Das wäre zu schön, um wahr zu sein, dass wir die Kontron-Aktionäre in eine Holding ohne Geschäftsbetrieb abschieben können, wenn sie weder Abfindung noch Umtausch annehmen. Im Rahmen der Verschmelzung geht natürlich das gesamte Vermögen der Kontron (also der gesamte Kontron-Geschäftsbetrieb) auf die S&T Holding über.
Die Kontron Aktionäre, die weder das Abfindungs- noch das Umtauschangebot annehmen, wären daher als Aktionäre der S&T Holding auch weiterhin am Kontron-Geschäftsbetrieb beteiligt, da dieser nach der Verschmelzung der einzige Geschäftsbetrieb der S&T-Holding ist.
Genau aus diesem Grunde erschließt sich mir der Sinn der Verschmelzung nicht so recht, da man nach der Verschmelzung faktisch genau so weit wie vorher ist und alles auch ohne (kostenträchtige) Verschmelzung erreichen könnte.
Ich wäre daher für hilfreiche Hinweise dankbar, wieso diese Verschmelzung für uns S&T-Aktionäre Sinn machen kann (und nicht nur unnötige Kosten produziert).