Rot-Grün kommt privaten Kapitalanlegern entgegen
Von Birgit Marschall und Maike Rademaker, Berlin
Das Bundeswirtschaftsministerium will Unternehmensbeteiligungen für private Kapitalanleger steuerlich attraktiver gestalten. Nach Plänen des Ministeriums sollen Privatanleger einen höheren Teil ihres Veräußerungsgewinns steuerfrei einstreichen können als bisher, wenn sie Firmenanteile verkaufen.
Die so genannte Wesentlichkeitsgrenze im Einkommensteuergesetz müsse deutlich angehoben werden, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Rezzo Schlauch, der Financial Times Deutschland.
"Wir denken an eine Anhebung der Wesentlichkeitsgrenze für Beteiligungen im Einkommensteuergesetz von derzeit ein Prozent auf fünf Prozent bei Aktiengesellschaften und auf zehn Prozent bei GmbHs, also auf einen nominalen Grenzbetrag von jeweils 2500 Euro", sagte der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung. Paragraph 17 des Einkommensteuergesetzes solle entsprechend verändert werden, "um mehr privates Kapital für Unternehmensbeteiligungen zu mobilisieren".
Mit der Anhebung der Wesentlichkeitsgrenze im Einkommensteuerrecht würde das Ministerium eine der ersten steuerpolitischen Maßnahmen von Rot-grün korrigieren. Damals hatten SPD und Grüne die Grenze, von der ab Veräußerungsgewinne dem zu versteuernden Einkommen zuzurechnen sind, von zehn auf nur noch ein Prozent des Stammkapitals eines Unternehmens gesenkt, um Missbräuche zu bekämpfen. Daraufhin hatten jedoch viele Venture-Capital-Firmen und private Geldgeber das Interesse an Unternehmensbeteiligungen verloren. Wird die Grenze wieder angehoben, könnten Kapitaleigner massiv profitieren.
Von Birgit Marschall und Maike Rademaker, Berlin
Das Bundeswirtschaftsministerium will Unternehmensbeteiligungen für private Kapitalanleger steuerlich attraktiver gestalten. Nach Plänen des Ministeriums sollen Privatanleger einen höheren Teil ihres Veräußerungsgewinns steuerfrei einstreichen können als bisher, wenn sie Firmenanteile verkaufen.
Die so genannte Wesentlichkeitsgrenze im Einkommensteuergesetz müsse deutlich angehoben werden, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Rezzo Schlauch, der Financial Times Deutschland.
"Wir denken an eine Anhebung der Wesentlichkeitsgrenze für Beteiligungen im Einkommensteuergesetz von derzeit ein Prozent auf fünf Prozent bei Aktiengesellschaften und auf zehn Prozent bei GmbHs, also auf einen nominalen Grenzbetrag von jeweils 2500 Euro", sagte der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung. Paragraph 17 des Einkommensteuergesetzes solle entsprechend verändert werden, "um mehr privates Kapital für Unternehmensbeteiligungen zu mobilisieren".
Mit der Anhebung der Wesentlichkeitsgrenze im Einkommensteuerrecht würde das Ministerium eine der ersten steuerpolitischen Maßnahmen von Rot-grün korrigieren. Damals hatten SPD und Grüne die Grenze, von der ab Veräußerungsgewinne dem zu versteuernden Einkommen zuzurechnen sind, von zehn auf nur noch ein Prozent des Stammkapitals eines Unternehmens gesenkt, um Missbräuche zu bekämpfen. Daraufhin hatten jedoch viele Venture-Capital-Firmen und private Geldgeber das Interesse an Unternehmensbeteiligungen verloren. Wird die Grenze wieder angehoben, könnten Kapitaleigner massiv profitieren.