Schweizer Rentenmodell - warum nicht hier?


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Dostojewski:

Schweizer Rentenmodell - warum nicht hier?

 
28.11.02 09:43
Dort muss jeder Arbeitnehmer, egal ob angestellt oder freiberuflich, nur fünf Prozent (!) seines Gehalts einzahlen. Auch für Besserverdienende gilt dies. Jeder erwirbt durch seinen Beitrag aber nur einen Rentenanspruch von maximal 2.060 Franken (etwa 1.400 Euro) im Monat.

Wer mehr haben möchte, muss sich privat absichern. Doch durch dieses System ist eine staatliche Grundversorgung gewährleistet, die auch Arbeitslosen und Alleinerziehenden eine Rente garantiert. Durch den niedrigen Beitrag werden zudem die Lohnnebenkosten minimiert.

Das wär doch mal was.
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lutzhutzlefutz:

Wie sieht´s aus mit

 
28.11.02 09:47
Einzahlungszeiten? Wie lange muß man dort einzahlen? Und bekommen auch diejenigen etwas, die niemals eingezahlt haben?
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Slater:

Dostojewski

 
28.11.02 09:47
interessantes Modell
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maxperforma.:

@lutz

 
28.11.02 09:50
das gib's nur bei uns!
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Glasnost:

Das klingt insgesamt sehr vernünftig

 
28.11.02 09:55
Etwas vergleichbares sollte für das gesamte Sozialversicherungssystem gelten, also Rente, Arbeitslosigkeit und KV.
Allerdings werden die wieder schreien, die jetzt ihr Schärflein im Trockenen haben, also die Privat Versicherten mit Privatrente ...
Eine kostengünstige Grundversorgung auf deutlich über Sozialhifeniveau und die geförderte Private Rentenvorsorge in vernünftiger Relation zum Einkommen
Eine Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung in Abhängigkeit von Einkommen und Familiengröße...
Kindergeld streichen und statt dessen Sozialhilfe für Familien so wie Steuervergünstigungen für Kinder rauf, sprich wer viel verdinet bekommt weniger...
Arbeitslosenversicherung = erhöhte Sozialhilfe + Miete und günstige Versicherung für Kredite (bietet in England schon jede Bank an)

Der Grundgedanke der Versicherung war einst, Personen und vor allem Familien vor dem ruin zu bewahren, nicht ein "sorgenfreies" Leben auf Kosten der Solidargeminschaft. Wenn wir dahin zurück kehren werden auch wieder alle gerne mitmachen. wichtig hierbei: Abzockmöglichkeiten drastisch einschränken und harte Strafen für Betrüger.

Good Day,
Glasnost
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Dixie:

Und was ist mit denen,

 
28.11.02 09:58
die sich schon seit Jahren dumm und dämlich zahlen und die nicht mehr viel Zeit für private Absicherung haben? Dumm gelaufen, oder was?
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lutzhutzlefutz:

Goldreserve der Bundesbank! o. T.

 
28.11.02 09:59
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ecki:

Ihr wisst aber schon, dass in der Schweiz

 
28.11.02 09:59
auf alle Einkommen Rentenversicherung gezahlt werden muß?

Also auch auf Miete, Kapitaleinkünfte usw.? Nicht nur auf Arbeitseinkommen wie bei uns?

Ich finde es auch ok, aber wenn man das bei uns einführen würde wäre das Geschrei groß, denn das Absenken der Beiträge wird durch massives Erhöhen der Bemessungsgrenze und bzw. der Bezugseinkommen erkauft. 5% auf Zockergewinne für die Rente usw....

Grüße
ecki  
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Desaster_Ma.:

3 Säulenmodell

 
28.11.02 10:06
Die gesetzliche Altersversorgung ist die erste, die betriebliche Altersversorgung die zweite und die private Altersversorgung die dritte Säule. Sicherlich wird die Eigenverantwortung stärker betont aber andererseits muss man sehen, dass den Schweizer Arbeitnehmern mehr Geld im Beutel bleibt, weil die Steuern niedriger sind.
Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge der Schweiz baut auf der sogenannten Dreisäulenkonzeption auf.

erste Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung, sowie die Invalidenversicherung (AHV und IV). Im Folgenden werde ich nur auf die AHV eingehen.
zweite Säule: Berufliche Altersvorsorge (BV)
dritte Säule: Selbstvorsorge
Dieses Dreisäulenkonzept ist seit 1972 in der schweizerischen Bundesverfassung verankert. De facto besteht es aber schon viel länger. Die AHV wurde 1948 eingeführt. Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge trat 1985 in Kraft. Obwohl die zweite Säule nach der AHV umfassend rechtlich normiert wurde, ist sie der älteste Zweig der schweizerischen Altersvorsorge. Personalvorsorgestiftungen gibt es bereits seit Beginn dieses Jahrhunderts.

Ganz richtig ist die Bezeichnung "Dreisäulenkonzeption" eigentlich nicht. Das System besteht weniger aus drei gleichberechtigten Säulen sondern stellt eher eine Pyramide mit drei Ebenen dar.

Die AHV ist die Grundversicherung. Die umfasst die gesamte Wohnbevölkerung. Es gibt in der Schweiz keine Sondersysteme für Beamte, Bauern, Selbständigerwerbende. Es gibt mit wenigen Ausnahmen, die in völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz begründet sind, auch keine Ausnahmen von der Versicherungspflicht.
Die berufliche Vorsorge ist die Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Selbständigerwerbende haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

Die dritte Säule steht Erwerbstätigen offen und ist keine Sozialversicherung, sondern steuerbegünstigtes Vorsorgesparen.
Diese drei Säulen ergänzen sich in ihren Leistungszielen.

Die AHV soll den Existenzbedarf sichern. Man versteht darunter entstehungsgeschichtlich einen einfachen aber menschenwürdigen Lebensabend.
Mit der beruflichen Vorsorge soll in angemessener Weise die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung garantiert werden. Dieses Ziel gilt als erfüllt, wenn die Renten von AHV und beruflicher Vorsorge zusammen 60 Prozent des letzten Einkommens abdecken. Wie dieses Einkommen definiert wird, wird später ausführlich erklärt.
Die dritte Säule stellt quasi das Penthouse der schweizerischen Altersvorsorge dar und soll für "weiteren Bedarf" zur Verfügung stehen.
3. Unterschiede zwischen AHV und beruflicher Vorsorge
Es lohnt sich, die Unterschiede zwischen der AHV und der BV noch einmal klar herauszuarbeiten.

Die AHV ist die Universalversicherung für die gesamte Bevölkerung. Auch nichterwerbstätige Personen sind versichert. Das sagt bereits, dass die AHV zahlreiche Solidaritätskomponenten aufweist. Beitragssubstrat der AHV ist denn auch das gesamte Einkommen. Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze. Die Leistungen sind dagegen begrenzt. Es gibt eine Maximalrente in der Höhe von 1270€. Diese Maximalrente ist genau doppelt so hoch wie die garantierte Minimalrente (635€). Neben den Versicherten tragen auch der Bund und die Kantone an die Finanzierung der AHV bei. 20 Prozent der Ausgaben werden durch die öffentliche Hand getragen. Die AHV, ihre Leistungen, ihre Finanzierung und die Organisation ist in einem sehr detailliert normierten Bundesgesetzt geregelt.

Finanziert wird die AHV nach dem Umlageverfahren.

Die berufliche Vorsorge ist dagegen eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Selbständigerwerbende können sich freiwillig in der beruflichen Vorsorge versichern. Die berufliche Vorsorge wird von Vorsorgeeinrichtungen durchgeführt, welche rechtlich selbständig und insbesondere vom Arbeitgeber unabhängig sind. Grundlage der beruflichen Vorsorge ist ein Rahmengesetz, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Dieses Gesetz enthält lediglich Minimalvorschriften, welche von Arbeitgebern und Vorsorgeeinrichtungen erfüllt werden müssen. Darüber hinaus besteht ein grosser Spielraum zur Ausgestaltung des betrieblichen Vorsorgewerks. In der Schweiz bezeichnet man die berufliche Vorsorge, welche sich auf die Minimalvorschriften beschränkt, als obligatorische Vorsorge. Daneben gibt es die überobligatorische Vorsorge, deren Vorsorgepläne weiter gehen als vom Gesetz verlangt wird. Immerhin gegen 70 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen sind im Überobligatorium tätig. Eine gute Pensionskasse ist ein wichtiges Attraktivitätsmerkmal eines Arbeitgebers in der Schweiz.

Diese stark privatrechtliche Ausrichtung der beruflichen Vorsorge schafft Raum für flexible Lösungen, welche bei einer staatlichen Massenversicherung wie der AHV schon aus finanziellen Gründen nicht möglich wären. Dass auch mit dem Zusammenspiel zwischen AHV und beruflicher Vorsorge nicht alle Probleme gelöst sind, soll später noch im Detail beschrieben werden. Bei den nachfolgenden Ausführungen wird jeweils auf die obligatorische und die überobligatorische Vorsorge besonders eingegangen.

In der obligatorischen Versicherung ist nicht das ganze Einkommen, sondern nur gerade der sogenannte koordinierte Lohn versichert. Kleinere Einkommen gelten als durch die AHV genügend abgesichert. Ich komme auf den Begriff des koordinierten Lohnes noch genau zu sprechen.

Die berufliche Vorsorge wird nicht nach dem Umlageverfahren sondern nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert.

4. Dritte Säule
Die dritte Säule oder Selbstvorsorge ermöglicht ein steuerbegünstigtes Vorsorgesparen. Möglich ist ein Vorsorgekonto bei einer Bank oder der Abschluss einer Vorsorgepolice bei einer Versicherung. Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können jährlich maximal 3'657 € in der dritten Säule anlegen. Bei Selbständigerwerbenden, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben, beläuft sich dieser Betrag auf 20 Prozent des Einkommens, höchstens aber auf 18'284 €. Die Einlagen in die dritte Säule können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Auf der anderen Seite sind diese Einlagen gebunden. Sie können im Regelfall frühesten 5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters bezogen werden. Das Gesetz lässt allerdings Ausnahmen zu, so insbesondere bei Eintritt eines Todes- oder Invaliditätsfalles oder zum Erwerb von Wohneigentum. Im Auszahlungsfall müssen die Leistungen der dritten Säule allerdings versteuert werden. Die steuerliche Belastung ist aber schon deshalb geringer, weil die Steuerprogression nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit gebrochen werden kann. Zusammengefasst ist die dritte Säule eine attraktive ergänzende Vorsorgeform, welche sich flexibel den individuellen Bedürfnissen anpassen lässt, die aber im Ergebnis nur gutverdienenden Personen offen steht.

5. Koordinierter Lohn
Der koordinierte Lohn ist die Schlüsselgrösse der beruflichen Vorsorge. Als koordinierter Lohn gilt der Bruttolohn abzüglich des Betrages der jährlichen Höchstrente der AHV (15‘237 €). Einkommen unterhalb dieses Schwellenwertes sind im Obligatorium nicht versichert. Der dreifache Betrag des Schwellenwertes (45‘711 €) bildet den oberen Grenzwert des in der obligatorischen Vorsorge versicherten Einkommens. Einkommen über diesem Grenzwert sind nur in der überobligatorischen Vorsorge versichert.

In der Theorie ist die Erklärung für den Koordinationsabzug und die Nichtversicherung von Einkommen unterhalb des Schwellenwertes einleuchtend. Da diese Einkommensbereiche bereits durch die AHV erfasst werden, würde eine Unterstellung unter die berufliche Vorsorge zu Doppel- oder Überversicherungen führen. Das Problem ist nun aber, dass die Renten der AHV - entgegen dem Verfassungsauftrag - nicht existenzsichernd sind. Für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen resultiert daher aus der Kombination von nicht existenzsichernder AHV und nicht oder nur teilweise versichertem Einkommen in der beruflichen Vorsorge unter Umständen eine ungenügende Altersvorsorge.


Für mich ist auch das (gesetzliche!) Krankenversicherungsmodell sehr interessant, obwohl und das darf nicht verschwiegen werden, auch dieses System unter Geldknappheit leidet: Es gilt das Kopfprinzip, d.h. keine Familienversicherung (aber günstige Tarife für Kinder), es gilt das Franchiseprinzip, d.h. Beiträge sind in Relation zum jährlichen Eigenanteil wählbar, es ist wählbar ob man lediglich im Spital seines Heimatkantons behandelt werden will oder schweizweit, ob man im 6-Bett-Zimmer liegen will oder bequemer. Kurz und gut: Der Versicherte kann frei entscheiden, welche Leistungen er versichern und dann zahlen möchte. Zahnversicherung ist nicht inklusive. Jeder Schweizer überlegt sich, ob er eine Zahnversicherung abschliesst (relativ teuer) oder Geld zur Seite legt und die Rechnungen privat bezahlt.  
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Desaster_Ma.:

@ecki

 
28.11.02 10:11
Das mit der Besteuerung von Alterseinkommen ist kantonsabhängig, weshalb es einen regelrechten Pensionistentourismus gibt. Pensionierte Mitarbeiter der Roche oder Novartis in Basel ziehen mit 65 oft in steuerlich attraktivere Kantone und überschreiben ihre Immobilien den Kindern. Richtig ist aber, dass zum Beispiel Lottogewinne als Einkommen voll versteuert werden müssen und nicht nur die Erträge. Dafür gibt es keine Spekulationssteuer, allerdings eine 33%-ige Quellensteuer. Insgesamt ist aber die Steuerbelastung wesentlich niedriger als in Deutschland.
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ElSombrero:

aber das mit der fiktiven Hausteuer(Mietsteuer)

 
28.11.02 10:12
IST AUCH NICHT ok.
Dadurch hat jeder schweizer der ein Haus oder Wohnung besitzt sein ganzes Leben lang Schulden.
Denn wenn er keine Schulden hätte würde der Abzug wegfallen und er müsste mehr Steuern zahlen.
Gruss
ES
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ecki:

Auch die Ausnahmen sind wesentlich geringer!

 
28.11.02 10:15
In der Schweiz kommt man nicht durch Steuersparmodelle mit 0-Steuer davon, wie z.B. MaMoe.

Steuersätze runter und Ausnahmen weg. Radikal.

Neulich war eine Fernsehsendung über reiche Amerikaner, die über ihre 35%(?) Spitzensteuersatz gejammert haben und sich duetsche Verhältnisse gewünscht haben, weil 48% Spitzensteuersatz bei den meisten "wirklich Reichen" unter 20% Effektivsteuer bedeuten.

Ausserdem: Keine Spekusteuer in der Schweiz, aber Rente auf Kapitaleinkünfte, also auch Spekugewinne. Stimmt doch, oder?

Grüße
ecki  
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Desaster_Ma.:

@ES

 
28.11.02 10:22
Was kümmern mich meine Hypotheken bei 1,8% Zinsen? Entscheidend ist die erste Hypothek, an der schön abgezahlt wird. Die zweite Hypothek lässt Du stehen und zahlst sie später auf einmal ab.
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ElSombrero:

stimmt da hast du recht

 
28.11.02 10:25
wollte auch nicht damit sagen das dieses Modell schlechter ist.
Aber es gibt doch einige die immer Schulden dadurch haben und nie schuldenfrei sein werden.

Gruss
ES
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baer45:

Standort Schweiz

 
28.11.02 10:29
SECO
Steuern und Sozialabgaben:

Deutschland: 37,8% vom BIP
Schweiz: 35,9% vom BIP

Berücksichtigt man nun noch den wesentlich höheren BIP/Kopf in der Schweiz, sind die Unterschiede auf den ersten Blick nicht so groß. Es ist, wie immer, die Frage: "wen trifft es wie".

Gruß baer45
www.baer45.de.vu
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Desaster_Ma.:

@baer45

 
28.11.02 10:33
Auch in der Schweiz gilt: "Wer hat, dem wird gegeben..."
Antworten
baer45:

im Ausland ist alles besser ...

 
28.11.02 10:47
Die Bundesrepublik würde im Vergleich mit der Schweiz, ohne Wiedervereinigung, toll aussehen. Wir werden Jahrzehnte brauchen, diesen Glücksfall wirtschaftlich und sozial zu verdauen. Es werden heute allerdings nur Sekundäreffekte diskutiert. Den Politiker und der Gesellschaft fehlt der Mut, nach über 10 Jahren Selbstbetrug, die Realitäten zu akzeptieren und die Last bewusst zu tragen. Verdeutlichen soll diese Problematik, die unterschiedliche Entwicklung des Steueraufkommens in Deutschland und der Schweiz:

Die Schweiz im internationalen Steuervergleich

Probleme des Steuerwettbewerbs zählen noch nicht lange zu den zentralen Fragen der Volkswirtschaftslehre und der Finanzwissenschaft. Deswegen und auf Grund der Komplexität der Materie existieren heute noch kaum Studien, welche die Auswirkungen der Steuern auf den internationalen Standortwettbewerb der vergangenen Jahre und Jahrzehnte darstellen. Es gibt nur Aussagen zu Tendenzen. Diese sprechen aber eine klare Sprache und zeigen deutlich auf, dass die Schweiz im Vergleich zu ihren europäischen Standort-Konkurrenten steuerlich attraktiv ist. In einer im Jahr 2001 veröffentlichten Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung zu den effektiven Grenzsteuersätzen für Unternehmen rangiert sie noch in vorteilhafter Lage.

Ein Zahlenvergleich zwischen der schweizerischen und der deutschen Fiskalentwicklung möchte ich als Illustration hier kurz anfügen: Mitte des letzten Jahrhunderts (1950) starteten sowohl Deutschland wie auch die Schweiz mit einer in etwa gleichen Steuerbelastung. Heute ist die Steuerbelastung, insbesondere bei den Unternehmenssteuern, hierzulande wesentlich tiefer als in Deutschland. Ausserdem ist in unserem Nachbarland eine deutlich stärkere Zentralisierung öffentlicher Aufgaben sowie eine Zentralisierung der Steuern feststellbar. 1950 machten die zentral erhobenen Steuern sowohl in der BRD wie auch in der Schweiz 60% der Steuereinnahmen aus. Heute hat sich die Quote der zentralen Steuern in der Schweiz auf rund 50% verringert, während dieselben in Deutschland (93%) alles andere praktisch verdrängt haben. Es muss hier allerdings angefügt werden, dass Deutschland mit der Wiedervereinigung eine grosse Aufgabe zu meistern hatte und immer noch hat, deren Kosten nur durch eine Sonderfinanzierung zu decken sind. Dennoch sind die Belastungsunterschiede Schweiz - Deutschland und insbesondere auch Schweiz – Frankreich sehr beachtlich.

Es drängt sich vor diesem internationalen Hintergrund die Frage nach dem Grund der unterschiedlichen Steuerbelastungen auf, da für mich nicht erkennbar ist, dass die Leistungen des öffentlichen Sektors in der Schweiz spürbar schlechter sein sollten als bei unseren europäischen Nachbarn. Auch ein internationaler Vergleich zeigt, dass die Schweiz bei den öffentlichen Konsumausgaben und insbesondere bei den öffentlichen Investitionen nicht schlechter abschneidet als andere OECD-Länder. Man kann demzufolge davon ausgehen, dass die Bereitstellung öffentlicher Leistungen in der Schweiz bisher nicht unter dem Einfluss des Steuerwettbewerbs gelitten hat.

Der fundamentale Unterschied liegt aber darin, dass andere Länder oft keine fiskalische Trennung zwischen Bund, Gliedstaaten und Kommunen kennen. An Stelle von Eigenverantwortung und lokaler politischer Einflussnahme ist ein Verbundsystem mit kollektiver Verantwortung getreten; anders als in der Schweiz, wo sich das Subsidiaritätsprinzip grosser Beliebtheit erfreut. Die Souveränität und der Wunsch nach Effizienz und angepassten, massvollen Ausgaben werden in unseren europäischen Nachbarländern durch die Zentralisierungstendenzen wohl kaum gefördert. Schlimmstenfalls werden so gar eigentliche Anreize zur Verschwendung öffentlicher Mittel gesetzt, was für öffentliche Finanzen und die staatliche Leistungserbringung eine verheerende Entwicklung darstellt.

Die vergleichsweise tiefe Steuerquote in der Schweiz ist weniger die Folge rein politischer Weisheit als das Ergebnis des kantonalen Steuerwettbewerbs. Der Steuerwettbewerb zwischen unseren Kantonen und Gemeinden förderte bisher also auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz resp. deren internationale Standortqualität.
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