Stämme und Vorzüge partizipieren jeweils in der selben Höhe am Vermögen der Ge-
sellschaft.
Vorzugsaktien genießen sämtliche Rechte, außer dem Stimmrecht. Dafür werden sie Garantiedividende bevorzugt. Wird diese Dividende nicht gezahlt, wird die Aktie in eine
stimmberechtigte Stammaktie gewandelt.
Stimmrecht und Garantiedividende sind also die komplementären Rechte und sollen
einander (zumindest theoretisch) ausgleichen/kompensieren. Insoweit hat Fredo Recht.
Es gibt weder ein Gesetz, noch eine ständige Gepflogenheit, wonach eine der beiden
Aktiengattungen systematisch höher bewertet würde, als die jeweils andere. Nichts
anderes hat ja auch mein Beitrag 5487 ergeben.
Unterschiedliche Bewertungen haben u.a. mit der Stückzahl zu tun (Vorzüge dürfen 50%
nicht überschreiten) und mit dem Freefloat.
Im Fall VW beträgt das Verhältnis Vorzüge ./. Stämme rund 0,58; man darf annehmen,
dass alleine dieser Umstand den Kurs der Vorzüge stützt.
Nun zu Porsche und damit zur Beantwortung von niccolos Frage:
Seit Jahren schreibe ich nichts anderes, als dass Porsche-Stämme, würden sie an der
Börse gehandelt, wohl WESENTLICH höhere Kurse erzielten, als unsere Vorzüge (jetzt!).
Das heißt aber NICHT, dass die Stämme (wenn sie gehandelt würden) sehr viel höher
notierten, als die Vorzüge. Dafür gibt es keinerlei Beweis, allenfalls Spekulation.
Umgekehrt wird aber ein Schuh draus: würden die Stämme gehandelt, so würden die
Vorzüge WESENTLICH höher notieren: wie ich früher schon geschrieben habe, ist die
Krux der Porsche-Vorzüge, dass sie keinen "Leitkurs" haben, keinen Kurs von Stamm-
aktien, über den sie sich "definieren" könnten.
Im übrigen ist zu bedenken, dass Porsche ein relativ kleines Unternehmen ist, mit re-
lativ kleinem Börsenwert. Ein solches Juwel könnte sich jeder poplige Fonds als Tro-
phäe in die Vitrine (ins Portfolio) stellen. Für Größen wie Blackrock null Problem. Das
wäre aber nur möglich mit handelbaren Stammaktien.
Die Porsches wussten schon, warum sie sie nicht an die Börse bringen. Aber wenn sie
dort wären, würde uns wohl schwindlig, so hoch läge der Kurs. Insoweit gebe ich
niccolo Recht, wenn er die Zahl 200,- Euro nennt. Vermutlich würden nicht einmal die reichen.
Das wäre aber zu unterscheiden von der Bewertung beider Aktiengattungen bei der
Aufteilung von Gesellschaftsvermögen: dabei müssten beide Aktiengattungen gleich
behandelt werden.
Insofern wäre auch mein Vorbehalt in meinem Beitrag 5477
"Diese Rechnung wäre ggf. noch um die Prämie für die Stämme zu berichtigen"
als ich über den mutmaßlichen Unternehmenswert schrieb, hinfällig.