Neue Pressemitteilung von Plambeck(s.u.):
Man wäre sowieso nicht von der 5% Deckelung betroffen gewesen!
Wirtschaftminister Müller hatte zwar sofort auf die PreussenElektra Aussage über das Erreichen des 5% Deckels reagiert (indem das Einspeisegesetz noch vor Jahresesnde kurzfristig novelliert werden soll),
doch selbst wenn er das nicht getan hätte, wären Plambecks Prognosen laut dem Vorstand in keinster Weise von der Preussen Elektra Aussage betroffen gewesen (s.u.):
Der Kurs ist also völlig zu Unrecht gefallen.
Jetzt sind alle Unsicherheit vom Tisch!
Der Kurs kann wieder steigen. newsman
Cuxhaven, 18. Oktober 1999
Plambeck Neue Energien AG nicht vom Erreichen
des "zweiten 5-Prozent-Deckels" betroffen
In den Ausgaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 15. Oktober 1999 sowie der gesamten Presse am 16. Oktober 1999 sind Berichte zu lesen, wonach noch in diesem Jahr im Versorgungsgebiet der PreussenElektra AG der "zweite 5-Prozent-Deckel" des Stromeinspeisungsgesetzes erreicht wird und dies den Ausbau der Windenergienutzung in diesem Bereich stoppt.
Das zuständige Vorstandsmitglied der Plambeck Neue Energien AG im Bereich Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Dipl.-Ing. Hartmut Flügel, nimmt hierzu wie folgt Stellung:
"Das Erreichen des "zweiten 5-Prozent-Deckels" im Versorgungsgebiet der PreussenElektra AG bis zum Jahresende hat keinen Einfluß auf die Planungen der Plambeck Neue Energien AG. Alle in diesem Jahr geplanten Projekte werden noch vor Jahresende umgesetzt, so daß sich das Erreichen des "zweiten 5-Prozent-Deckels" nicht auf die aktuellen Projekte auswirkt. Darüber hinaus liegt der größte Teil der mittelfristig umzusetzenden Projekte nicht im Versorgungsgebiet von PreussenElektra und ist vom "zweiten 5-Proezent-Deckel" demzufolge nicht betroffen.
Ferner hat sich der Gesetzgeber gesetzlich selbst dazu verpflichtet, noch vor Erreichen des "zweiten 5-Prozent-Deckels" eine andere Ausgleichsregelung zu treffen (§ 4 Abs. 4 StrEG) Der Gesetzgeber hat hierfür auch schon konkrete Vorschläge gemacht und beabsichtigt, diese noch in diesem Jahr umzusetzen. Demnach hätte das Erreichen des "zweiten 5-Prozent-Deckels" auch dann keine Auswirkungen auf den weiteren Ausbau der Windenergienutzung im Versorgungsgebiet der PreussenElektra AG, wenn tatsächlich eintreten sollte, was z.B. der Bundesminister für Wirtschaft öffentlich bezweifelt hat."
Der Vorstand
-------------------------------
Stromeinspeisungsgesetz wird kurzfristig geändert
Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums
Münster, den 15.10.1999
Der Vorstand der PreussenElektra AG hat gestern dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mitgeteilt, dass nach Auffassung des Unternehmens der sog. zweite 5 %-Deckel bereits in diesem Jahr erreicht werde und damit die Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus erneuerbaren Energien ab dem nächsten Kalenderjahr für neue Windkraftanlagen in den Versorgungsgebieten der Schleswag (Rendsburg) und von EWE (Oldenburg) entfalle.
Basis für die Aussage des Unternehmens ist offenbar ein Rechtsgutachten. Danach soll sich PreussenElektra auch die bei den Regionalversorgern eingespeisten Strommengen zurechnen dürfen, weil dem Unternehmen dadurch Deckungsbeiträge verloren gehen. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist diese Auslegung unzutreffend, so dass auch für Neuanlagen des nächsten Jahres der volle Abnahme- und Vergütungsanspruch nach dem Stromeinspeisungsgesetz besteht.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller: "Ich bedauere, dass Investoren in erneuerbare Energien durch die einseitige Erklärung von PreussenElektra erneut verunsichert werden. Wir wollen deshalb das Stromeinspeisungsgesetz rasch so ändern, dass wieder Klarheit für den weiteren Ausbau insbesondere der Windenergie in Norddeutschland geschaffen wird. Die Vorarbeiten für eine Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes sind abgeschlossen, so dass in Kürze mit den parlamentarischen Beratungen begonnen werden kann. Ich bin zuversichtlich, dass meine Vorschläge im Parlament und bei den Ländern breite Zustimmung finden werden, so dass das neue Stromeinspeisungsgesetz in den ersten Wochen des nächsten Jahres in Kraft treten wird."
Durch die Neufassung sollen die Lasten der Windförderung regional gerechter verteilt werden, so dass die Deckelung für die Anwendung des Stromeinspeisungsgesetzes entfällt. Außerdem soll die Anbindung der gesetzlichen Mindestvergütung an die Strompreise beseitigt werden.
Müller: "Ich beobachte in der Branche eine wachsende Verunsicherung bezüglich der weiteren Entwicklung der Einspeisevergütung. Deren Kopplung an die durchschnittlichen Stromerlöse, die im Wettbewerb erfreulicherweise sinken, macht die Finanzierung neuer Projekte zunehmend unkalkulierbar. Ich plädiere deshalb für gesetzliche Mindestvergütungen auf noch festzulegende Pfennigbeträge je Kilowattstunde. Damit wird die notwendige Klarheit für Investoren geschaffen."
Man wäre sowieso nicht von der 5% Deckelung betroffen gewesen!
Wirtschaftminister Müller hatte zwar sofort auf die PreussenElektra Aussage über das Erreichen des 5% Deckels reagiert (indem das Einspeisegesetz noch vor Jahresesnde kurzfristig novelliert werden soll),
doch selbst wenn er das nicht getan hätte, wären Plambecks Prognosen laut dem Vorstand in keinster Weise von der Preussen Elektra Aussage betroffen gewesen (s.u.):
Der Kurs ist also völlig zu Unrecht gefallen.
Jetzt sind alle Unsicherheit vom Tisch!
Der Kurs kann wieder steigen. newsman
Cuxhaven, 18. Oktober 1999
Plambeck Neue Energien AG nicht vom Erreichen
des "zweiten 5-Prozent-Deckels" betroffen
In den Ausgaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 15. Oktober 1999 sowie der gesamten Presse am 16. Oktober 1999 sind Berichte zu lesen, wonach noch in diesem Jahr im Versorgungsgebiet der PreussenElektra AG der "zweite 5-Prozent-Deckel" des Stromeinspeisungsgesetzes erreicht wird und dies den Ausbau der Windenergienutzung in diesem Bereich stoppt.
Das zuständige Vorstandsmitglied der Plambeck Neue Energien AG im Bereich Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Dipl.-Ing. Hartmut Flügel, nimmt hierzu wie folgt Stellung:
"Das Erreichen des "zweiten 5-Prozent-Deckels" im Versorgungsgebiet der PreussenElektra AG bis zum Jahresende hat keinen Einfluß auf die Planungen der Plambeck Neue Energien AG. Alle in diesem Jahr geplanten Projekte werden noch vor Jahresende umgesetzt, so daß sich das Erreichen des "zweiten 5-Prozent-Deckels" nicht auf die aktuellen Projekte auswirkt. Darüber hinaus liegt der größte Teil der mittelfristig umzusetzenden Projekte nicht im Versorgungsgebiet von PreussenElektra und ist vom "zweiten 5-Proezent-Deckel" demzufolge nicht betroffen.
Ferner hat sich der Gesetzgeber gesetzlich selbst dazu verpflichtet, noch vor Erreichen des "zweiten 5-Prozent-Deckels" eine andere Ausgleichsregelung zu treffen (§ 4 Abs. 4 StrEG) Der Gesetzgeber hat hierfür auch schon konkrete Vorschläge gemacht und beabsichtigt, diese noch in diesem Jahr umzusetzen. Demnach hätte das Erreichen des "zweiten 5-Prozent-Deckels" auch dann keine Auswirkungen auf den weiteren Ausbau der Windenergienutzung im Versorgungsgebiet der PreussenElektra AG, wenn tatsächlich eintreten sollte, was z.B. der Bundesminister für Wirtschaft öffentlich bezweifelt hat."
Der Vorstand
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Stromeinspeisungsgesetz wird kurzfristig geändert
Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums
Münster, den 15.10.1999
Der Vorstand der PreussenElektra AG hat gestern dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mitgeteilt, dass nach Auffassung des Unternehmens der sog. zweite 5 %-Deckel bereits in diesem Jahr erreicht werde und damit die Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus erneuerbaren Energien ab dem nächsten Kalenderjahr für neue Windkraftanlagen in den Versorgungsgebieten der Schleswag (Rendsburg) und von EWE (Oldenburg) entfalle.
Basis für die Aussage des Unternehmens ist offenbar ein Rechtsgutachten. Danach soll sich PreussenElektra auch die bei den Regionalversorgern eingespeisten Strommengen zurechnen dürfen, weil dem Unternehmen dadurch Deckungsbeiträge verloren gehen. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist diese Auslegung unzutreffend, so dass auch für Neuanlagen des nächsten Jahres der volle Abnahme- und Vergütungsanspruch nach dem Stromeinspeisungsgesetz besteht.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller: "Ich bedauere, dass Investoren in erneuerbare Energien durch die einseitige Erklärung von PreussenElektra erneut verunsichert werden. Wir wollen deshalb das Stromeinspeisungsgesetz rasch so ändern, dass wieder Klarheit für den weiteren Ausbau insbesondere der Windenergie in Norddeutschland geschaffen wird. Die Vorarbeiten für eine Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes sind abgeschlossen, so dass in Kürze mit den parlamentarischen Beratungen begonnen werden kann. Ich bin zuversichtlich, dass meine Vorschläge im Parlament und bei den Ländern breite Zustimmung finden werden, so dass das neue Stromeinspeisungsgesetz in den ersten Wochen des nächsten Jahres in Kraft treten wird."
Durch die Neufassung sollen die Lasten der Windförderung regional gerechter verteilt werden, so dass die Deckelung für die Anwendung des Stromeinspeisungsgesetzes entfällt. Außerdem soll die Anbindung der gesetzlichen Mindestvergütung an die Strompreise beseitigt werden.
Müller: "Ich beobachte in der Branche eine wachsende Verunsicherung bezüglich der weiteren Entwicklung der Einspeisevergütung. Deren Kopplung an die durchschnittlichen Stromerlöse, die im Wettbewerb erfreulicherweise sinken, macht die Finanzierung neuer Projekte zunehmend unkalkulierbar. Ich plädiere deshalb für gesetzliche Mindestvergütungen auf noch festzulegende Pfennigbeträge je Kilowattstunde. Damit wird die notwendige Klarheit für Investoren geschaffen."