MP3.com verliert Prozess gegen Universal Music
Die Internet-Musikfirma MP3.com hat im Prozess gegen Universal Music eine schwere Niederlage erlitten. Wegen der Verletzung von Urheberrechten drohen dem Unternehmen Entschädigungszahlungen bis zu 250 Mio. Dollar.
MP3.com hatte es Kunden mit seinem MyMP3.com-Internetdienst ermöglicht, CDs von jedem beliebigen Ort abzuhören. Die Nutzer mussten nachweisen, dass sie die CD besitzen. Dies geschah, indem sie ihre CDs in einen Computer eingaben.
Allerdings konnten Kunden auch Songs von eigenen CDs auf dem Server von Mp3.com freischalten, ohne die Titel auf den Server des Anbieters zu übertragen. Auch CDs, die bei MP3.com gekauft wurden, konnten sofort als Musikdateien bezogen werden. Da das Unternehmen für das Speichern und Freischalten der Musik keine Lizenzgebühren zahlte, sehen die Plattenfirmen darin eine Urheberrechtsverletzung.
MP3.com soll 25.000 Dollar Schadensersatz für jede CD an Universal zahlen, für die die Urheberrechte missachtet wurden. Ursprünglich wollte Universal für jede Urheberrechtsverletzung 45.000 Dollar haben. Die Anwälte von MP3.com warnten jedoch bei einer zu hohen Entschädigungssumme vor einem Konkurs.
In einer zweiten Verhandlungsphase im November soll geklärt werden, bei wie viele CDs die Urheberrechte verletzt wurden. Universal geht von bis zu 10.000 CDs aus, MP3.com spricht dagegen von nicht mehr als 4.700.
Der zuständige Richter Jed Rakoff entschied, dass MP3.com “vorsätzlich” Urherberrechte von Musikfirmen verletzt habe. “Das Gericht zweifelt nicht daran, dass die potenziell hohen Gewinne in der schnell wachsenden Welt des Internet eine sonst verantwortungsbewusste Firma wie MP3.com zum Gesetzesbruch verleitet hat”, so Rakoff. Mit der Entscheidung sollten jedoch auch andere potenzielle Urheberrechtsverletzer im Internet abgeschreckt werden.
Einige Internetfirmen hätten offenbar "den falschen Eindruck, sie seien, weil ihre Technologie etwas Neues ist, immun gegen die Anwendung der Gesetze der Vereinigten Staaten, einschließlich des Urheberrechts." Rakoff sagte weiter, er hätte einen Betrag von bis zu 150.000 Dollar pro CD verhängen können, habe sich aber für eine geringere Summe entschieden, da sich MP3.com verantwortungsbewusster gezeigt habe als andere Internetfirmen.
Mp3.com will gegen das Urteil in Berufung gehen. Das Unternehmen war bereits im April von einem Gericht für schuldig befunden worden, mit seiner Website gegen die Urheberrechte mehrere Musikfirmen verstoßen zu haben. Daraufhin hatte sich MP3.com mit anderen Firmen wie EMI, Warner Music, der Bertelsmann-Tochter BMG und Sony außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt.
Ciao
KAWAMAN
Die Internet-Musikfirma MP3.com hat im Prozess gegen Universal Music eine schwere Niederlage erlitten. Wegen der Verletzung von Urheberrechten drohen dem Unternehmen Entschädigungszahlungen bis zu 250 Mio. Dollar.
MP3.com hatte es Kunden mit seinem MyMP3.com-Internetdienst ermöglicht, CDs von jedem beliebigen Ort abzuhören. Die Nutzer mussten nachweisen, dass sie die CD besitzen. Dies geschah, indem sie ihre CDs in einen Computer eingaben.
Allerdings konnten Kunden auch Songs von eigenen CDs auf dem Server von Mp3.com freischalten, ohne die Titel auf den Server des Anbieters zu übertragen. Auch CDs, die bei MP3.com gekauft wurden, konnten sofort als Musikdateien bezogen werden. Da das Unternehmen für das Speichern und Freischalten der Musik keine Lizenzgebühren zahlte, sehen die Plattenfirmen darin eine Urheberrechtsverletzung.
MP3.com soll 25.000 Dollar Schadensersatz für jede CD an Universal zahlen, für die die Urheberrechte missachtet wurden. Ursprünglich wollte Universal für jede Urheberrechtsverletzung 45.000 Dollar haben. Die Anwälte von MP3.com warnten jedoch bei einer zu hohen Entschädigungssumme vor einem Konkurs.
In einer zweiten Verhandlungsphase im November soll geklärt werden, bei wie viele CDs die Urheberrechte verletzt wurden. Universal geht von bis zu 10.000 CDs aus, MP3.com spricht dagegen von nicht mehr als 4.700.
Der zuständige Richter Jed Rakoff entschied, dass MP3.com “vorsätzlich” Urherberrechte von Musikfirmen verletzt habe. “Das Gericht zweifelt nicht daran, dass die potenziell hohen Gewinne in der schnell wachsenden Welt des Internet eine sonst verantwortungsbewusste Firma wie MP3.com zum Gesetzesbruch verleitet hat”, so Rakoff. Mit der Entscheidung sollten jedoch auch andere potenzielle Urheberrechtsverletzer im Internet abgeschreckt werden.
Einige Internetfirmen hätten offenbar "den falschen Eindruck, sie seien, weil ihre Technologie etwas Neues ist, immun gegen die Anwendung der Gesetze der Vereinigten Staaten, einschließlich des Urheberrechts." Rakoff sagte weiter, er hätte einen Betrag von bis zu 150.000 Dollar pro CD verhängen können, habe sich aber für eine geringere Summe entschieden, da sich MP3.com verantwortungsbewusster gezeigt habe als andere Internetfirmen.
Mp3.com will gegen das Urteil in Berufung gehen. Das Unternehmen war bereits im April von einem Gericht für schuldig befunden worden, mit seiner Website gegen die Urheberrechte mehrere Musikfirmen verstoßen zu haben. Daraufhin hatte sich MP3.com mit anderen Firmen wie EMI, Warner Music, der Bertelsmann-Tochter BMG und Sony außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt.
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KAWAMAN