"Reine Marketingaktion"


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"Reine Marketingaktion"

 
22.07.01 10:10
"Reine Marketingaktion"

Mit den verschärften Regeln will die Deutsche Börse dem von Negativschlagzeilen gebeutelten Neuen Markt wieder auf die Sprünge helfen. Die Bewertung der Aktionärsschützer ist unterschiedlich.

DPA
 
Frankfurt am Main - Von einer Kompromisslösung und Marketingaktion, mit der das verloren gegangene Vertrauen in den Neuen Markt wiedergewonnen werden soll, spricht Petra Krüll von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Die Deutsche Börse bemühe sich, etwas für das Image ihres Kindes zu tun.

Jetzt werde zwar am unteren Ende des Börsensegments aufgeräumt. Viel wichtiger aber sei, dass verschärfte Bestimmungen für die Phase vor dem Börsengang eingeführt würden. Die Expertin verweist dabei auf die Informationspflichten für den Börsenzulassungsprospekt, aber auch für die spätere Quartalsberichterstattung.

Zudem komme die Börse mit den neuen Bestimmungen auf absehbare Zeit zu spät, kritisiert die Aktionärsschützerin. Die negative Entwicklung gebe es schon seit geraumer Zeit, und bis die Regelung greife, gehe noch einmal Zeit ins Land. Auf jeden Fall müssten die Aktionäre künftig ausreichend informiert werden, wenn ein Unternehmen die gelbe Karte erhalten habe. Durch die Frist von 90 Tagen hätten die Aktionäre dann die Möglichkeit zu prüfen, ob sie das Papier wirklich behalten wollten.

Matthias Schröder, Vorstand im Deutschen Anleger-Schutzbund, zeigte sich dagegen zufrieden mit der Neuregelung. Allerdings glaubt auch er nicht daran, dass strengere Spielregeln allein dem Wachstumssegment wieder zu Ansehen verhelfen können: "Zunächst müssen die Gewinnwarnungen und Pleitemeldungen ein Ende haben", sagte der Fachanwalt für Bankenrecht zu SPIEGEL ONLINE.

Das Vorstandsmitglied der Deutschen Börse, Volker Potthoff, betont, man habe einen Impuls zu einer Initialzündung geben wollen. Es liege aber auch an den Unternehmen selbst, ihre Investor Relations zu verbessern. "Wer das Geld von Investoren aufnimmt, muss gläserne Taschen zeigen", sagt Potthoff. Von den Investoren selbst sei mehr Risikobewusstsein gefordert.

Auf die Verantwortung der Anleger und Emissionsbanken Wolfgang Gerke von der Universität Nürnberg/Erlangen, Mitglied der Börsensachverständigenkommission, der das neue Regelwerk grundsätzlich positiv bewertet: "Die Misere am Neuen Markt ist keine Folge eines schlechten Regelwerks." Sie sei vielmehr auf falsche Vorstellungen vom Neuen Markt und von Emissionsbanken zurückzuführen, die das schnelle Geld hätten machen wollen. Der Neue Markt biete Chancen, sei aber risikoreicher als andere Segmente. Das dürften auch die Anleger nicht vergessen. Zugleich regte Gerke an, den Nemax 50, also das Segment für die 50 stärksten Titel am Neuen Markt, in einen Nemax 20 umzuwandeln, um ein Qualitätssegment zu schaffen.

Wenig euphorisch reagierten laut einer Umfrage von manager-magazin.de dagegen zahlreiche Vorstände von Firmen am Neuen Markt auf die Neuregelung. Die Mehrheit der befragten Firmenchefs befürworte zwar ein konsequentes Delisting von Billigaktien, den so genannten Penny Stocks, hätte aber eine deutlich frühere Einführung dieser Regel begrüßt. Einige der Manager forderten darüber hinaus nicht nur einen Ausschluss von Billigaktien und insolventen Unternehmen, sondern auch von Firmen, die durch kriminelle Handlungen ihrer Führungskräfte aufgefallen seien. Befragt wurden die Chefs aller Firmen im Nemax 50, knapp die Hälfte war zu einer Auskunft bereit.

Ab 1. Oktober gilt für den Verbleib im Neuen Markt ein Tagesdurchschnittskurs von einem Euro und eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro (39 Millionen Mark). Unterschreitet ein Unternehmen an 30 aufeinander folgenden Börsentagen beide Grenzwerte und übertrifft es beide Werte in den nächsten 90 Börsentagen nicht an mindestens 15 aufeinander folgenden Handelstagen, wird es aus dem Neuen Markt ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn ein Insolvenzverfahren gegen eine Firma eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.

Unternehmen, die aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden, verlieren den Angaben zufolge aber nicht die Zulassung zum Börsenhandel. Sie können also am Geregelten Markt oder im Freiverkehr weiter gehandelt werden, müssen dafür aber einen Antrag stellen.






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