ich denke für die Berechnung ist der Fall Comroad ein gutes Beispiel. Hier hat eine Kanlei einen BWL Professor beauftragt, ein Gutachten zur Ermittlung des KDS zu erstellen.Den interessanten Teil habe ich mal hervorgehoben. Dort steht wortwörtlich:
Schadensberechnung
Hat ein Anleger am 26.2.2001 Comroad-Aktien gekauft, beträgt sein Kursdifferenzschaden nach dem Gutachten 98,93 Prozent des Kaufpreises. Den Erlös aus einem möglichen Verkauf muss sich der Aktionär anrechnen lassen. Der Beobachtungszeitraum des Gutachtens endet am 24. April 2002. Einen Tag zuvor flogen die Scheingeschäfte von Comroad auf. Ab diesem Stichtag beinflussten daher keine falschen Nachrichten mehr den Kursverlauf.
Quelle: www.focus.de/finanzen/recht/...eres-geschuetz_aid_249870.html
Im Fall Wirecard müsste man also dementsprechend die Summe aller Aktienkäufe nehmen, diese mit der Summe aller Verkaufserlöse subtrahieren. Und von dieser Zahl dann 86,98 % errechnen.
Dass kann ich in deinem Beispiel leider nicht mit Zahlen nachrechnen, weil ich nicht weiß wie viel Gewinn du jeweils mit dem Verkauf gemacht hast.
Alle Angaben ohne Gewähr:-)