Private Altersvorsorge
Bei der Altersvorsorge muss zukünftig auch privat vorgesorgt werden. Ein großes Geschäft für die Finanzbranche. Versicherungen, Banken und Fondsverwalter wollen mit der Zusatzrente viel verdienen, der Anleger wird mit Angeboten überschüttet.
Seit dem ersten Juli gibt es bereits die ersten sogenannten "riester-fähigen" Renten-Produkte auf dem Markt. Zertifizierungen und Förderungen sollen aber erst zum Jahreswechsel erteilt werden. Die Anbieter stehen unter Zeitdruck, der Kampf um die Beiträge der Rentensparer hat gerade erst begonnen. Doch der Anleger sollte sich Zeit lassen und sorgsam wählen.
Das "Riester-Zertifikat"
Die neuen Produkte für die private Zusatzvorsorge werden vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) zertifiziert. Dieses sogenannte "Riester-Zertifikat" ist Voraussetzung für die staatliche Förderung. Und das BAV rechnet mit bis zu 20.000 Zertifizierungsanträgen. Eine Qual der Wahl für den zukünftigen Rentner.
Anlagerisiko trägt jeder selbst
Wichtig: Das Anlagerisiko trägt jeder selbst - das Zertifikat sagt nichts über die Qualität des Angebots. Ein Grund mehr, das Produkt genau zu prüfen. Wer vorsorgen will, hat Zeit: bis Dezember 2002 kann er wählen. Und bis dahin sollte sich jeder seine passende perfekte Altersvorsorge-Strategie überlegen. Sie ist abhängig von Alter, Familienstand und Lebensplanung.
Erster Schritt: Kassensturz
Wichtiger erster Schritt: der Kassensturz. Wie ist der Ruhestand vorbereitet? Wieviel Geld gibt es aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Bei der BfA erkundigen, wie der Stand ist. Ab 2004 erhält dort jeder auch seine Rentenprognose. Bei der privaten Vorsorge stellt Arbeitsminister Walter Riester unter anderem folgende Bedingungen: Das Produkt hat eine lange Laufzeit, die Auszahlung erfolgt in Rentenform und die eingezahlten Beträge müssen gesichert sein, dürfen nicht verloren gehen. Dabei kann die private Vorsorge als betriebliche Vorsorge oder als private kapitalgedeckte Vorsorge abgeschlossen werden.
Der Staat fördert künftig auch die betriebliche Altersversorgung. Neue Modelle mit Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sind geplant. Darüber lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Bei der privaten kapitalgedeckten Vorsorge handelt es sich um Renten- und Lebensversicherungen, Fonds- und Banksparpläne.
Wichtig für die Altersvorsorge ist vor allem Sicherheit
Wird heute bereits individuell gespart? Nachrechnen, was bisher abgeschlossene Geldanlagen, auch in Form von Versicherungen oder Immobilien im Alter bringen! Gecheckt werden sollten auch mögliche vermögenswirksame Leistungen.
Sind alle bestehenden Vorsorgemaßnahmen erfasst, wird schnell deutlich, wieviel Geld im Ruhestand fehlt. Jetzt sollte die Strategie bestimmt und erst anschließend Angebote eingeholt werden! Achtung: Wichtig für die Altersvorsorge ist vor allem Sicherheit - erst dann kommt die Rendite.
Für jeden Anlegertyp gibt es einen speziellen Mix
Für jeden Anlegertyp gibt es einen speziellen Mix: Der Jobeinsteiger kann sich am meisten Risiko leisten, da er vom Rentenalter noch weit entfernt ist: Dafür stehen aktienorientierte Investmentfonds. Für die Familiengründung oder eine Immobilie sind Bausparverträge empfehlenswert. Vermögenswirksame Leistungen und Sparzulagen sind auch in seinem Portfolio. Wichtig ist für ihn eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Prüfen sollte er die Bedingungen einer betrieblichen Altersvorsorge. Hier können sich Steuervorteile auszahlen.
Der Familienvater sollte etwas mehr Sicherheit in seinem Anlage-Mix haben. Wichtig kann für ihn die Flexibilität sein, also sollte er auch Anlageformen im Portfolio haben, die ihm kurzfristig den Zugriff auf Bargeld ermöglichen. Das bieten beispielsweise Tagesgeldkonten und Anleihefonds. Interessant sind auch Vermögenswirksame Leistungen und Sparzulagen. Arbeitgeber und Staat fördern so Bausparverträge und Aktienfonds. Die Vorteile der Betrieblichen Altersvorsorge sollte er ebenfalls prüfen. Ein Eigenheim, das zum Renteneintritt schuldenfrei ist, kann sich im Alter als Vorsorgeplus erweisen.
Der über 50jährige hat seine Rentenzeit schon vor Augen. Er möchte nichts mehr riskieren. Alle Geldanlagen sollten kurz- oder mittelfristig verfügbar sein. Kapitalerhalt ist das wichtigste Ziel. Für ihn bieten sich an: Investmentfonds mit einem hohen Rentenanteil, Tagesgeldkonten für die kurzfristige Bargeldverfügung und eine private Rentenpolice.
Zertifizierungen erst zum Jahreswechsel
Wichtig: Viele Anbieter erwecken mit ihrer Werbung den Eindruck, dass sie bereits geförderte Produkte anbieten würden. Das ist nicht der Fall. Denn die Zertifizierungen werden erst zum Jahreswechsel erteilt. Dennoch haben bereits Zehntausende Verträge abgeschlossen. Zwar haben die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten die unzulässigen Werbeaktionen mittlerweile gestoppt. Den Verbrauchern, die bereits unterschrieben haben, nutzt das aber wenig.
Widerspruch einlegen
Deshalb rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Opfern zweifelhafter Werbestrategien, die Verträge rückwirkend aufzulösen. Hierzu bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten an:
- Der Widerspruch wegen des Verschweigens der noch fehlenden Zertifizierung.
- Die Rückabwicklung des Vertrages wegen einer fehlerhaften Aufklärung durch den Versicherungsvermittler.
Um den Widerspruch abzuwenden, muss der Versicherer nachweisen, dass er die Kunden schriftlich über die noch fehlende Zertifizierung aufgeklärt hat. "Das dürfte in der Regel nicht der Fall sein", so ein Sprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Schwieriger gestaltet sich der Nachweis eines Beratungsverschuldens. Hierbei müssen die Kunden die fehlerhaften Aussagen des Vermittlers nachweisen. Zeugen oder schriftliche Unterlagen mit irreführenden Werbeaussagen können dabei als Beweismittel dienen.
Musterbrief und Hilfen
Einen zweiseitigen Musterbrief zum Widerruf gibt es entweder kostenlos per Download im Internet unter www.vz-nrw.de/SES40421901/ target="_new" rel="nofollow">www.vz-nrw.de oder per Faxabruf für 1,21 DM / Minute unter der Nummer 01905 100 10 10 12.
Weitere Hilfe erhalten Sie beim
Bund der Versicherten
Tel.: 04193 / 94 222
Internet: www.bundderversicherten.de/ target="_new" rel="nofollow">www.bundderversicherten.de
Internet: www.altersvorsorge-verbraucherinfos.de/ target="_new" rel="nofollow">www.altersvorsorge-verbraucherinfos.de
Abmahnung für Quelle-Werbung
Der Bund der Versicherten (BdV) hat eine besonders dreiste Werbung der Quelle Versicherung AG abgemahnt, die mittels eines Stempels den Eindruck erweckte, als habe ihr Rentenprodukt die Zertifizierung für die staatliche Förderung bereits erhalten. Die Werbung ist inzwischen verboten. Zur Durchsetzung dieses Verbots bittet der BdV die Verbraucher um ihre Mithilfe: Wer trotz der Abmahnung eine solche Werbung der Quelle Versicherung erhält, möchte sich bitte beim BdV unter der Telefonnummer 04193 / 99 04-0 melden.