Ad hoc: Q-Cells SE stellt Insolvenzantrag
14:22 02.04.12
Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG
Q-Cells SE / Schlagwort(e): Insolvenz/Kapitalrestrukturierung
Q-Cells SE stellt Insolvenzantrag
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Bitterfeld-Wolfen, 02. April 2012: Die Q-Cells SE wird am Dienstag, den 3.
April 2012, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen
Amtsgericht Dessau stellen.
Vor dem Hintergrund der letztinstanzlichen Entscheidung des OLG Frankfurt
a. M. vom 27. März 2012 im Fall Pfleiderer war das Unternehmen zu der
Überzeugung gelangt, dass damit keine Fortführungsprognose mehr gegeben
ist.
Nach intensiver Prüfung von alternativen Konzepten zur Umsetzung der
Finanzrestrukturierung ist das Management zu der Einschätzung gelangt, dass
die Fortführungsprognose für das Unternehmen nicht mit hinreichender
rechtlicher Sicherheit wiederhergestellt werden kann. Daher ist die
Stellung eines Insolvenzantrags rechtlich geboten.
Die Unternehmensleitung wird gemeinsam mit dem vorläufigen
Insolvenzverwalter daran arbeiten, den Fortbestand des Unternehmens in der
Insolvenz sicherzustellen.
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