Heute im Bundesanzeiger gefunden...
"Das nachfolgende Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Minaya Capital AG und stellt daher kein öffentliches Angebot von Aktien dar.
Minaya Capital AG
Hörselberg/Hainich
ISIN
DE000A0LA2F5Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung im Verhältnis 4:1
sowie
Bezugsangebot an die Aktionäre der Minaya Capital AG
Die ordentliche Hauptversammlung der Minaya Capital AG, Hörselberg/Hainich, (die „Gesellschaft“) vom 18. April 2008 hat im Wege der Satzungsänderung beschlossen, dass der Vorstand ermächtigt wird, in der Zeit bis zum 10. April 2013 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 190.000,00 durch Ausgabe von bis zu 190.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte einschließlich der Gattung der auszugebenden Aktien und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Vorstehende Ermächtigung und die entsprechende Satzungsänderung in § 5a Absatz 2 der Satzung wurden am 18. Dezember 2008 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Jena unter HRB 502885 eingetragen.
Der Vorstand hat am 28. März 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tage beschlossen, das bestehende Grundkapital der Gesellschaft von EUR 800.000,- um bis zu EUR 190.000,- durch die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II auf bis zu EUR 990.000,- durch die Ausgabe von bis zu 190.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (die „Neuen Aktien“) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,70 je Neuer Aktie. Der Ausgabebetrag entspricht dem Bezugspreis. Der Gesamtausgabebetrag beträgt somit insgesamt bis zu EUR 323.000,-. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt und verbriefen im Übrigen die gleichen Mitgliedschaftsrechte wie die bestehenden Aktien.
Die Neuen Aktien) werden den Aktionären unmittelbar zur Zeichnung angeboten. Dies erfolgt während einer Bezugsfrist von zwei Wochen im Verhältnis 4:1 (Bestehende Aktien zu Neue Aktien) zum Ausgabebetrag von EUR 1,70 je Neuer Aktie. Die Dardo Investment Partners FZE hat in ihrer Eigenschaft als Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft in dem erforderlichen Umfang auf ihr Bezugsrecht verzichtet, um für die anderen Aktionäre ein Bezugsverhältnis von 4:1 zu ermöglichen. Etwaige nach Ablauf der Bezugsfrist nicht bezogene Neue Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren zur Zeichnung angeboten.
Bezugsangebot
Wir geben hiermit unseren Aktionären die Möglichkeit, zur Vermeidung des Ausschlusses ihr gesetzliches Bezugsrecht auf die Neuen Aktien innerhalb der Bezugsfrist
vom Mittwoch, 04. April 2012 bis Mittwoch, 18. April 2012 (jeweils einschließlich)
durch Einreichung eines vollständig und korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Zeichnungsscheins im Original in zweifacher Ausfertigung bei der Gesellschaft (Minaya Capital AG, Kapitalerhöhung, Künkelhof 4, 99819 Hörselberg/Hainich) als Bezugsstelle auszuüben. Zeichnungsscheine werden üblicherweise durch die Depotbank zur Verfügung gestellt, sind jedoch auch bei der Gesellschaft erhältlich (Tel.: +49-(0) 36920-70745) und können von der Internetadresse www.minaya-capital.de heruntergeladen werden. Der Bezugspreis ist bei Zeichnung, spätestens aber bis Freitag, 20. April 2012 (Zahlungseingang) auf das Sonderkonto „Minaya Capital AG - Kapitalerhöhung“ der Gesellschaft Nr. 155010201 bei der Commerzbank Erfurt, BLZ 820 400 00, unter der Angabe des Namens des Zeichners, dessen Wohnort und des Geburtsdatums bzw. unter der Angabe der Firma, Sitz und HR-Nummer einzuzahlen.
Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre, die am Dienstag, 03. April 2012, abends, Aktien der Gesellschaft halten. Den Aktionären werden keine Bezugsrechte in ihre Depots eingebucht. Als Nachweis für die Bezugsberechtigung dient die von den Depotbanken zu erstellende Depotbescheinigung, die den Bestand an Aktien der Gesellschaft am Dienstag, 03. April 2012, abends, ausweisen muss. Die Depotbescheinigung ist zusammen mit dem Zeichnungsschein im Original an die Gesellschaft zu senden.
Sofern der Zeichnungsschein oder die Depotbescheinigung der Gesellschaft nicht fristgerecht, d. h. bis spätestens Mittwoch, 18. April 2012, zugegangen, unvollständig oder fehlerhaft ist, kann die Zeichnung nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn der Bezugspreis nicht bis spätestens Freitag, 20. April 2012 (Zahlungseingang bei der Commerzbank Erfurt) auf dem Sonderkonto „Minaya Capital AG - Kapitalerhöhung“ und unter Angabe des Namens des Aktionärs, dessen Wohnort und Geburtsdatum bzw. unter der Angabe der Firma, Sitz und HR-Nummer gutgeschrieben ist.
Die Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte wird nach dem Bestand der Aktien am Dienstag, 03. April 2012, abends, berechnet, sodass auf jeweils 4 (vier) alte Aktien 1 (eine) Neue Aktie zum Preis von EUR 1,70 je Neuer Aktie bezogen werden können. Für Spitzenbeträge ist das Bezugsrecht ausgeschlossen.
Die Zusendung des Zeichnungsscheins durch die Aktionäre stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Zeichnungsvertrages an die Gesellschaft dar.
Von Mittwoch, 04. April 2012 an erfolgt die Notierung der Aktien „ex Bezugsrecht”.
Bezugsrechtshandel
Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft nicht veranlasst werden. Ein Verkauf der Bezugsrechte über die Börse ist nicht möglich. Eine organisierte Endverwertung der nicht ausgeübten Bezugsrechte findet ebenfalls nicht statt. Innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.
Verbriefung der Neuen Aktien
Die im Rahmen des Bezugsangebotes und der Privatplatzierung bezogenen Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG als Wertpapiersammelbank verwahrt wird. Die erworbenen Neuen Aktien werden dem Depot einer Bank bei der Clearstream Banking AG für Rechnung des Anlegers gutgeschrieben. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.
Einbeziehung der Neuen Aktien in den Freiverkehr
Es ist vorgesehen, die Neuen Aktien der Gesellschaft unter der bestehenden ISIN in die bestehende Preisfeststellung der Aktien der Gesellschaft im First Quotation Board des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse einzubeziehen.
Wichtige Hinweise zu den besonderen Risiken der Zeichnung von Neuen Aktien
Den bezugsberechtigten Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung zur Ausübung ihrer Bezugsrechte im Rahmen dieses Angebots sich in geeigneter Weise, z.B. über die Internetseite der Gesellschaft (www.minaya-capital.de), über die finanzielle Lage der Gesellschaft zu informieren und hierzu insbesondere die Geschäftsberichte der Jahre 2008, 2009 und 2010 zu lesen.
Die Aktionäre sollten bei ihrer Entscheidung über die Zeichnung der Neuen Aktien berücksichtigen, dass im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft ein erhebliches Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einzahlungen besteht.
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass die Commerzbank Erfurt im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft für die geleisteten Einzahlungen keinerlei Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko trägt oder übernimmt.
Platzierung nicht bezogener Neuer Aktien
Die nicht von den Aktionären bezogenen Neuen Aktien werden von der Gesellschaft in Deutschland und international, außer in den USA, Kanada und Japan, im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten.
Hinweise für ausländische Aktionäre
Die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert.
Hörselberg/Hainich, im April 2012
Minaya Capital AG
Der Vorstand"