"Penny-Stock"-Regeln gelten noch nicht für Advanced Medien
Die Deutsche Börse darf ihre neuen «Penny-Stock»-Regeln nach einer Entscheidung des Frankfurter Landgerichts zunächst nicht auf das Medienunternehmen Advanced Medien anwenden. Per einstweiliger Verfügung setzte Advanced nach eigenen Angaben durch, dass die schärferen Regeln nicht wie von der Börse geplant ab 1. Oktober gelten.
Die Delisting-Regeln dürften nach Ansicht des Landgerichts frühestens sechs Monate nach ihrem in Kraft treten auf Advanced Medien angewendet werden, teilte das Medienunternehmen am Dienstag in München mit. Beim Landgericht war zunächst niemand für eine Bestätigung zu erreichen.
Bereits Mitte August hatte das Gericht in einem Verfahren mit dem Prozessfinanzierer Foris AG eine Halbjahresfrist erlassen. Zur Begründung hieß es damals, der Neue Markt sei privatrechtlich organisiert und müsse daher auf die Belange der Teilnehmer Rücksicht nehmen.
«Diese neue Fristregelung gibt uns nun ausreichend Zeit, die Sanierung des Unternehmens und die Partnersuche ohne zusätzlichen äußeren Druck fortzusetzen», sagte Otto Dauer, Vorstandssprecher der Advanced Medien AG, zu dem Beschluss. Das Unternehmen ist seit August 1999 am Neuen Markt notiert. Die Aktie notiert seit Wochen unter einem Euro.
Nach dem Konzept der Deutschen Börse stehen von 1. Oktober an die Unternehmen auf dem Prüfstand, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen den Kurs von einem Euro unterschreitet und deren Marktkapitalisierung zugleich unter 20 Millionen Euro sinkt. Entscheidend für ihr endgültiges Schicksal soll dann die Kursentwicklung in den folgenden 90 Handelstagen sein. Schaffen die Billig-Aktien die Grenzwerte dann an 15 aufeinander folgenden Tagen nicht, bedeutet das den Abschied. (dpa)
Die Deutsche Börse darf ihre neuen «Penny-Stock»-Regeln nach einer Entscheidung des Frankfurter Landgerichts zunächst nicht auf das Medienunternehmen Advanced Medien anwenden. Per einstweiliger Verfügung setzte Advanced nach eigenen Angaben durch, dass die schärferen Regeln nicht wie von der Börse geplant ab 1. Oktober gelten.
Die Delisting-Regeln dürften nach Ansicht des Landgerichts frühestens sechs Monate nach ihrem in Kraft treten auf Advanced Medien angewendet werden, teilte das Medienunternehmen am Dienstag in München mit. Beim Landgericht war zunächst niemand für eine Bestätigung zu erreichen.
Bereits Mitte August hatte das Gericht in einem Verfahren mit dem Prozessfinanzierer Foris AG eine Halbjahresfrist erlassen. Zur Begründung hieß es damals, der Neue Markt sei privatrechtlich organisiert und müsse daher auf die Belange der Teilnehmer Rücksicht nehmen.
«Diese neue Fristregelung gibt uns nun ausreichend Zeit, die Sanierung des Unternehmens und die Partnersuche ohne zusätzlichen äußeren Druck fortzusetzen», sagte Otto Dauer, Vorstandssprecher der Advanced Medien AG, zu dem Beschluss. Das Unternehmen ist seit August 1999 am Neuen Markt notiert. Die Aktie notiert seit Wochen unter einem Euro.
Nach dem Konzept der Deutschen Börse stehen von 1. Oktober an die Unternehmen auf dem Prüfstand, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen den Kurs von einem Euro unterschreitet und deren Marktkapitalisierung zugleich unter 20 Millionen Euro sinkt. Entscheidend für ihr endgültiges Schicksal soll dann die Kursentwicklung in den folgenden 90 Handelstagen sein. Schaffen die Billig-Aktien die Grenzwerte dann an 15 aufeinander folgenden Tagen nicht, bedeutet das den Abschied. (dpa)