Private Altersvorsorge


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Private Altersvorsorge

 
23.07.01 22:39

Private Altersvorsorge


Bei der Altersvorsorge muss zukünftig auch privat vorgesorgt werden. Ein großes Geschäft für die Finanzbranche. Versicherungen, Banken und Fondsverwalter wollen mit der Zusatzrente viel verdienen, der Anleger wird mit Angeboten überschüttet.

Seit dem ersten Juli gibt es bereits die ersten sogenannten "riester-fähigen" Renten-Produkte auf dem Markt. Zertifizierungen und Förderungen sollen aber erst zum Jahreswechsel erteilt werden. Die Anbieter stehen unter Zeitdruck, der Kampf um die Beiträge der Rentensparer hat gerade erst begonnen. Doch der Anleger sollte sich Zeit lassen und sorgsam wählen.

Das "Riester-Zertifikat"

Die neuen Produkte für die private Zusatzvorsorge werden vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) zertifiziert. Dieses sogenannte "Riester-Zertifikat" ist Voraussetzung für die staatliche Förderung. Und das BAV rechnet mit bis zu 20.000 Zertifizierungsanträgen. Eine Qual der Wahl für den zukünftigen Rentner.

Anlagerisiko trägt jeder selbst

Wichtig: Das Anlagerisiko trägt jeder selbst - das Zertifikat sagt nichts über die Qualität des Angebots. Ein Grund mehr, das Produkt genau zu prüfen. Wer vorsorgen will, hat Zeit: bis Dezember 2002 kann er wählen. Und bis dahin sollte sich jeder seine passende perfekte Altersvorsorge-Strategie überlegen. Sie ist abhängig von Alter, Familienstand und Lebensplanung.

Erster Schritt: Kassensturz

Wichtiger erster Schritt: der Kassensturz. Wie ist der Ruhestand vorbereitet? Wieviel Geld gibt es aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Bei der BfA erkundigen, wie der Stand ist. Ab 2004 erhält dort jeder auch seine Rentenprognose. Bei der privaten Vorsorge stellt Arbeitsminister Walter Riester unter anderem folgende Bedingungen: Das Produkt hat eine lange Laufzeit, die Auszahlung erfolgt in Rentenform und die eingezahlten Beträge müssen gesichert sein, dürfen nicht verloren gehen. Dabei kann die private Vorsorge als betriebliche Vorsorge oder als private kapitalgedeckte Vorsorge abgeschlossen werden.

Der Staat fördert künftig auch die betriebliche Altersversorgung. Neue Modelle mit Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sind geplant. Darüber lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Bei der privaten kapitalgedeckten Vorsorge handelt es sich um Renten- und Lebensversicherungen, Fonds- und Banksparpläne.

Wichtig für die Altersvorsorge ist vor allem Sicherheit

Wird heute bereits individuell gespart? Nachrechnen, was bisher abgeschlossene Geldanlagen, auch in Form von Versicherungen oder Immobilien im Alter bringen! Gecheckt werden sollten auch mögliche vermögenswirksame Leistungen.

Sind alle bestehenden Vorsorgemaßnahmen erfasst, wird schnell deutlich, wieviel Geld im Ruhestand fehlt. Jetzt sollte die Strategie bestimmt und erst anschließend Angebote eingeholt werden! Achtung: Wichtig für die Altersvorsorge ist vor allem Sicherheit - erst dann kommt die Rendite.

Für jeden Anlegertyp gibt es einen speziellen Mix

Für jeden Anlegertyp gibt es einen speziellen Mix: Der Jobeinsteiger kann sich am meisten Risiko leisten, da er vom Rentenalter noch weit entfernt ist: Dafür stehen aktienorientierte Investmentfonds. Für die Familiengründung oder eine Immobilie sind Bausparverträge empfehlenswert. Vermögenswirksame Leistungen und Sparzulagen sind auch in seinem Portfolio. Wichtig ist für ihn eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Prüfen sollte er die Bedingungen einer betrieblichen Altersvorsorge. Hier können sich Steuervorteile auszahlen.

Der Familienvater sollte etwas mehr Sicherheit in seinem Anlage-Mix haben. Wichtig kann für ihn die Flexibilität sein, also sollte er auch Anlageformen im Portfolio haben, die ihm kurzfristig den Zugriff auf Bargeld ermöglichen. Das bieten beispielsweise Tagesgeldkonten und Anleihefonds. Interessant sind auch Vermögenswirksame Leistungen und Sparzulagen. Arbeitgeber und Staat fördern so Bausparverträge und Aktienfonds. Die Vorteile der Betrieblichen Altersvorsorge sollte er ebenfalls prüfen. Ein Eigenheim, das zum Renteneintritt schuldenfrei ist, kann sich im Alter als Vorsorgeplus erweisen.

Der über 50jährige hat seine Rentenzeit schon vor Augen. Er möchte nichts mehr riskieren. Alle Geldanlagen sollten kurz- oder mittelfristig verfügbar sein. Kapitalerhalt ist das wichtigste Ziel. Für ihn bieten sich an: Investmentfonds mit einem hohen Rentenanteil, Tagesgeldkonten für die kurzfristige Bargeldverfügung und eine private Rentenpolice.

Zertifizierungen erst zum Jahreswechsel

Wichtig: Viele Anbieter erwecken mit ihrer Werbung den Eindruck, dass sie bereits geförderte Produkte anbieten würden. Das ist nicht der Fall. Denn die Zertifizierungen werden erst zum Jahreswechsel erteilt. Dennoch haben bereits Zehntausende Verträge abgeschlossen. Zwar haben die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten die unzulässigen Werbeaktionen mittlerweile gestoppt. Den Verbrauchern, die bereits unterschrieben haben, nutzt das aber wenig.

Widerspruch einlegen

Deshalb rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Opfern zweifelhafter Werbestrategien, die Verträge rückwirkend aufzulösen. Hierzu bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten an:


  1. Der Widerspruch wegen des Verschweigens der noch fehlenden Zertifizierung.


  2. Die Rückabwicklung des Vertrages wegen einer fehlerhaften Aufklärung durch den Versicherungsvermittler.


Um den Widerspruch abzuwenden, muss der Versicherer nachweisen, dass er die Kunden schriftlich über die noch fehlende Zertifizierung aufgeklärt hat. "Das dürfte in der Regel nicht der Fall sein", so ein Sprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Schwieriger gestaltet sich der Nachweis eines Beratungsverschuldens. Hierbei müssen die Kunden die fehlerhaften Aussagen des Vermittlers nachweisen. Zeugen oder schriftliche Unterlagen mit irreführenden Werbeaussagen können dabei als Beweismittel dienen.

Musterbrief und Hilfen

Einen zweiseitigen Musterbrief zum Widerruf gibt es entweder kostenlos per Download im Internet unter www.vz-nrw.de/SES40421901/ target="_new" rel="nofollow">www.vz-nrw.de oder per Faxabruf für 1,21 DM / Minute unter der Nummer 01905 100 10 10 12.

Weitere Hilfe erhalten Sie beim
Bund der Versicherten
Tel.: 04193 / 94 222
Internet: www.bundderversicherten.de/ target="_new" rel="nofollow">www.bundderversicherten.de
Internet: www.altersvorsorge-verbraucherinfos.de/ target="_new" rel="nofollow">www.altersvorsorge-verbraucherinfos.de

Abmahnung für Quelle-Werbung

Der Bund der Versicherten (BdV) hat eine besonders dreiste Werbung der Quelle Versicherung AG abgemahnt, die mittels eines Stempels den Eindruck erweckte, als habe ihr Rentenprodukt die Zertifizierung für die staatliche Förderung bereits erhalten. Die Werbung ist inzwischen verboten. Zur Durchsetzung dieses Verbots bittet der BdV die Verbraucher um ihre Mithilfe: Wer trotz der Abmahnung eine solche Werbung der Quelle Versicherung erhält, möchte sich bitte beim BdV unter der Telefonnummer 04193 / 99 04-0 melden.

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Riester-Rente:

 
24.07.01 21:50

Zertifizierung läuft früher an


Die Zertifizierung für Anlageprodukte für die staatlich geförderte Privatvorsorge kann nach Einschätzung von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) voraussichtlich im Herbst anlaufen.

Er glaube, dass damit im Oktober begonnen werden könne, sagte Riester der Frankfurter Rundschau (Mittwochausgabe). Er habe sehr darauf gedrängt, dass dies nicht erst im Dezember geschehe. Vorsorgeprodukte müssen von ihren Anbietern dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vorgelegt werden. Dieses prüft, ob die für die so genannte Riester-Rente gesetzten Kriterien für eine staatliche Förderung erfüllt sind und erteilt das Zertifikat.

Dieses wird nach Angaben der Versicherungsaufsicht frühestens am 1. Januar 2002 wirksam. Die Zertifizierungsbehörde befindet sich derzeit noch im Aufbau. Der Wettbewerb um die Kunden hingegen ist schon in vollem Gange. Verbraucherschützer und Vertreter der Versicherungsbranche schätzen den neuen Markt mit den Vorsorgeprodukten auf bis zu 20 Millionen Kunden.

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Riester-Rente:

 
13.08.01 19:27

Drum prüfe, wer sich an Partner bindet


Von Herbert Fromme, Köln, und Rolf Lebert, Frankfurt

Die großen Finanzbetriebe verfolgen unterschiedliche Strategien zur Riester-Rente. Dabei ist allen klar, dass sie Riester-fähige Produkte verkaufen müssen, wenn sie sich nicht selbst ins Abseits stellen wollen. Noch wird daher bei MLP, AWD, DVAG und Tecis heftig gepokert.

Nur zögernd nähert sich der Finanzdienstleister MLP der Riester-Rente. "Von der Rentenreform erwarte ich keine größeren Impulse für MLP", sagte Vorstandschef Bernd Termühlen noch im Mai. Jetzt soll Riester doch 20 Prozent zusätzliches Geschäft bringen, heißt es beim Unternehmen. MLP sieht sich vor allem als Beratungsunternehmen, das Akademiker im Visier hat. Denen will der Dax-notierte Konzern die "Best Partner Top Invest" und die "Best Partner Classic Rentenversicherung" anbieten.

Beim ersten Produkt handelt es sich um eine Mischung aus Fonds und konventioneller Anlage. Die "Classic"-Police ist eine herkömmliche Rentenversicherung, die ab Oktober auf dem Markt und ab Januar Riester-fähig sein soll. Anbieter ist die MLP Lebensversicherung, die aber nur fünf Prozent des Geschäfts in den eigenen Büchern behält. Den Rest sollen sechs bis sieben Mitversicherer übernehmen. Damit vermeide man, dass sich die Kunden auf das Geschick eines Asset Managements verlassen müssen, heißt es bei MLP. Die Namen möglicher Partner will man noch nicht nennen. MLP sieht keine Schwierigkeiten, von Versicherern dieselben Provisionssätze wie bei klassischen Lebensversicherungen zu bekommen. Dasselbe gelte für die eigenen Mitarbeiter.

Viel forscher die Deutsche Vermögensberatung (DVAG): Sie strebt im Neugeschäft mit Vorsorgeprodukten nicht weniger als die Marktführerschaft an. Nach Angaben ihres Generalbevollmächtigten Friedhelm Ost hat das Unternehmen seine rund 27.000 Berater nach einer intensiven Schulung bereits im Juni ins Rennen geschickt, um Riester-Produkte im Rahmen der privaten Altersvorsorge zu verkaufen. Wie viel bereits abgesetzt wurde, kann Ost nicht sagen.

Privatrente mit Garantie

Das Riester-Produkt der DVAG ist die so genannte Privatrente mit Garantie, die vom Versicherungspartner Aachener und Münchener Lebensversicherung konzipiert wurde. Es handelt sich um Policen, die in den Varianten "Ertrag", "Wachstum" und "Chance" angeboten werden. Die Unterschiede bestehen in der Anlage der Überschussbeteiligungen. Sie differiert von einer recht risikofreien Anlage bis zu einem vergleichs-weise hohen Aktienfondsanteil. Interessant ist dieser Markt für die DVAG weniger wegen der zumindest am Anfang eher spärlichen Ergebnisbeiträge, sondern wegen der langfristigen Kundenbindung. "Wir sehen die Riesenchance für einen Einstieg in lebenslange Kundenbeziehungen." Im Vorsorgemarkt der Zukunft werde nicht das Produkt über den Markterfolg entscheiden, sondern die Qualität von Beratung und Vertrieb.

Die DVAG-Berater leben ausschließlich von den Provisionen aus dem Verkauf von Versicherungspolicen, Bausparverträgen und Investmentfonds. Da die Zahlungen für den Verkauf von Riester-Produkten zumindest in der Startphase wegen der geringen Ansparsummen eher unbedeutend sind, wird die DVAG die Provisionen vorfinanzieren - über die Höhe schweigt sich Ost aus.

Vor voreiligem Abschluss wird gewarnt

Die Hannoveraner AWD-Gruppe plant Koppelungs- und Kombinationsprodukte. "Das geht nach dem Motto: Ihre Rentenlücke ist 1400 DM, mit Riester schließen sie 600 DM, wie viel können sie jetzt noch in andere zahlen, um die restlichen 800 DM zu schließen", sagt Vorstandschef Carsten Maschmeyer. Auch der AWD verhandelt noch mit seinen Partnern - die Provisionshöhe ist ein entscheidender Punkt.

Die Tecis-Gruppe hat ihre nach eigenen Angaben 190.000 Kunden in einem Brief vor dem voreiligen Abschluss von Riester-Produkten gewarnt. Im Oktober beginnt Tecis mit der Beratung, die Produkte laufen ab Januar 2002, wenn es auch die staatliche Förderung gibt. Tecis-Chef Christian Steinberg erwartet, dass die Provisionen für die Riester-Rente bei 60 bis 80 Prozent der normalen Sätze liegen werden. "Damit kann man nur leben, wenn das in eine komplette Altersvorsorge eingebettet wird." Zu Riester will Steinberg keine Wachstumsvorhersage machen, sein Unternehmen gehe von insgesamt 3000 Neukunden pro Monat für alle Produkte aus.

quelle ftd.
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Riester-Rente:

 
22.08.01 20:41

Gewerkschaften setzen auf ethisch vertretbare und renditeorientierte Fonds


Von Maike Rademaker

Im Zuge der Rentenreform wittern Gewerkschaften ihre Chance: Warten sie für ihre Mitglieder mit guten Angeboten für die Altersvorsorge auf, könnten auch gewerkschaftsferne Betriebe zugreifen.

Für die Gewerkschaften wächst der Zeitdruck. Bis Jahresende wollen sie sich mit den Arbeitgebern in zentralen Punkten der betrieblichen Altersvorsorge nach dem neuen Rentengesetz einigen - allen voran die IG Metall. "Die Gewerkschaften wollen die nächste Tarifrunde nicht mit der Diskussion um die Altersvorsorge belasten", so die Einschätzung von DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer. Bis dahin ist aber noch einiges zu klären.

Ab 2002 können laut Riestergesetz alle Arbeitnehmer bis zu vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens für die betriebliche Altersvorsorge umwandeln lassen. Für die tarifgebundenen Arbeitnehmer verhandeln derzeit die Gewerkschaften über verschiedene Anlagemöglichkeiten. Zur Debatte steht etwa, ob Weihnachts- oder Urlaubsgeld umgewandelt werden soll. Außerdem, in welche förderfähigen Instrumente das Geld fließen soll - in Pensionsfonds oder Pensionskassen.

Dabei geht es den Gewerkschaften aber nicht nur um technische Details, sondern auch um ein Politikum: Je attraktiver das Angebot ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch gewerkschaftsferne Betrieben zugreifen könnten. Zwar verfügen auch heute schon viele Betriebe über eine Altersvorsorge. Diese ist aber oft vom Volumen her beschränkt und nach dem Riestergesetz nicht förderfähig.

Keine "amerikanischen" Verhältnisse

Weiterhin auf der Wunschliste der Gewerkschaften steht ein Beitrag der Arbeitgeber. Obwohl die Arbeitgeber nur wenig Bereitschaft zeigen, fordert Putzhammer, zumindest die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in die Altersvorsorge einfließen zu lassen.

Eine weitverbreitete Befürchtung der Wirtschaft versucht Putzhammer zu zerstreuen: dass die deutschen Gewerkschaften - nach dem US-Vorbild - über Pensionsfonds die Aktiengesellschaften unter Druck setzen könnten. "Eine funktionierende Mitbestimmung ist uns wichtiger als über magere Anteile in der Hauptversammlung Einfluss zu nehmen", so Putzhammer.

Völlig freie Hand lassen will er den Fondsmanagern aber nicht. Wichtigste Voraussetzung sei, dass die Firmen die in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vorgeschriebenen Kernstandards einhielten. Danach sind Zwangs- und Kinderarbeit verboten. Zudem müssen die Freiheit für Gewerkschaftsgründung sowie Gleichbehandlung der Geschlechter gewährleistet sein.

Tatsächlich nutzen amerikanische Gewerkschaften ihre mit 8000 Mrd. $ gefüllten Pensionsfonds immer mal wieder, um Stärke zu zeigen. Der Dachverband der amerikanischen Gewerkschaften etwa, AFL-CIO, verhinderte im vergangenen Jahr den Börsengang der chinesischen Ölkonzerns Petrochina, indem sie ihre Mitglieder und damit potenzielle Käufer auf die Verletzung von Menschenrechten der Firma hinwies. Solche Möglichkeiten stehen den deutschen Gewerkschaften aber nur dann offen, wenn das Angebot in ausreichendem Maße wahrgenommen wird. Was wiederum davon abhängt, dass Fonds neben einer ethisch vertretbaren Anlagepolitik den Anlegern auch attraktive Renditen in Aussicht stellen. Putzhammer zufolge muss das kein Gegensatz sein: "Es gibt genug Beispiele für eine gute Performance ökologisch und ethisch orientierter Fonds", meint er.

Blockade der Arbeitgeberverbände

Aktuellen Ärger bereitet den Gewerkschaften, dass die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) in der Altersvorsorge Widerstand eingelegt hat. Das Baugewerbe etwa handelte als eine der ersten Branchen eine Zusatzrente aus und richtete eine dem Riestergesetz entsprechende Pensionskasse ein. In Ostdeutschland kann aber der Tarifvertrag nur dann wirksam werden, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt wird. Dadurch soll gewährleistet werden, dass auch die Bauarbeiter im tarifungebundenen Ostbetrieben die vereinbarten Arbeitgeberzuschüsse ebenso wie die Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen können.

Die BDA blockiert im zuständigen Tarifausschuss die Verbindlichkeitserklärung mit dem Verweis darauf, dass im Zuge der Allgemeinverbindlichkeitserklärung die Wahlfreiheit eingeschränkt würde. Wodurch in der Konsequenz für rund 250.000 ostdeutsche Bauarbeiter der gesamte Tarifvertrag mit der förderungsfähigen Pensionskasse auf der Kippe steht. Um dem gegenzusteuern, haben die Gewerkschaften den Arbeitsminister dazu aufgefordert, eine politische Lösung zu finden.

Diese Diskussion wird auch von den anderen Gewerkschaften mit Interesse beobachtet. Schließlich hat auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi angekündigt, dass sie sich für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung einsetzen will. Umso vehementer stellt sich auch der DGB hinter die Gewerkschaften: "Die BDA wäre gut beraten, sich von ihrer ideologischen Position sang- und klanglos zu verabschieden", so Putzhammer. Wo die Tarifpartner es für sinnvoll hielten, solle die allgemeine Verbindlichkeitserklärung möglich sein. "Sonst riskiert die BDA, dass ihr die eigenen Mitglieder davonlaufen."

"FTD"
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Adig lockt

 
26.08.01 23:31

Adig lockt bei Riester-Produkten mit acht Prozent Rendite


Von Matthias Dezes, München

Die zur Commerzbank gehörende Fondsgesellschaft Adig geht mit drei unterschiedlichen Riester-Produkten an den Start.

Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die in Adig-Fonds investiert, mit dem so genannten Adig-Förderdepot, das variabel in Aktien- und Rentenfonds der Adig investiert, und mit einer als Adig-Förderdepot Kombi bezeichneten Kombination aus Rentenversicherung und Adig-Fonds.

Große Unterschiede in der Performance wird es nicht geben - nicht zuletzt auf Grund der Zulassungsbestimmungen, die ja vorsehen, dass das eingeworbene Kapital zurückgezahlt wird. Für das Adig-Förderdepot erwartet Löckener eine Performance von 8,6 Prozent, das Förderdepot Kombi soll acht Prozent bringen, und die fondsgebundene Rentenversicherung schließlich wird mit acht bis neun Prozent veranschlagt, je nach dem, welche Adig-Fonds der Kunde als Investment-Ziel wählt. Die Adig bietet mit diesem Angebot nach eigenen Angaben die größte Bandbreite an Riester-Produkten. "Wir haben ganz bewusst drei Produkte entwickelt, damit wir die unterschiedlichen Vertriebskanäle bedienen können", sagte Adig-Geschäftsführer Hans-Jürgen Löckener im Gespräch mit der FTD.

Der Konzernvertrieb der Commerzbank werde zwei Produkte anbieten: die fondsgebundene Rentenversicherung und das Adig-Förderdepot. Dies geschehe deshalb, weil manche Bankkunden bei der Altersvorsorge eine Rückzahlungsgarantie haben wollten, sagt Adig-Marketing-Chef Rudolf Geyer. Über die Partnervertriebe werden vor allem die Produkte fondsgebundene Rentenversicherung und das Adig-Förderdepot verkauft werden, sagt Geyer.

Die fondsgebundene Lebensversicherung für die Partnervertriebe wurde mit der Quelle-Versicherung entwickelt. Dabei dürften die Makler-Pools vor allem Rentenversicherungen verkaufen, während die Banken in erste Linie das Adig-Förderdepot verkaufen werden. Verträge über die Zusammenarbeit bei der fondsgebundenen Rentenversicherung sind außer mit der Volksfürsorge mit den Direktversicherern Cosmos und Quelle abgeschlossen sowie mit der Nürnberger und der Aachener und Münchener Versicherung.

Die Renten- und Aktienfondsanteile der Depots sind abhängig von der Restlaufzeit. Bei einer Laufzeit von 30 Jahren liegt der Aktienfonds-Anteil in den ersten fünf Jahren bei etwa 80 Prozent. Der Rentenanteil wird nach und nach auf 30 bis 35 Prozent erhöht. Fünf Jahre vor Laufzeitende springt er dann auf etwa 40 Prozent, drei Jahre vor Ende auf etwa 65 Prozent, und ein Jahr vor Ablauf schließlich auf etwa 85 Prozent. Mit seinen Produkten will die Adig in die Top drei der Fondsgesellschaften bei den Riester-Produkten vorstoßen.

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Riester-Rente:

 
30.08.01 00:20

Der Altersvorsorge-Druck auf die Unternehmen wächst


Von Herbert Fromme

Noch ist die von Arbeitsminister Walter Riester durchgesetzte Reform der betrieblichen Altersvorsorge nicht in Kraft. Doch alle Arbeitgeber sollten sich schon jetzt darum kümmern, welche Konsequenzen die Änderungen ab Januar 2002 für sie haben. Sonst drohen fatale Folgen, vor allem ein sehr hoher Verwaltungsaufwand.

Spannung in den Vorstandsetagen großer Versicherer: In diesen Tagen entscheiden die Arbeitgeber der Chemie-Industrie und die IG Bergbau, Chemie und Energie unter ihrem Vorsitzenden Hubertus Schmoldt, welche Anbieter den tariflich vereinbarten Chemie-Pensionsfonds führen werden. Es geht um ein Kundenpotenzial von mindestens 400.000 Versicherten, für die eine überbetriebliche Lösung angeboten wird. Sie kommen vor allem aus mittleren und kleinen Betrieben. Die großen Chemiekonzerne werden betriebliche Lösungen wählen oder bestehende umstellen.

Die Unternehmer der Chemie-Industrie und anderer Branchen wie die Metall-Industrie, in denen die Verhandlungen noch laufen, sind damit auf jeden Fall eine Sorge los: sich selbst um die immer komplizierteren Regeln betrieblicher Altersvorsorge kümmern zu müssen.

Ab dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer das Recht, vom Arbeitgeber für einen Teil ihres Gehalts die so genannte Entgeltumwandlung zu verlangen. Unabhängig vom individuellen Einkommen können die Beschäftigten so bis zu vier Prozent der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherungsbeiträge für ihr Alter sparen. Zur Zeit sind das vier Prozent von 104.400 DM (alte Bundesländer) oder 87.600 DM (neue Bundesländer), also 4176 DM oder 3504 DM pro Jahr. Bestehende Entgeltumwandlungen werden darauf angerechnet. Das heißt nicht automatisch, dass der Arbeitgeber selbst Leistungen erbringt. Aber er muss eine betriebliche Altersvorsorge vorhalten.

Appell aus Handwerk

Auch der Schlossermeister mit fünf Gesellen und zwei Lehrlingen oder der Werbeagenturinhaber mit vierzig Angestellten sollten sich so bald wie möglich um das Problem kümmern, meint Uwe Langohr-Plato von der Geschäftsleitung der Gerling Pensionsmanagement. Denn wenn ein Betrieb bis zum 1. Januar 2002 keine einheitliche Lösung gefunden hat, hat jeder Beschäftigte individuell Anspruch darauf, dass der Chef eine so genannte Direktversicherung für ihn abschließt. Das ist eine Rentenversicherungspolice, für die er den vorher vom Gehalt einbehaltenen Beitrag abführt.

Überbetriebliche Lösungen

"Da hat der eine Mitarbeiter diesen Kegelbruder bei der Versicherung A und der andere einen Sportkameraden, der die Versicherung B vertritt, und plötzlich müssen Sie als Arbeitgeber mit zwanzig verschiedenen Versicherern verhandeln", warnt Langohr-Plato. "Dann ist die Personalstelle sofort überlastet." Kleine und mittlere Unternehmen sollten sich deshalb über das Thema überbetriebliche Versorgungseinrichtungen - Pensionskassen oder Pensionsfonds - oder einen Gruppenvertrag für Direktversicherungen mit einer Gesellschaft informieren, empfiehlt er. Denn wenn der Arbeitgeber sich für einen dieser Durchführungswege entschieden hat, ist er für die Mitarbeiter bindend.

"Selbst Betriebe mit fünfhundert oder tausend Beschäftigten sollten sich für eine überbetriebliche Lösung entscheiden", sagt Langohr-Plato. "Der Aufwand für eine eigene Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ist viel zu groß." Er glaubt, dass Betriebe mindestens 3000 bis 5000 Mitarbeiter haben sollten, damit sich eine eigene Einrichtung lohnt.

Der feine Unterschied

Pensionskassen oder Pensionsfonds unterscheiden sich unter anderem in ihren Anlagemöglichkeiten. Pensionskassen dürfen wie Lebensversicherer zur Zeit nur 30 Prozent in Aktien anlegen, Pensionsfonds deutlich mehr - Einzelheiten muss das Finanzministerium noch festlegen. "Wenn man sich für eine überbetriebliche Pensionskasse entscheidet, ist das etwas konservativer, ein Pensionsfonds geht ein etwas höheres Risiko ein", erläutert Langohr-Plato. Die Anlagechancen beim Pensionsfonds seien aber auch deutlich besser. Allerdings besteht ein Kostenunterschied zwischen den beiden Formen: Entscheidet er sich für einen Pensionsfonds, muss der Arbeitgeber Mitglied des Pensionssicherungsvereins (PSV) werden. Bei Pensionskassen besteht diese Verpflichtung nicht. Der PSV sichert im Insolvenzfall die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter.

Langohr-Plato erwartet, dass viele Mitarbeiter den (einklagbaren) Anspruch auf Entgeltumwandlung stellen werden. "Dafür sorgt schon die Tatsache, dass der so umgewandelte Gehaltsteil bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze bis 2008 steuer- und sozialbeitragsfrei ist, ab dann nur noch steuerfrei." Die Befreiung gilt allerdings nur, wenn der Mitarbeiter für diese Beiträge nicht die staatliche Förderung der so genannten Riester-Rente in Anspruch nimmt. Tut er das, werden die Beiträge in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig, so Langohr-Plato. "Viele Arbeitnehmer werden deshalb zusätzlich zur betrieblichen Lösung eine private Riester-Police abschließen." Das bringt ihnen - wenn ihr Einkommen es zulässt - sowohl den staatlichen Zuschuss wie die Steuerfreiheit der betrieblichen Altersversorgung.

Die Beiträge zu Direktversicherungen sind, anders als die zu Pensionsfonds und Pensionskassen, nicht von Steuern und Sozialabgaben befreit. Gegen diese Ungleichbehandlung wollen die Versicherer klagen.

FTD

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