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Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?


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Wirecard AG 0,0136 € -1,45% Perf. seit Threadbeginn:   -99,94%
 
Scor:

Hi Lebsi,

 
12.10.20 01:11

ich denke für die Berechnung ist der Fall Comroad ein gutes Beispiel. Hier hat eine Kanlei einen BWL Professor beauftragt, ein Gutachten zur Ermittlung des KDS zu erstellen.Den interessanten Teil habe ich mal hervorgehoben. Dort steht wortwörtlich:


Schadensberechnung


Hat ein Anleger am 26.2.2001 Comroad-Aktien gekauft, beträgt sein Kursdifferenzschaden nach dem Gutachten 98,93 Prozent des Kaufpreises. Den Erlös aus einem möglichen Verkauf muss sich der Aktionär anrechnen lassen. Der Beobachtungszeitraum des Gutachtens endet am 24. April 2002. Einen Tag zuvor flogen die Scheingeschäfte von Comroad auf. Ab diesem Stichtag beinflussten daher keine falschen Nachrichten mehr den Kursverlauf.

Quelle: www.focus.de/finanzen/recht/...eres-geschuetz_aid_249870.html


Im Fall Wirecard müsste man also dementsprechend die Summe aller Aktienkäufe nehmen, diese mit der Summe aller Verkaufserlöse subtrahieren. Und von dieser Zahl dann  86,98 % errechnen.

Dass kann ich in deinem Beispiel leider nicht mit Zahlen nachrechnen, weil ich nicht weiß wie viel Gewinn du jeweils mit dem Verkauf gemacht hast.



Alle Angaben ohne Gewähr:-)



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Scor:

@brokersteve

 
12.10.20 01:30
Konntest du zufällig die Ausfüllanleitung vom DSW einsehen? Es wäre mal interessant zu wissen, was bei denen als Begründung für den Schadensersatz genau steht.
Antworten
hardylein:

Und immer immer wieder geht die Sonne auf!

 
12.10.20 23:17
Antworten
Flash88:

ich frag mich die gaze Zeit

 
13.10.20 23:05
Ob es sich überhaupt lohnt egal wie hoch der Verlust ist. Auch wenn ich zb 90 000 Verlust hätte mit wieviel kann man da rechnen oder bekommt man überhaupt was  
Antworten
brokersteve:

Ich darf das leider nicht weitergeben, der DSW

 
14.10.20 09:33
Versendet es aber auf Anfrage.
Antworten
shakesp:

@Brokersteve

 
14.10.20 10:46
Lohnt sich denn diese einmalige Gebühr allein für diese Hilfestellung zur Anmeldung?

Werde das Formular die Tage auch ausfüllen, und überlege auch einfach TILP damit zu beauftragen, damit man auf der sicheren Seite ist,
LG
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FactsOlny:

Wird der IV

 
14.10.20 11:18
eine Schadensersatzforderung eines Wirecard-Aktionärs in die Insolvenztabelle aufnehmen, so lange kein einschlägiges rechtsgültiges Urteil vorliegt?
Doubt it.

p.s.
In heutigen E-Mail-Systemen landen Bettelbriefe allenfalls im Junk-Ordner.
Personen, die solche zu schreiben erwägen, sollten überlegen, ob sie sich nicht besser in einer Fußgängerzone niederlassen, mit einer Pappschachtel und einem Schild "Wirecard-Opfer". Aber Vorsicht, die geeigneten Plätze werden bewirtschaftet, sei es von der Stadt oder anderen "Beschützern".  
Antworten
hardylein:

@flash

 
14.10.20 12:27
ca. 350 mios sind da, ca 3,9 MRD sind Schulden. Also ungefahr sind 9% GEDECKT! Macht bei 90000 rund
8.100 Euro.  Rechne kaufm. vorsichtig mit 60 Prozent. Also rund 4800 Euro . Ziehe RA kosten ab , also rd.
500 Euro (glaube 0,5% vom Schaden), dann wären etwa 4000 Euro drin.
Antworten
hardylein:

@factsonly

 
14.10.20 12:30
"eine Schadensersatzforderung eines Wirecard-Aktionärs in die Insolvenztabelle aufnehmen, so lange kein einschlägiges rechtsgültiges Urteil vorliegt?
Doubt it."

genau, aber dann wird eine sog. abgekürzte Feststellungsklage angestrent, die Jaffe zwingt den Schaden anzuerkennen. Weiß aber nicht ob das zusätzlich Kosten aufwirft.  Alles nur meine Meinung.
Antworten
tire3000:

Hardy/flash

 
14.10.20 12:57
Frage wird sein, ob Jaffe bei Verteilung Zugriff auf die arrestierten 500 Mio haben wird.
Antworten
Flash88:

hier wurde ja geschrieben

 
14.10.20 14:50
Man könnte die Forderung auch nach der Frist einreichen. Wie ist das gemeint? Ich bezahle diese Gebühr und werde dann auch in die Tabelle aufgenommen auch wenn es Monate später ist? Wenn ich es richtig verstanden habe kann es Jahre dauern bis überhaupt was kommt. Bedeutet das so lange nix entschieden ist kann ich immer noch die Forderung gegen Gebühr einreichen?  
Antworten
hardylein:

Ja, so habe ich es verstanden!

 
14.10.20 16:50
Antworten
Scor:

Selbstverständlich nicht,

 
14.10.20 18:23
die 500 Mio. sind Privatvermögen der Vorstände und gehören nicht zur Insolvenzmasse.

Antworten
Ozymandias:

Jaffe

 
14.10.20 18:32
Der Insolvenzverwalter wird zweifelslos auch Forderungen gegen die Ex-Vorstände eintreiben.
Es kommt drauf an wie viel Schulden diese Ex-Vorstände gegenüber anderen Gläubigern haben, ein Teil der 500 Mio wird sicherlich in der Insolvenzmasse bei der Wirecard AG landen.

Wenn man bei Insolvenz und EY mitmacht, wird man kaum über ~20% seiner Kohle wiedersehen, man sollte daher auf die Kosten achten.

Antworten
hardylein:

@tire

 
14.10.20 19:33
"Frage wird sein, ob Jaffe bei Verteilung Zugriff auf die arrestierten 500 Mio haben wird."

wenn diese substantiell aus dem Unternehmen stammen, oder die Manager haften müssen, denke ich ja.
Antworten
hardylein:

Markus, Markus...

 
14.10.20 19:38
wer hätte das gedacht? Wo hast du deine Fans hingeführt ....  Kaum zu glauben ...
Antworten
Justox:

Von was für eine Gebühr

 
14.10.20 21:17
wird hier geredet? Dachte man reicht bei Kaffe seine Aktienabrechnung plus Auflistung ein und gut ist.
Antworten
Ozymandias:

Gebühr

 
15.10.20 02:27
Bis 26.10 ist die Anmeldung der Forderung kostenfrei möglich.

Danach fallen laut Nr. 2340 des GKG-Kostenverzeichnisses fallen pro nachmeldendem Gläubiger 20 Euro Gerichtskosten an.  
Antworten
fbo|229291749:

@dyandi

 
15.10.20 09:08

Hi dyandi -
Frage zur Berechnung der Schadensforderung. DSW rät den  tatsächlichen Schaden anzugeben (d.h. Kaufkosten - Verkaufserlös), was  ist der Ansatz bei SdK bzw. wie bist du selbst vorgegangen ?
Danke schon mal für deine Antwort

Antworten
fbo|229291749:

Einstellung des Namens

 
15.10.20 09:15

wäre über einen Hinweis dankbar - wo ich den angezeigten Namen "fbo..." verändern kann ;-)
Irgendiwie ist hier bei BörseOnline nichts einfach zu finden (zumindest bei der Darstellung auf meinem PC ...)

Antworten
hardylein:

gehe über Profil!

 
15.10.20 09:38
Antworten
shakesp:

Ausfüllhilfe Übersichten

 
15.10.20 13:51
Hallo in die Runde,

es wäre super hilfreich, wenn wir eine kurze Übersicht erstellen könnten, bzgl. Forderungsanmeldung für die Insolvenz.

2 Punkte sind für mich entscheidend:

a) Die Schadenssumme an sich und wie diese berechnet werden soll.
Hier geht es doch um tatsächlichen Schaden vs. Kursdifferenzschaden, wie berechnet ihr die konkret, wenn man von einfachen Aktienkäufen und verkäufen ausgeht, ohne irgendwelche Optionen, Zertifikate etc.

Richtlinie DSW ist meiner Meinung nach tatsächliche Schaden, wie sieht es beim SDK?

b) die Begründung, hier geht es ja, dass man vorsätzlichen Betrug unterstellt, habt ihr hier evtl. Paragraphen, die man mitverwenden kann?

Ansonsten würde ich anbieten, dass wir auch gerne über PN (Boardmail) uns abstimmen können, und auch austauschen, manch einer ist vielleicht bei SDK, der andere bei DSW Mitglied, dann würde ich sonst eine entsprechende Gruppe erstellen, wo man sich regelmäßig austauschen kann!

LG in die Runde
Antworten
fbo|229291749:

@hardylein

 
15.10.20 15:28

danke, das war tatsächlich die erste Stelle wo ich gesucht hatte -
Da steht auch "Benutzername" . da ist aber meine EMail Adresse hinterlegt worden,
und das Feld ist nicht zum ändern (alle anderen Felder wie Name, Adresse sind nicht gesperrt
und können geändert werden, nur eben Benutzername nicht)
Irgendwie sehr seltsam....

Antworten
fbo|229291749:

B?rse online = ariva ?

 
15.10.20 18:24

Habe gerade (via google) entdeckt, dass dieses Forum anscheinend sowohl auf
"boerse-online.de" als auch auf "ariva.de" zu finden ist ...
Mal sehen ob ariva übersichtlicher ist.

Antworten
brokersteve:

DSW Transaktionsschaden und genau den

 
18.10.20 19:20
habe ich berechnet und mit der DSW Begründung eingereicht.
Antworten
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