Die Altersversorgung befindet sich in einem tief greifenden Wandel
Die Rentenreformen im Überblick
Von Jürgen Grosche, Handelsblatt
Seit 2001 hat der Staat die rechtlichen und steuerlichen Vorgaben für die Altersversorgung so umfassend wie selten zuvor umgebaut. Die wichtigsten Stichworte: Riesterrente, nachgelagerte Besteuerung, Nachhaltigkeitsfaktor.
Die Politik legt seit vier Jahren einen Reform-Marathon hin, der schon erstaunlich ist, der allerdings auch viele Menschen verwirrt. Umfragen zeigen, dass das Reformwerk oft eher als Wirrwarr denn als Chance für die Zukunft gesehen wird. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Riesterrente (Reform 2001)
Zur Sicherung des Alterseinkommens soll das Rentenniveau bis 2030 von 70 auf 67 Prozent des Durchschnittseinkommens gesenkt werden; die Differenz wird durch eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte Privatvorsorge (Riesterrente) ausgeglichen.
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden durch halbe und volle Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Sie sind abhängig davon, wie viele Stunden ein Betroffener noch pro Tag arbeiten kann. Für diejenigen, die am 1. Januar 2001 jünger als 40 Jahre alt waren, wurde der Berufsunfähigkeitsschutz ganz abgeschafft.
Auf die Witwen- und Witwerrenten, werden auch Vermögens-Einkommen angerechnet. Die Renten insgesamt wurden beschnitten; die Regelung gilt für Paare, die beide am 1. Januar 2002 jünger als 40 Jahre waren oder die nach diesem Termin geheiratet haben.
Durch ein "Rentensplitting" können Jüngere, für die das neue Hinterbliebenenrecht gilt, während der Ehe erworbene Rentenansprüche gleichmäßig teilen - als Ersatz für eine Witwenrente.
Die Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wurden auch auf die Beamtenversorgung übertragen; das wurde im Versorgungsänderungsgesetz geregelt.
Änderungen im Jahr 2004
Seit April müssen Rentner die Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen. Zuvor hatten die Rentenversicherungsträger die Hälfte bezahlt.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind für das gesamte angesparte Kapital aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem berufsständischen Versorgungswerk zu zahlen. Damit sollen Kapitalauszahlungen den Leistungen bei Verrentung des Kapitals gleichgestellt werden.
Für Neurentner gilt: Die Rente wird nicht mehr im Voraus (zum Monatsersten), sondern am Monatsende. Alle anderen Renten werden am so genannten Auszahlungstag überwiesen, das heißt in der Praxis: meist einen Tag später als bislang.
Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 wird ausgesetzt; die Rente wird also nicht erhöht.
Auch bei der Anrechnung von Nebeneinkünften sowie bei Änderungen des Krankenkassen-Beitragssatzes wurden Abrechnungsmodalitäten geändert.
Reform 2004 – Änderungen ab 2005
Ein Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel soll künftig den Anstieg der Altersbezüge drosseln. Zugleich wird ein Mindestniveau eingeführt: Die Bezüge sollen bis 2020 nicht unter 46 Prozent des so genannten bereinigten Bruttolohns sinken (derzeit: 53 Prozent). Die Beiträge sollen bis 2020 maximal auf 20 Prozent und bis 2030 auf höchstens 22 Prozent steigen.
Von 2006 bis 2008 wird die Grenze für den frühestmöglichen Renteneintritt von 60 auf 63 Jahre erhöht. Damit soll die Frühverrentung nach Altersteilzeit oder wegen Arbeitslosigkeit erschwert werden.
Schul- und Hochschulzeiten werden nach einer Übergangsfrist von 2005 bis 2009 nicht mehr angerechnet. Sie zählen aber weiterhin mit für die Wartezeit von 35 Jahren. Betroffen sind insbesondere Akademiker.
Existenzgründer, die nach dem „Ich-AG“-Modell bislang versicherungsfrei waren, müssen künftig Beiträge zahlen.
Das Alterseinkünftegesetz stellt die Steuersystematik um. Renten und Pensionen werden künftig „nachgelagert“ besteuert. Beiträge für den Aufbau einer Altersversorgung werden sukzessive steuerlich freigestellt, Alterseinkünfte hingegen zunehmend versteuert.
gruss
permanent
Die Rentenreformen im Überblick
Von Jürgen Grosche, Handelsblatt
Seit 2001 hat der Staat die rechtlichen und steuerlichen Vorgaben für die Altersversorgung so umfassend wie selten zuvor umgebaut. Die wichtigsten Stichworte: Riesterrente, nachgelagerte Besteuerung, Nachhaltigkeitsfaktor.
Die Politik legt seit vier Jahren einen Reform-Marathon hin, der schon erstaunlich ist, der allerdings auch viele Menschen verwirrt. Umfragen zeigen, dass das Reformwerk oft eher als Wirrwarr denn als Chance für die Zukunft gesehen wird. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Riesterrente (Reform 2001)
Zur Sicherung des Alterseinkommens soll das Rentenniveau bis 2030 von 70 auf 67 Prozent des Durchschnittseinkommens gesenkt werden; die Differenz wird durch eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte Privatvorsorge (Riesterrente) ausgeglichen.
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden durch halbe und volle Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Sie sind abhängig davon, wie viele Stunden ein Betroffener noch pro Tag arbeiten kann. Für diejenigen, die am 1. Januar 2001 jünger als 40 Jahre alt waren, wurde der Berufsunfähigkeitsschutz ganz abgeschafft.
Auf die Witwen- und Witwerrenten, werden auch Vermögens-Einkommen angerechnet. Die Renten insgesamt wurden beschnitten; die Regelung gilt für Paare, die beide am 1. Januar 2002 jünger als 40 Jahre waren oder die nach diesem Termin geheiratet haben.
Durch ein "Rentensplitting" können Jüngere, für die das neue Hinterbliebenenrecht gilt, während der Ehe erworbene Rentenansprüche gleichmäßig teilen - als Ersatz für eine Witwenrente.
Die Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wurden auch auf die Beamtenversorgung übertragen; das wurde im Versorgungsänderungsgesetz geregelt.
Änderungen im Jahr 2004
Seit April müssen Rentner die Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen. Zuvor hatten die Rentenversicherungsträger die Hälfte bezahlt.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind für das gesamte angesparte Kapital aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem berufsständischen Versorgungswerk zu zahlen. Damit sollen Kapitalauszahlungen den Leistungen bei Verrentung des Kapitals gleichgestellt werden.
Für Neurentner gilt: Die Rente wird nicht mehr im Voraus (zum Monatsersten), sondern am Monatsende. Alle anderen Renten werden am so genannten Auszahlungstag überwiesen, das heißt in der Praxis: meist einen Tag später als bislang.
Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 wird ausgesetzt; die Rente wird also nicht erhöht.
Auch bei der Anrechnung von Nebeneinkünften sowie bei Änderungen des Krankenkassen-Beitragssatzes wurden Abrechnungsmodalitäten geändert.
Reform 2004 – Änderungen ab 2005
Ein Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel soll künftig den Anstieg der Altersbezüge drosseln. Zugleich wird ein Mindestniveau eingeführt: Die Bezüge sollen bis 2020 nicht unter 46 Prozent des so genannten bereinigten Bruttolohns sinken (derzeit: 53 Prozent). Die Beiträge sollen bis 2020 maximal auf 20 Prozent und bis 2030 auf höchstens 22 Prozent steigen.
Von 2006 bis 2008 wird die Grenze für den frühestmöglichen Renteneintritt von 60 auf 63 Jahre erhöht. Damit soll die Frühverrentung nach Altersteilzeit oder wegen Arbeitslosigkeit erschwert werden.
Schul- und Hochschulzeiten werden nach einer Übergangsfrist von 2005 bis 2009 nicht mehr angerechnet. Sie zählen aber weiterhin mit für die Wartezeit von 35 Jahren. Betroffen sind insbesondere Akademiker.
Existenzgründer, die nach dem „Ich-AG“-Modell bislang versicherungsfrei waren, müssen künftig Beiträge zahlen.
Das Alterseinkünftegesetz stellt die Steuersystematik um. Renten und Pensionen werden künftig „nachgelagert“ besteuert. Beiträge für den Aufbau einer Altersversorgung werden sukzessive steuerlich freigestellt, Alterseinkünfte hingegen zunehmend versteuert.
gruss
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