Sweeney schreibt, die Regierung habe bei 16 der 56 Dokumente "writ of mandamus" ersucht. Das ist richtig und dennoch falsch. Denn die Regierung hat für alle 56 Dokumente Geheimhaltung proklamiert, dann aber nur bei 16 die erforderliche Erklärung mit eingereicht.
Aus juristischer Sicht hat Sweeney recht. Aus dokumentarischer Sicht hat sie unrecht. Dies führte dann zu dem Fehler, dass sie fälschlicherweise angab, in ihrem vorherigen Urteil 8 Dokumente zu den 40, die an die Anwälte weitergereicht werden sollten, hinzugefügt zu haben. Tatsächlich hat sie aber 8 Dokumente von den 56 abgezogen.
Das ist eine schlampige Darstellung des bis dahin Geschehenen. Zudem erweckt es den Eindruck, dass die 40 Dokumente, bei denen es die Regierung versäumt hat, den Einspruch gegen Sweeneys Aushändigungs-Urteil auszuarbeiten, bereits ausgehändigt worden waren. Denn die Regierung hielt sie solange zurück, bis das Berufungsgericht eine Aushändigung erzwang.
Alles klar? (-;