Rabatt-Urteil C&A


Thema
abonnieren
Beitrag: 1
Zugriffe: 603 / Heute: 1
007Bond:

Rabatt-Urteil C&A

 
27.03.02 20:29
Rabatt-Urteil: C&A muss zahlen

Die Bekleidungskette C&A hat den Rechtsstreit um ihre Rabattaktion bei der Einführung des Euro-Bargelds verloren.

Nun muss das Unternehmen Strafe zahlen.
Ordnungsgeld: 1 Million Euro

Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte C&A zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von einer Million Euro. Die Düsseldorfer Richter stuften die von C&A gewährten, umstrittenen Preisnachlässe als wettbewerbswidrig ein und bestätigten nach Angaben eines Gerichtssprechers fünf Anträge auf Ordnungsgeld von jeweils 200.000 Euro.

20 Prozent Rabatt auf alle Artikel
C&A hatte 20 Prozent Preisnachlass bei Kartenzahlung geboten und die Aktion später auf alle Kunden ausgeweitet. Die Aktion hatte eine Diskussion über das deutsche Wettbewerbsrecht ausgelöst. Auch nach dem Fall des Rabattgesetzes sei die Aktion in den bundesweit 184 C&A-Filialen wettbewerbswidrig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Horst Butz. Es habe sich um einen verbotenen Sonderverkauf und somit um unlauteren Wettbewerb gehandelt. Die Abschaffung des Rabattgesetzes bedeute keineswegs eine völlige Freigabe von Preisnachlässen. "Ob diese Regelungen sinnvoll sind, muss im politischen Raum entschieden werden", sagte Butz. C&A habe zudem mindestens eine einstweilige Verfügung des Gerichts bewusst ignoriert. Die Ordnungsgelder seien mit insgesamt einer Mio. Euro so hoch ausgefallen, damit sich Verstöße gegen gerichtliche Verbote nicht lohnen. Die Bekleidungskette habe immerhin mit der Aktion ein Umsatzplus von 172 Prozent erzielt: "Es hat ein Run stattgefunden", sagte der Richter.

C&A kündigt Berufung an

"Wir sind von dem Urteil sehr überrascht, werden die Begründung lesen und auf jeden Fall in die Berufung gehen", sagte ein C&A-Sprecher. Das Handelshaus sei nach wie vor der Ansicht, im Sinne des Verbrauchers gehandelt zu haben. Schließlich sei das Wettbewerbsrecht vor über 70 Jahren erlassen worden und die Vorschriften für Rabattaktionen nicht mehr zeitgemäß, sagte der C&A-Sprecher. Das vom Gericht festgestellte Umsatzplus nannte der Sprecher eine "Fantasiezahl". Man habe den Kunden den Rabatt versprochen und die Aktion deswegen nicht einfach absagen können. "Der Januar war ein schwerer Monat für uns", hieß es. Die Umsätze seien erst gestiegen, als eine öffentliche Diskussion über die Rabattaktion entbrannt sei.

"Historisch einmalige Situation"
C&A hatte die Aktion mit "der historisch einmaligen Situation der Währungsumstellung" gerechtfertigt. Mit dem Rabatt habe man einerseits der befürchteten Kauf-Zurückhaltung entgegen treten wollen, andererseits habe verhindert werden sollen, dass die C&A-Filialen zu "Wechselstuben der Nation" umfunktioniert würden. Ein Preisnachlass von 20 Prozent sei in der Textilbranche zudem keineswegs unüblich. Dagegen sahen die Wettbewerbsschützer als Antragsteller im Verhalten von C&A einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch "sittenwidriges, übertriebenes Anlocken von Kunden". Zudem sei der auf vier Tage beschränkte Preisnachlass rechtlich kein Rabatt, sondern eine unzulässige Sonderveranstaltung.

Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Geklagt hatten gegen die Sonderaktion der Düsseldorfer Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs und die Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. C&A ist selbst zahlendes Mitglied in dem Bad Homburger Verein.

Quelle: Financial Times Deutschland

Fazit: Armes, sehr armes Deutschland. Da versucht ein Unternehmen verbraucherfreundlich zu sein, indem es seine Preise senkt und schon tritt der deutsche Amtsschimmel erbarmungslos zu! Und ich dachte, das Rabattgesetz sei vom Tisch ...
Antworten
Auf neue Beiträge prüfen
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--