Hatte gestern nur die nackte Info reingestelle, weil ich selbst mal mich im AT-Involvenz Recht informieren musste.
Nach www.jusline.at/gesetz/io/paragraf/114a führt der Insolvenzverwalter die Geschäfte bis zur Beschlusstagssatzung weiter und kann mit Zustimmung des Gerichts Unternehmensbereiche schließen und auch wiedereröffnen.
Zusätzlich ist mir auch nicht ganz klar, was die angegebenen "Unternehmensbereiche" umfassen.
"Tiermedizin": Scheint klar, das einzige was ich noch mit Sano hierzu in Verbindung bringe ist folgender Satz aus der Pressemitteilung von inovet: "During a transition period, Sanochemia will continue the production of Alvegesic®." Wäre aber wahrscheinlich eher "Produktion"
"Nachtschicht": Mir nicht ganz klar. Entweder ist der Betrieb in der Nacht nicht profitabel (Arbeitskosten?), aufgrund der Auftragslage nicht angezeigt, oder weil staatliche Transfergelder nicht übermäßig belastet werden sollen (Arbeiterkammer Burgenland - Insolvenzentgelt )
"Entwicklung": Ja richtig, auch nicht klar. Ist hier nur die F&E Abteilung gemeint, oder auch andere Entwicklungsaktivitäten (die e.g. auch notwendig wären, um Lohnproduktionen für Dritte durchzuführen, wenn der Produktionsprozess noch nicht fertig implementiert ist).
Mir scheint insgesamt, dass bis zur Beschlusstagssatzung, die SAC nur im Standardbetrieb (also "Produktion") laufen wird.