerweile beliebten Stop-Loss-Aufträge jedoch oft für Missverständnisse, wie auch Carsten Heise von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) berichtet. So fragen viele Anleger bei der Schutzvereinigung nach, ob es denn mit rechten Dingen zugegangen sei, wenn ihr Veräußerungserlös nicht in Höhe der Stop-Marke liegt. Sie wissen auch nicht, dass sie Stop-Loss- und Limitaufträge kombinieren können und damit in vielen Fällen vor bösen Überraschungen gefeit sind.
Die Crux bei Stop-Loss-Aufträgen ist: Nachdem eine Order so lange in den Büchern der Makler geschlummert hat, bis das festgelegte Kursniveau erreicht oder unterschritten wird, verkauft der Makler die Aktie zum nächstmöglichen an der Börse gehandelten Kurs – der kann zwar manchmal über der Marke liegen, aber auch weit darunter.
Wer zusätzlich einen Limitauftrag abgibt – was gegenwärtig nur auf dem elektronischen Xetra-System möglich ist –, stellt zumindest sicher, dass er bei plötzlichen Kursschwankungen nicht allzu hohe Verluste erleidet. Denn unterhalb des Limits wird nicht verkauft – nur zu dem Limitkurs oder zu Kursen darüber (siehe Grafik).
Allerdings haben auch diese kombinierten Aufträge ihre Tücken. So setzen manche Banken für solche Aufträge bestimmte Volumina voraus. Wie zum Beispiel Uwe Jung, Anlagestratege bei der Commerzbank in Frankfurt, erklärt, kann der Privatkunde in seinem Hause nur kombinierte Stop- und Limit-Aufträge ab einem Mindestvolumen von 10 000 Euro pro Order abgeben. Wer am laufenden Handel der Dax-Werte auf Xetra teilnehmen will, muss darüber hinaus die von der Börse geforderte Mindeststückelung von 100 Aktien beachten (zum Thema Börsenplatzwahl und Aktienauftragsvolumina siehe Artikel unten). Zu diesen Voraussetzungen kommt bei der Commerzbank hinzu, dass Privatkunden die Kombiorder nur tagesgültig aufgeben können.
Doch das gilt nicht für alle Kreditinstitute. Wie Dresdner-Bank-Sprecher Eberhard Seitz erklärt, können Kunden seines Instituts diese Aufträge zum Beispiel 90 Tage lang laufen lassen; an der Börse sind übrigens Stop-Aufträge mit Wirkung bis zum Monatsende die gängigste Variante. Anleger sollten sich also bei ihrer Bank genau über deren Handelsusancen erkundigen – und auch über die Gebühren, die bei den Geldhäusern unterschiedlich hoch sind.
Davon abgesehen ist ein Stop-Loss-Limit-Auftrag nicht in allen Börsenszenarien einem Stop-Auftrag vorzuziehen. Denn wenn die Aktienkurse langfristig auf Talfahrt gehen, bleibt der Anleger auf seinen Aktien sitzen, die Frage ist dann, ob der Limitkurs überhaupt einmal erreicht wird. Dann wäre er mit einem Stop-Loss-Auftrag besser gefahren, betont Jung. Wer aber mit Schwankungen in engeren Bandbreiten rechnet, ist mit dem Kombiauftrag besser bedient.
Ob man nun den reinen Stop- oder den kombinierten Stop-Limit-Auftrag wählt – es gibt einige Dinge, die Anleger in beiden Fällen wissen sollten: So ist diese Methode der Depotabsicherung nur für Investoren geeignet, die die Marktbewegungen ständig mitverfolgen. Schließlich müssen die Stops häufig den aktuellen Kursen angepasst werden.
Markus Maisch, Abteilungsleiter Aktienhandel bei der Frankfurter Sparkasse, rät Investoren, Stops nicht bei runden Marken zu setzen, zum Beispiel bei 5 000 Dax-Punkten. Der Grund: Viele andere Marktteilnehmer gehen in dieser Weise vor, wie Maisch festgestellt hat. Fällt die Aktie oder der Index tatsächlich auf oder unter dieses Niveau, gibt es wegen der vielen Verkaufsaufträge einen starken Druck nach unten, die Abwärtsbewegung beschleunigt sich. Daher ist die Gefahr groß, dass das Stop-Loss-Limit weit unterschritten wird. Dazu kommt: Einige Marktteilnehmer, in der Regel wohl Profis, wissen, dass dieser Einbruch auf technische Faktoren – die automatisch ausgelösten Verkaufsaufträge – zurückzuführen ist. Sie warten auf die Gelegenheit, zu niedrigen Kursen einzusteigen, und treiben dann die Aktie oder den Index mit ihren Käufen nach oben. Oft steigen die Kurse wieder über das Stop-Niveau hinaus, hat Maisch beobachtet – und die ausgestoppten Investoren haben das Nachsehen.
Was Anleger laut Seitz auch beachten sollten: Wenn Aktien wegen kursbeeinflussender Nachrichten vom Handel ausgesetzt werden, dann werden alle Aufträge – auch Stop-Loss-Orders – automatisch gelöscht und müssen neu erteilt werden. Das gilt auch, wenn Unternehmen Dividende ausschütten und die Aktie danach mit Dividendenabschlag notiert (da der Wert des Unternehmens ja um die ausgezahlte Dividende sinkt).
Keine klare Antwort erhält man von den Profis auf die Frage, wie eng man Stop-Loss-Marken vom aktuellen Aktienkurs aus setzen soll. Das sei abhängig von der Schwankungsbreite (Volatilität) der Aktie, vom Betrachtungshorizont und der Analyseart, sagt Seitz. Generell gilt: Bei volatilen Titeln sollten die Marken einen größeren Abstand zum Aktienkurs haben, sonst wird man zu schnell ausgestoppt. Zudem sollten Stop-Marken weiter gesetzt werden, je länger der Zeitraum ist, für den sie gelten.
In jedem Fall sind Stop-Loss- oder Stop-Loss-Limit-Marken ein nützliches Instrument für Anleger, um sich selbst zu disziplinieren und nicht zu lange an Verlustbringern festzuhalten – darüber sind sich die Experten einig. Seitz: „Wer keinen solchen Auftrag abgeben will, sollte sich zumindest in Gedanken vor dem Aktienkauf ein Limit setzen, zu dem er verkaufen würde.“
HANDELSBLATT, Freitag, 11. Januar 2002, 00:01 Uhr