Insolvenzverwalter macht bei Karstadt-Verkauf Tempo
Montag, 15. März 2010, 17:39 Uhr Diesen Artikel drucken[-] Text [+]
1 / 1VollbildFrankfurt (Reuters) - Die Warenhauskette Karstadt soll in den nächsten sechs Wochen einen neuen Eigentümer bekommen.
Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg sagte am Montag, er wolle das Unternehmen bis Ende April an einen Investor verkaufen. Nur dann greift der Insolvenzplan, den Görg dem Amtsgericht in Essen am Montag vorlegte. "Unverändert sind namhafte Interessenten für den Kauf der Karstadt Warenhaus GmbH im Bieterverfahren", sagte Görg. Zuletzt hatte er erklärt, dass sechs Bieter die Bücher prüften.
Die Gläubiger der ehemaligen Arcandor-Tochter, darunter die Vermieter der 120 Kaufhaus-Immobilien und die 26.000 Mitarbeiter, haben in dem Insolvenzplan umfangreiche Zugeständnisse gemacht, damit Karstadt als Ganzes erhalten und verkauft werden kann, wie es Görg vorschwebt. Der Rechtsanwalt bezifferte die Sanierungsbeiträge am Montag auf eine mittlere dreistellige Millionensumme. Im Gegenzug bekommen die Gläubiger dem Plan zufolge vorab drei Prozent ihrer Insolvenzforderungen von insgesamt zwei Milliarden Euro. Das kostet den Verwalter 60 Millionen Euro.
"ROSINENPICKER" KAUFHOF KOMMT NICHT ZUM ZUGE
"Das Unternehmen wird nach dem Abschluss des Insolvenzplanverfahrens weitgehend schuldbefreit sein", erklärte Görg. "Damit schaffen wir die Voraussetzungen für eine Sanierung durch einen Investor, der an die Existenzberechtigung von zwei Warenhausketten im deutschen Markt glaubt." Experten haben daran jedoch Zweifel. Der Karstadt-Rivale Kaufhof, der Metro gehört, will sich nur die Rosinen aus dem Kuchen von 120 Häusern picken. Das schließt Görg bisher aus. Berichten zufolge sind unter den Interessenten die Investoren Permira, Apollo und Pamplona. Dem Plan müssen nun zunächst die Gläubiger und dann das Gericht zustimmen. Das ist für Mitte April geplant.
Mit dem Insolvenzplan, der 1999 den Vergleich abgelöst hat, kann die Zerschlagung eines insolventen Unternehmens verhindert werden. Stattdessen kann es, von Verbindlichkeiten befreit, weiterbestehen. Die Gläubiger geben mit dem Insolvenzplan einige Rechte auf. Sie stimmen ihm dann zu, wenn eine Fortführung des Unternehmens für sie mehr Ertrag verspricht als die Auflösung. Dazu ist allerdings in der Regel frisches Kapital vonnöten. Noch machen Insolvenzplanverfahren nur einen Bruchteil der Fälle aus.
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