Mon, 20 Mai 2002 12:57:25
SdK zweifelt MLP-Jahresabschluss an
Die bisherigen Stellungnahmen der MLP AG zu den Vorwürfen der fragwürdigen Billanzierung sind nach Ansicht der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. völlig ungenügend.
Im Mittelpunkt der Diskussion zahlreicher besorgter SdK-Mitglieder und Aktionäre stehen die von MLP vorgenommen Rückversicherungsgeschäfte. Über Jahre hinweg verbucht MLP deutlich höhere Einnahmen als Ausgaben aus diesen als Finanzierungsgeschäften bekannten Transaktionen.
Ob der entstandene Saldo als Schulden oder anders bezeichnet werden kann ist dabei unerheblich. Nach Ansicht der SdK muss der Saldo über die Jahre ausgeglichen werden, da Rückversicherungsgesellschaften in der Regel kein Geld zu verschenken haben.
Zwar mag diese Art der Finanzierungstransaktion bei jungen Lebensversicherungen üblich sein, bedenklich ist jedoch, dass MLP diese Finanzierungsform so exzessiv nutzt, dass Gewinne entstehen, die ausgewiesen, versteuert und als Dividende ausgeschüttet werden.
Bedenklich ist aus Sicht der SdK zudem, dass MLP zwar vorab erhebliche Summen von Rückversicherungen für abgeschlossene Verträge erhält, an seine Mitarbeiter die Abschlussprovisionen jedoch über Jahre verteilt ausschüttet. Im Jahresabschluss ist nicht angegeben, wie hoch die Verpflichtungen sind, die MLP seinen Mitarbeitern für bereits gebrachte Vermittlungsleistungen noch schuldet.
Weiterhin ist fraglich, ob die als Gewinne durch an Mitarbeiter verkauften MLP-Leben Aktien und die oben genannten Effekte nicht zumindest im DVFA-Ergebnis bereinigt gehören. Der von MLP am Freitag veröffentlichten Stellungnahme kann man entnehmen, dass das ausgewiesene DVFA-Ergebnis nicht um diese Effekte bereinigt wurde.
Zu diesen Punkten fehlt bisher eine klärende Stellungnahme von MLP.
Auch wenn MLP betont, dass die Bilanzierung der Rückversicherungsgeschäfte korrekt nach HGB vorgenommen wurde, ist dennoch fraglich, ob der Jahresabschluss richtig ist.
Im Handelsgesetzbuch § 264 (2) heißt es: „Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen.“
Da im Anhang des MLP-Jahresabschusses 2001 keine Angaben zu den Rückversicherungsgeschäften oder zu Schuldverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und außerbilanziellen Risiken gemacht wurden, ist fraglich, ob der vorgelegte Jahresabschluss ein tatsächliches Bild der MLP AG liefert.
Die SdK fordert MLP daher nochmals auf, den Wirtschaftsprüfer zu wechseln und eine Sonderprüfung durch eine renommierte internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen. Die SdK schlägt hierzu die PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, vor.
Die Bereitschaft hierzu soll MLP morgen bei Bekanntgabe der Quartalszahlen zeigen.
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Quelle: www.sdk.org
Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.
SdK zweifelt MLP-Jahresabschluss an
Die bisherigen Stellungnahmen der MLP AG zu den Vorwürfen der fragwürdigen Billanzierung sind nach Ansicht der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. völlig ungenügend.
Im Mittelpunkt der Diskussion zahlreicher besorgter SdK-Mitglieder und Aktionäre stehen die von MLP vorgenommen Rückversicherungsgeschäfte. Über Jahre hinweg verbucht MLP deutlich höhere Einnahmen als Ausgaben aus diesen als Finanzierungsgeschäften bekannten Transaktionen.
Ob der entstandene Saldo als Schulden oder anders bezeichnet werden kann ist dabei unerheblich. Nach Ansicht der SdK muss der Saldo über die Jahre ausgeglichen werden, da Rückversicherungsgesellschaften in der Regel kein Geld zu verschenken haben.
Zwar mag diese Art der Finanzierungstransaktion bei jungen Lebensversicherungen üblich sein, bedenklich ist jedoch, dass MLP diese Finanzierungsform so exzessiv nutzt, dass Gewinne entstehen, die ausgewiesen, versteuert und als Dividende ausgeschüttet werden.
Bedenklich ist aus Sicht der SdK zudem, dass MLP zwar vorab erhebliche Summen von Rückversicherungen für abgeschlossene Verträge erhält, an seine Mitarbeiter die Abschlussprovisionen jedoch über Jahre verteilt ausschüttet. Im Jahresabschluss ist nicht angegeben, wie hoch die Verpflichtungen sind, die MLP seinen Mitarbeitern für bereits gebrachte Vermittlungsleistungen noch schuldet.
Weiterhin ist fraglich, ob die als Gewinne durch an Mitarbeiter verkauften MLP-Leben Aktien und die oben genannten Effekte nicht zumindest im DVFA-Ergebnis bereinigt gehören. Der von MLP am Freitag veröffentlichten Stellungnahme kann man entnehmen, dass das ausgewiesene DVFA-Ergebnis nicht um diese Effekte bereinigt wurde.
Zu diesen Punkten fehlt bisher eine klärende Stellungnahme von MLP.
Auch wenn MLP betont, dass die Bilanzierung der Rückversicherungsgeschäfte korrekt nach HGB vorgenommen wurde, ist dennoch fraglich, ob der Jahresabschluss richtig ist.
Im Handelsgesetzbuch § 264 (2) heißt es: „Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen.“
Da im Anhang des MLP-Jahresabschusses 2001 keine Angaben zu den Rückversicherungsgeschäften oder zu Schuldverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und außerbilanziellen Risiken gemacht wurden, ist fraglich, ob der vorgelegte Jahresabschluss ein tatsächliches Bild der MLP AG liefert.
Die SdK fordert MLP daher nochmals auf, den Wirtschaftsprüfer zu wechseln und eine Sonderprüfung durch eine renommierte internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen. Die SdK schlägt hierzu die PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, vor.
Die Bereitschaft hierzu soll MLP morgen bei Bekanntgabe der Quartalszahlen zeigen.
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Quelle: www.sdk.org
Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.