für seine Politik. Nicht nur im Senat und Kongress, auch beim Obersten Gericht und niedrigeren Instanzen. Denkt an seine Ausländerpolitik, die von Gerichten ausgebremst wurde.
Ebenso verhält es sich mit Fannie. Trump braucht Unterstützung, will er Fannie an ihre Aktionäre zurückgeben. Ansonsten würde er Gefahr laufen, dass man ihm einen Strick daraus dreht. Denn seine größten Wahlkampffinanzierer sind Hauptaktionäre bei F+F , und er selbst auch. Das war er zumindest, bis er gesagt hat, dass es niemanden etwas angehe und er es dürfe. (-:
Trump hat sich dann nie wieder über die GSEs geäußert. Man weiß also nicht, was er hier will. Aber Taten sagen mehr als Worte:
- Trump hat so viele Fanniebefürworter um sich gesammelt, wie er nur konnte: Icahn, Mulvaney, Calabria etc.
- Trump hat Sessions zum Justizminister gemacht, welcher nur wenige Monate brauchte, um eine Erklärung abzugeben, dass Fannies Gelder nicht für unbewilligte Zwecke ausgegeben werden dürfen. Also kein Mauerbau von Fannie finanziert. Das hätte Trump machen können. Er hat es aber vorgezogen, seine Hände sauber zu halten! (Vielleicht erfahren wir ja im Wahlkampf das Warum).
- Trump hat Powell zum Chef der FED gemacht. Es hat nicht lange gedauert, bis dieser sagte, dass man Fannie nicht länger in Regierungshänden lassen sollte. Bis vorgestern!
- Trump hat vor 10 Tagen Kavanaugh für das Oberste Gericht nominiert. Das hat zwar nichts mit Fannie zutun. Aber es ist schon erstaunlich, dass ebendieser Kavanaugh Aufsehen erregte, als er vor über einem Jahr urteilte, dass das CFPB verfassungswidrig aufgebaut sei.
www.vox.com/policy-and-politics/2018/7/11/...cfpb-regulations
Das CFPB und die FHFA sind von der Struktur her identisch. Es ist also wenig überraschend, dass das Urteil von vorgestern die FHFA in ihrer Struktur als verfassungswidrig erklärte. Noch vor kurzem wurde das Argument der Verfassungswidrigkeit, das auch in anderen Fannie-Gerichtsklagen aufgegührt wird, einfach abgetan.
Die 3 Richter waren sich vorgestern einig, dass die Struktur der FHFA verfassungswidrig sei. Aber Uneinigkeit herrschte in der Frage, ob der Net Worth Sweep rechtsmäßig ist. 2 Richter meinten ja. Und einer war der Meinung, dass die FHFA hierbei ihre Befugnisse überschritten hatte. Dieser Richter heißt Don Willet und ist erst seit 2. Januar 2018 an diesem Berufungsgericht. Ins Amt brachte ihn der Donald...