@ Timo1986 , kleiner Tipp.... das musst du schon etwas genauer erklären oder den Satz vielleicht aus dem Bericht in dem es steht rauskopieren und hier einstellen das macht Sinn ansonsten kann da keiner etwas mit anfangen, Zitat:darf der Kaufkurs nun mal nicht über der jeweiligen Tagesmarke liegen ''
@keeneAhnung
Hier der Auszug dazu und unten der Link zu der gesamten Mitteilung
Der Aktienrückkauf wird unter Führung der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg, durchgeführt, welche ihre Entscheidung über den Zeitpunkt der einzelnen Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der QSC AG trifft. Der Rückkauf der Aktien erfolgt in Übereinstimmung mit §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG unter Beachtung der sog. Safe-Harbor-Regelungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 2273/2003. Die Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufs bekannt gegeben.Der Erwerbspreis der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Börsenpreis der QSC-Aktie, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen fünf Börsentagen ermittelt wurde, um nicht mehr als 5 Prozent über- oder unterschreiten. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der Aktie im XETRA-Handel am 10. Mai 2012 entspräche das maximale Rückkaufvolumen einem Betrag von bis zu rund 23,96 Millionen Euro.Rückfragen an:QSC AGArne ThullHead of Investor RelationsTelefon: +49 221 6698-724Telefax: +49 221 6698-009E-mail: invest@qsc.deInternet: www.qsc.de
www.finanzen.net/nachricht/aktien/...des-Grundkapitals-1859101