patentanmeldungen

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me-joje:

patentanmeldungen

 
27.07.01 18:08
Guten Tag meine Damen und Herren. Ich habe einige Erfahrungen mit dem Patentrecht insbesondere mit Patentanmeldungen und somit auch brauchbare Antwortn auf übliche Fragen. Ich stehe zu ihrer Verfügung falls Fragen zu diesem Thema offen sind

ReWolf:

suche

 
27.07.01 18:19
patentrezepte für vervielfacher  .... nicht nur verdoppler *grins* also eine geldmaschine


("RUUUF MIICCHH AAAN. Mach mich nass und ich werd feuuuuuucht!")

Alter:

@ReWolf: Lächerlich...

 
27.07.01 18:33
solltest Du in diesem Forum doch nicht ein gutgemeintes Angebot eines Ariva-Kollgen machen. Vielleicht bist Du eines Tages froh, darauf zugreifen zu können. Patentanwälte kosten ja auch eine Menge Geld.
ReWolf:

hey sorry alter

 
27.07.01 18:39
ich hab das echt net für ernst genommen.
me-joje:

me-joje vs. Rewolf

 
27.07.01 19:16
rewolf, wenn du so schlau bist, dann musst du ja nicht auf men Angebot eingehen. Andererseits solltest du ja dann auch wissen was der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster ist. ;-) ( Auflösung gibts vieleicht Morgen)
Reila:

Gut, jetzt haben wir den Patenterklärer.

 
27.07.01 19:23
Falls auch jemand die Frage beantworten kann, wie man zu Geld kommt, wäre ich interessiert.

R.
me-joje:

relia

 
27.07.01 19:41
Wussten sie, dass viele Entscheidungen in der Witrschaft, welche die Börse betreffen,mit diesem Fachgebiet zu tun haben. Es gibt genügend Firmen die and der Börse notieren und abhängig von ihren Erfindungen sind. Sie können sich also besser informieren, wenn sie die hintergründige Rechtslage kennen.  
ecki:

Dann sag mal was zu Morphosys

 
27.07.01 19:47
und den immer wieder abgewiesenen Klagen der andeen.
Haben die nur Angst vor überlegener Technologie oder ist Morph gefährdet?
me-joje:

Ecki

 
27.07.01 20:07
Ecki, zu deiner Frage flgendes: Morphosys hat zu heutigen Zeitpunkt 9 PCT (Weltanmeldungen) und davon mehrere abgeleitete europäische Patentanmeldungen. Sollte Morphosys Gerichtsstreitigkeiten haben, dann müsste in die Akte beim Landgericht Einsicht genommen werden. Nur so bekommst du brauchbare Informationen über die Streitigkeit, falls eine vorliegt, wobei M. Klägerin oder Beklagte sein kann.
So vertaut ist mir der Fall M. nicht.
ecki:

Wenn du jetzt was dazu gesagt hättest,

 
27.07.01 20:12
hätte man dich eh nicht für voll nehmen können....
me-joje:

Rewolf

 
28.07.01 18:28
ReWolf:
"Patentrezepte" wären in den USA uU schutzfähig, denn das US-Patentamt legt das Patentgesetzt sehr breit und zu Gunsten des Erfinders aus. Du mußt dabei schon ganz genau verraten (offenlegen), was du erfunden hast, wobei dieser Gedanke/ Erfindung der Allgemeinheit noch nicht bekannt sein darf, also kein Stand der Technik. In Deutschland ist meines Wissens in dieser Richtung nichts möglich. Selbst als Gebrauchsmuster nicht, das die sogenannte "Neuheitsschonfrist" von 6 Monaten genießt. Bei Patenten gibt es diese "Schonfrist" nicht. Folge davon: Solltest noch so eine geniale Erfindung machen du diese vor der Anmeldung beim Patentamt der Öffentlichkei, z.B. Messe, präsenstieren, dann bekommst in keinem Fall ein Patent. Angeblich der häufigste Fehler der erstanmelder.
Noch Fragen ReWolf?      


Falcon2001:

@me-joje

 
28.07.01 18:37
Leute, ich finde es toll das me-joje für uns seine karge Freizeit anbietet um uns infos über unsere Unternehmen zu besorgen. Also würde ich Vorschlagen das auch anzuerkennen. Auch wenn ich konkret gerade gar keine Frage zu den Patenten habe, finde ich es gut so eine Möglichkeit geboten zu bekommen.
Spitfire33:

Noch Fragen

 
28.07.01 19:00
Die provisorische Patentanmeldung

 

Die "provisorische Patentanmeldung" wurde von Patentanwalt Dr. H.B. Cohausz 1992 in Deutschland eingeführt, um vorläufig einen wirksamen Schutz neuer technischer Ideen und Entwicklungsergebnisse auch dann zu erreichen, wenn für eine patentanwaltliche Beratung nicht genügend Geld zur Verfügung steht. Die provisorische Patentanmeldung kann von einem Erfinder ausgearbeitet werden und hat folgende Vorteile:

1. Sie bewirkt einen ersten vorläufigen Schutz auf Grund eines frühen Anmeldetages, so daß sichergestellt ist,

daß Dritte dem Erfinder durch Veröffentlichungen nicht mehr zuvor kommen können,

daß Dritte dem Erfinder durch Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen nicht mehr zuvor kommen können,

daß der Erfinder durch eigene Vorveröffentlichungen (z.B. durch Anbieten oder Vorzeigen) eigene Patentanmeldungen im In- und Ausland nicht verhindert,

daß der Erfinder Verwertern die technische Idee / das Entwicklungsergebnis gefahrlos anbieten kann.

2. Sie führt innerhalb weniger Monate zu einem vom Deutschen Patent- und Markenamt erarbeiteten, international anerkannten Rechercheergebnis, das dem Erfinder hilft, die Neuheit und den technischen Abstand seiner Erfindung gegenüber dem Stand der Technik zu beurteilen.

3. Es sind nur geringe Kosten aufzuwenden. Das Deutsche Patent- und Markenamt berechnet derzeit für eine Patentanmeldung DM 100,-, für die Recherche DM 300,- und für ein Zusenden aller ermittelten Druckschriften DM 30,-. Die Gesamtsumme ist somit nur DM 430,-.

4. Die provisorische Patentanmeldung ermöglicht es, viele technische Ideen zum Patent anzumelden ohne hohe Kosten befürchten zu müssen. Die Kosten schrecken nicht mehr ab, so daß mehr Erfindungen gesichert und verwertet werden können.

5. Von der provisorischen Patentanmeldung kann innerhalb von 12 Monaten die Priorität für eine zweite formal fehlerfreie Patentanmeldung beansprucht werden, so daß die zweite Patentanmeldung sozusagen den Anmeldetag der ersten Patentanmeldung besitzt. In die zweite Patenanmeldung können sogar weitere Ideen und Alternativen eingebracht werden, für die aber der Anmeldetag der zweiten Anmeldung gilt. Die zweite Patentanmeldung muß jedoch von einem Fachmann (Patentanwalt) ausgearbeitet werden, um Fehler zu vermeiden.

6. Es werden ca. 9-10 Monate gewonnen, um herauszufinden, ob es sich lohnt die Kosten für einen Patentanwalt aufzuwenden.

Nachteile sind nur dann zu erwarten, wenn den Anleitungen und Hinweisen in der Broschüre nicht gefolgt wird.

Die provisorische Patentanmeldung wird besonders folgenden Gruppen nützlich sein:

Wissenschaftlern
Studenten
Schülern
Freien Erfindern
Existenzgründern
die jeweils unter engen finanziellen Zwängen stehen. Sollte ein Patentanwalt nicht bezahlt werden können, so besteht neben einer provisorische Patentanmeldung kaum eine Alternative, da nicht dazu geraten werden kann, keinen Schutz zu erwirken und die Erfindung frei werden zu lassen. Erfindungen werden zwar durch Patentstellen gefördert, hierdurch werden aber zu wenige erfaßt.

Durch die provisorische Patentanmeldung werden technische Neuentwicklungen geschützt, die ohne die "provisorische Anmeldung" nicht angemeldet würden. Durch die provisorische Patentanmeldung werden somit neue Kreise für den Patentschutz erschlossen. Schüler, Studenten, Wissenschaftler und freie Erfinder lernen mit Patenten umzugehen. Dies ist für Wirtschaft und Forschung ohne Zweifel von Bedeutung.

Dagegen ist die provisorische Patentanmeldung für solche Fälle nicht gedacht, bei denen aufgrund eigenen Vermögens oder Förderung z.B. einer Patentstelle genügend finanzielle Mittel (ca. DM 5000,-) zur Verfügung stehen, um einen Patentanwalt von vornherein mit dem Ausarbeiten einer Patentanmeldung beauftragen zu können.



Argumente gegen die provisorische Patentanmeldung:

1. Veröffentlichung weiterer Ideen

Nachdem die erste Patentanmeldung eingereicht wurde geschieht es häufig, daß der Erfinder weitere Ideen und Verbesserungen zur ersten Anmeldung hat. Diese können in die zweite Patentanmeldung eingefügt werden, wenn sie bis dahin geheim gehalten wurden. Hierzu wird behauptet, daß manche Erfinder hierauf nicht achten und die Weiterentwicklungen vorzeitig veröffentlichen.

Dies ist kein spezifisches Problem einer provisorischen Patentanmeldung, sondern es war auch bisher vor einer Zweitanmeldung (z.B. vor Auslandsanmeldungen oder vor Patentanmeldungen mit innerer Priorität) darauf zu achten, daß Weiterentwicklungen geheim gehalten werden, bis sie durch die Zweitanmeldung eingereicht wurden.

Die meisten Erfinder wissen, daß neue Ideen geheim gehalten werden müssen, bis sie angemeldet sind. Zudem wird auf das Erfordernis einer Geheimhaltung von Weiterentwicklungen in der Broschüre zweimal hingewiesen.

2. Erweiterung des Hauptanspruchs über die ursprüngliche Offenbarung

Gegen die provisorische Patentanmeldung wird vorgebracht, daß bei einer Erweiterung der zweiten Anmeldung über die ursprüngliche Offenbarung hinaus das Problem bestehe, daß gemäß der neuen (höchst fraglichen) Rechtsprechung des Europäischen Patentamtes die Inanspruchnahme der Priorität vollständig entfällt, wenn in dem Hauptanspruch der zweiten Anmeldung ein neues Merkmal mit hinein genommen wird, das in der ersten Anmeldung nicht enthalten war. Zu diesem Fall wird die Behauptung aufgestellt, daß hier die provisorische Patentanmeldung bedenklich sei.

Dies ist nicht richtig, da der mit der zweiten professionellen Patentanmeldung befaßte Patentanwalt weiß, wie er hiermit umzugehen hat. Es gibt hierzu zwei Fälle:

a) Der übliche Fall
Die neuen Merkmale sind nur eine Weiterentwicklung der alten Merkmale. Dann ist es nicht erforderlich ein neues Merkmal in den Hauptanspruch hineinzubringen, da der Hauptanspruch die neuen Merkmale bereits mit umfaßt.

b) Der seltene Fall
Die neuen Merkmale sind soweit von der ursprünglichen Erfindung entfernt, daß es notwendig würde, den Anspruch 1 breiter zu formulieren, damit die neuen Merkmale mit umfaßt sind. In diesem Fall kann der Patentanwalt eine Teilung der Anmeldung durchführen, d. h. die neuen Merkmale werden in einer abgeteilten neuen Anmeldung weiter geführt, zumal die neuen Merkmale nicht die Priorität der ersten alten Anmeldung beanspruchen können. Alternativ können aber auch die neuen Merkmale in einem Nebenanspruch (zweiter Hauptanspruch) weitergeführt werden.

Sollte sich in dem zweiten Fall herausstellen, daß die neuen Merkmale die einzig richtige Lösung und die ursprünglichen Merkmale dem Erfinder nicht mehr wichtig sind, dann kann es sogar angebracht sein, auf die ursprünglichen alten Merkmale zu verzichten und in der zweiten Anmeldung nur noch die neuen Merkmale weiter zu führen. Eine abgeteilte zweite Anmeldung ist dann nicht erforderlich. Es ist aber zu beachten, daß eine Veröffentlichung der ersten Anmeldung durch ein rechtzeitiges Zurückziehen der ersten Anmeldung verhindert wird, damit diese der zweiten nicht neuheitsschädlich entgegen steht.

Mit diesen Problemen ist aber nicht der Erfinder sondern der Patentanwalt befaßt. In der Broschüre wird mehrmals dringend empfohlen, zum Ausarbeiten und Einreichen der zweiten Anmeldung einen Patentanwalt zu beauftragen. Ein Patentanwalt ist erfahren genug, um hier richtig zu handeln. Zudem entsteht dieses Problem nur bei einer Europäischen Patentanmeldung und nicht bei Patentanmeldungen in Deutschland oder bei Patentämtern anderer Länder.

3. Ansprüche der ersten Patentanmeldung sind nicht breit genug.

Es wird behauptet, ein Laie habe nicht die Erfahrung ausreichend breite Patentansprüche zu formulieren. Dies ist an sich richtig, aber nicht notwendig. Ein eine provisorische Patentanmeldung ausarbeitender Erfinder braucht keine breiten Ansprüche zu formulieren, da dies in der zweiten Anmeldung nachgeholt werden kann.

Der Erfinder kann in der ersten Anmeldung die Ansprüche sogar völlig weglassen, da eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichte Patentanmeldung Ansprüche nicht enthalten muß. Vielmehr können diese später nachgeholt werden. Viel wichtiger ist es, daß der Erfinder in die erste provisorische Patentanmeldung so viele technische Alternativen und Vorteile wie erdenklich möglich hineinbringt. Dies wird in der Broschüre mehrfach erwähnt.

4. Die provisorische Patentanmeldung als Patentlösung

Schließlich wird behauptet, Erfinder würden durch die provisorische Patentanmeldung verleitet, Patentanmeldungen ohne Patentanwalt zu formulieren und einzureichen, obwohl sie die finanziellen Mittel für einen Patentanwalt haben, da sie eine provisorische Patentanmeldung für eine Art Patentlösung halten, die in jedem Fall anwendbar sei.

Sicherlich kann eine solche Handlungsweise nicht ganz verhindert werden, aber es wurde und wird immer wieder darauf hingewiesen, daß eine provisorische Patentanmeldung eine Lösung ist, die nur im Notfall verwendet werden sollte. Die provisorische Patentanmeldung wurde ursprünglich für Jugend-forscht-Schüler entwickelt, die einen Patentanwalt nicht bezahlen können. Erst später wurde sie von erwachsenen Erfindern entdeckt, die auch kein Geld für einen Patentanwalt haben. Dies sind insbesondere Studenten und ein geringer Teil der freien Erfinder und Wissenschaftler. Für Erfinder mit ausreichenden Mitteln ist die provisorische Patentanmeldung nicht gedacht.

Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß das US-Patentrecht seit 1995 eine ähnliche Einrichtung in Form der "provisional application" kennt, bei der nach 35 USC § 111 (b) eine Patentanmeldung ohne Ansprüche eingereicht werden kann, um Laien das Einreichen von Patentanmeldungen zu erleichtern. Innerhalb von 12 Monaten muß eine formal korrekte Patentanmeldung eingereicht werden, da die provisorische Patentanmeldung nach 12 Monaten verfällt. Provisorische Patentanmeldungen werden vom US-Patentamt nicht geprüft.




me-joje:

"provisorische" Anmeldung

 
29.07.01 13:39
Die von COHAUSZ zu Papier gebrachten (und vorher schon bekannten) Gedanken sind mir bekannt. Was ist eine "provisorische Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung?
Sie wird nicht dadurch "provisorisch", dass sie vom Anmelder so bezeichnet wird, sondern durch den Umstand, dass sie die (matelriellen und/oder formellen) Voraussetzungen einer Patentanmeldung regelmäßig nicht erfüllt und somit auch nicht zur Erteilung führt. Ein unerfahrener Patentanmelder gleicht einem Dorf-Metzger, der eine erfolgreiche Herztransplantation durchführen möchte.

Insofern gibt COHAUSZ keine Antwort auf eine konkrete Frage. Dieses Forum ist für solche Überlegungen nicht gedacht und soll dazu auch nicht mißbraucht werden. Mein Angebot geht eher in der Richtung, dass ich auf Grund meiner Erfahrung auf konkrete Patent-Fragen kurze und prägnante Antworten geben möchte, soweit sie mir gestellt werden und ich diese natürlich kenne.
Die erste Frage eines jeden Erfinders sollte lauten: Wie kann ich schnell prüfen, ob ich etwas erfunden habe? Gilt nicht für Perpetuum mobile.
Die Antwort: Recherchiere beim zuständigen Landesgewerbeamt (Patentstelle), hat jedes Bundesland, oder in Patentdatenbanken.

Richtig recherchieren muss jedoch auch gelernt werden.
Bei Aktien wäre zu berücksichtigen, ob die AG Patente besitzt, wie ist der Verfahrensstand, gibt es Einsprüche. Sind mehrere Einsprechende, dann spricht einiges dafür, dass das angegriffene Patent marktbeherrschend sein könnte. Obsiegt der Patentinhaber, dann ist zu erwarten, dass die Aktie zumindest kurzfristig steigt und für eine gewisse Zeit wegen ihrer Monopolstellung steigen wird.    
me-joje:

patentanmeldungen

 
05.08.01 19:26
Frage: Wie erfahre ich schnell und kostenlos, ob jemand zumindest ein deutsches oder europäisches Schutzrecht (Patent,Patentanmeldung oder Gebrauchsmuster) angemeldet und/oder geschützt hat?

Antwort: Z.B. www.depatisnet.de oder www.ep.espacenet.com,
dabei ist zu berücksichtigen, dass Patentanmeldungen grundsätzlich erst 18 Monate nach dem Anmeldetag bzw. Prioritätstag veröffentlicht werden, somit sind sie 18 Monate lang der Öffentlichkeit nicht zugänglich und daher geheim. Gebrauchsmuster werden regelmäßig (wenn alle Formalitäten erfüllt sind) 1-4 Monate nach dem Anmeldetag registriert und veröffentlicht. Europäische Gebrauchsmuster gibt es(noch)nicht.

Patentgruß Me-Joje
woody w:

Patente

 
05.08.01 19:46
Aus der Platte »Gmües« der Berner Gruppe »Patente«, Copyright © 1994 BMG Ariola (Schweiz) AG:

der altweibersommer:

autwybersummer

dr autwybersummer schlycht sych us em schtoub

nümm lang isch hüür scho fäärn

us em sänkloch da rouchnet's giftig u grou

wüu d drachen i uusgang wei

u-n-e chatz treit eis läbe i ds brockehuus

was söu's si het när immer no sächs

u-n-e hung suecht i're glungge-n-e rägetropf

dr versicherigshängscht schpiut russisch rulett

u-n-e maa bout schrittmacher für schoggihärz

schüsst hie

am angere-n-ändi vo'r wäut

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