Sowohl den alten Stammaktien- (FNMA und FMCC) und den Vorzügeaktienhaltern (FNMAx und FMCCx) steht ja noch eine Entschädigung aus dem Lamberth-Urteil ins Haus. Die ist nicht unerheblich.
Mit KI kann man ganz gut nachverfolgen, dass sich im Moment tatsächlich etwas tut - eine Entscheidung wird jetzt (Juli 2026) erwartet, danach muss man sich mit seinen Ansprüchen auf einer Seite registrieren! Betroffen sind alle Halter, die bis zum Urteil (2024) die Aktien erworben hatten:
KI (über google einfach nachzuvollziehen):
Die Gesamtsumme der rechtskräftigen Finalentscheidung von Bundesrichter Royce Lamberth beläuft sich auf rund 812 Millionen US-Dollar. Diese Summe setzt sich zusammen aus dem ursprünglichen Jury-Urteil über 612,4 Millionen US-Dollar und nachträglich gewährten Zinszahlungen (Pre-Judgment Interest) in Höhe von rund 200 Millionen US-Dollar.
Die Verteilung dieses Geldes auf die verschiedenen Aktionärsklassen sieht wie folgt aus:
1. Fannie Mae: Nur Vorzugsaktien (Junior Preferred) profitieren
Bei Fannie Mae gehen die Halter von Stammaktien (Common Stock) komplett leer aus. Der zugesprochene Schadensersatz fließt ausschließlich an eine Gruppe:
•§Junior Preferred Shareholders (Nachrangige Vorzugsaktien): Diese Gruppe erhält den gesamten Basis-Schadensersatzanteil von 299,4 Millionen US-Dollar.
•§Zusatz-Bonus: Richter Lamberth sprach exklusiv dieser Klägerklasse die kompletten Zinsen in Höhe von rund 199,65 Millionen US-Dollar zu.
•§Gesamtsumme für Fannie Mae: Damit fließen knapp 499 Millionen US-Dollar an die Halter der Fannie-Mae-Vorzugsaktien. Die Stammaktie ging in diesem konkreten Verfahren leer aus, weil die Jury die vertragliche Pflichtverletzung der Regierung beim "Net Worth Sweep" nur bei den Dividendenrechten der Vorzugsaktien als direkt bewiesenen Schaden anerkannte.
2. Freddie Mac zum Vergleich: Aufteilung zwischen Common und Preferred
Bei der Schwestergesellschaft Freddie Mac entschied die Jury anders und teilte das Geld auf beide Aktiengattungen auf:
•§Junior Preferred Shareholders (Vorzugsaktien): Erhalten 281,8 Millionen US-Dollar.
•§Common Shareholders (Stammaktien): Erhalten 31,2 Millionen US-Dollar.
Damit ein Anleger diese Gelder tatsächlich einfordern kann, greift eine strikte Haltefrist:
Anspruchsberechtigt sind nur Investoren, die die Papiere am Stichtag des Dritten Amendments (17. August 2012) im Depot hatten oder die Ansprüche explizit beim Kauf danach übertragen bekommen haben. Wenn Sie die Vorzugsaktien heute neu am Sekundärmarkt (OTC) erwerben, kaufen Sie in der Regel nur das Papier an sich (als Wette auf die zukünftige Reprivatisierung), erhalten aber nicht den rückwirkenden Schadensersatz aus diesem spezifischen Lamberth-Urteil.
Die wichtigsten Fakten zur Schadensersatz-Plattform und zum aktuellen Status des Verfahrens umfassen folgende Punkte:
1. Das offizielle Online-Portal
Die administrative Abwicklung (Registrierung, Statusprüfungen und Schadensberechnungen) für betroffene Altaktionäre erfolgt exklusiv über die offizielle Webseite des gerichtlich bestellten Schadensabwicklers:
Offizielle Webseite: Fannie Mae - Freddie Mac Senior Class Action Website.
Zweck der Plattform: Über dieses Portal stellt der beauftragte Verwalter sämtliche Dokumente, Fristen und Formulare zur Verfügung. Hier können registrierte Gruppenmitglieder (Class Members) einsehen, ob ihre Tickersymbole (z. B. FNMAS, FMCKP) und ihre historischen Depotdaten für Auszahlungen erfasst sind.2. Aktueller Verfahrensstatus: Die Berufungswelle (Stand Mitte 2026)Es ist wichtig zu wissen, dass aktuell noch kein Geld ausgezahlt wird, da sich das Verfahren in der finalen juristischen Verlängerung befindet:Rückblick (März 2025):
Bundesrichter Royce Lamberth wies den Antrag der US-Regierung auf Aufhebung des Urteils endgültig ab und bestätigte die Schadensersatzsumme von 812 Millionen US-Dollar. Aktueller Status (April–Juni 2026): Die beklagte Regierungsseite (FHFA) hat Rechtsmittel eingelegt. Am 21. April 2026 fand die entscheidende mündliche Verhandlung (Oral Argument) vor dem US-Berufungsgericht für den District of Columbia statt. Auszahlungshorizont: Das finale Berufungsurteil wird in den kommenden Monaten erwartet. Sobald das Berufungsgericht das Urteil endgültig bestätigt, schaltet der Verwalter auf der offiziellen Webseite die konkreten Auszahlungsmasken und Antragsformulare frei.