Gerade erst gesehen:
PRO DV-Altaktionäre verlängern Lock up vorzeitig
Verlängerung der Bindefrist bis Ende 2004 unterstreicht Vertrauen in das Unternehmen und die Aktie
Dortmund, 24. Oktober 2003. Die Altaktionäre der PRO DV Software AG, Systemhaus für prozessoptimierende und geobasierte Businesslösungen, haben einstimmig beschlossen, das bestehende Veräußerungsverbot bis Ende des Jahres 2004 vorzeitig zu verlängern.
Rund 55 Prozent der PRO DV-Aktien wurden zum Börsengang im März 2000 zu einem Aktienpool, zu denen u.a. die Gründer Beck, Bullmann und Wenzel gehören, zusammengefasst. Alle Poolmitglieder hatten sich seinerzeit zu einem freiwilligen, vierjährigen Veräußerungsverbot der Aktien bis zum März 2004 entschieden. Mit dieser Selbstverpflichtung gingen die Altaktionäre bereits zum Börsengang weit über die von der Deutschen Börse geforderten sechs Monate hinaus, und es begann eine der längsten jemals vereinbarten Lock up-Perioden.
Nun wurde durch denselben Aktionärskreis dieses Veräußerungsverbot noch einmal um über ein halbes Jahr bis zum 01. November 2004 freiwillig verlängert. "Mit dieser Entscheidung wollen wir das uneingeschränkte Vertrauen in PRO DV unterstreichen." erläutert Klaus Bullmann, Sprecher des Vorstandes, Gründungsmitglied und Großaktionär der PRO DV Software AG. "Diese Maßnahme bietet sowohl institutionellen als auch insbesondere privaten Anlegern die Perspektive einer stabile Aktionärsstruktur und somit Rückhalt bei ihrem Investment in PRO DV."
PRO DV-Altaktionäre verlängern Lock up vorzeitig
Verlängerung der Bindefrist bis Ende 2004 unterstreicht Vertrauen in das Unternehmen und die Aktie
Dortmund, 24. Oktober 2003. Die Altaktionäre der PRO DV Software AG, Systemhaus für prozessoptimierende und geobasierte Businesslösungen, haben einstimmig beschlossen, das bestehende Veräußerungsverbot bis Ende des Jahres 2004 vorzeitig zu verlängern.
Rund 55 Prozent der PRO DV-Aktien wurden zum Börsengang im März 2000 zu einem Aktienpool, zu denen u.a. die Gründer Beck, Bullmann und Wenzel gehören, zusammengefasst. Alle Poolmitglieder hatten sich seinerzeit zu einem freiwilligen, vierjährigen Veräußerungsverbot der Aktien bis zum März 2004 entschieden. Mit dieser Selbstverpflichtung gingen die Altaktionäre bereits zum Börsengang weit über die von der Deutschen Börse geforderten sechs Monate hinaus, und es begann eine der längsten jemals vereinbarten Lock up-Perioden.
Nun wurde durch denselben Aktionärskreis dieses Veräußerungsverbot noch einmal um über ein halbes Jahr bis zum 01. November 2004 freiwillig verlängert. "Mit dieser Entscheidung wollen wir das uneingeschränkte Vertrauen in PRO DV unterstreichen." erläutert Klaus Bullmann, Sprecher des Vorstandes, Gründungsmitglied und Großaktionär der PRO DV Software AG. "Diese Maßnahme bietet sowohl institutionellen als auch insbesondere privaten Anlegern die Perspektive einer stabile Aktionärsstruktur und somit Rückhalt bei ihrem Investment in PRO DV."
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