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hier glaubt doch nicht wirklich irgend jemand, dass die Aktionäre auch nur den Bruchteil eines Cents vom IV sehen werden.
Bereits am 28.02.2012 teilte das Amtsgericht Fürth in seinem Beschluss mit:
"Das Insolvenzverfahren wurde am 28.02.2012 um 12:00 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 17
ff InsO eröffnet.
Gründe:
Der Insolvenzantrag ist am 21.12.2011 beim Amtsgericht Fürth eingegangen.
Die Schuldnerin hat im Amtsgerichtsbezirk Erlangen - aus dem Insolvenzsachen
dem Amtsgericht Fürth zugewiesen sind - ihren allgemeinen Gerichtsstand.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Feststellungen des Ge-
richts gegeben."
www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/..._Eroeffnungen.htm
Überschuldung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu decken.
de.wikipedia.org/wiki/Überschuldung#Rechtslage_in_Deutschland
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