Paragraf soll Anleger besser schützen


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Paragraf soll Anleger besser schützen

 
17.10.01 22:01
Berlin zieht offenbar Gesetz dem freiwilligen Verhaltenskodex für Analysten vor

Anleger können aufatmen, Analysten müssen - möglicherweise - erst einmal durchatmen: Der Anlegerschutz soll in Zukunft auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dies bestätigte jetzt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Die Entscheidung hierfür sei auf der jüngsten Sitzung der Börsensachverständigenkommission gefallen, sagte die Sprecherin.
Bereits in dem Entwurf für das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz sollen entsprechende Anlegerschutzregelungen enthalten sein. Anfang November wird dieses dann dem Bundeskabinett vorgelegt. Details zu den geplanten Anlegerschutzregelungen wollte die Sprecherin jedoch nicht nennen. In Finanzkreisen gilt hingegen als sicher, dass Analysten in Zukunft gesetzlich verpflichtet sein werden, über ihren Aktienbesitz sowie den ihres Arbeitgebers Auskunft zu erteilen, sofern sie eine der empfohlenen Aktien im eigenen Depot haben. Zudem sollen Anleger in Zukunft gegenüber Unternehmen Schadenersatzansprüche geltend machen können, wenn diese falsche Mitteilungen veröffentlichen.
Die Entscheidung für eine gesetzliche Regelung tritt damit sehr wahrscheinlich an die Stelle eines bis vor kurzem diskutierten, auf Freiwilligkeit basierenden Verhaltenskodexes. Einen entsprechenden Entwurf hatte die Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Margarethe Wolf (Bündnis 90/Die Grünen), beim Deutschen Aktieninstitut (DAI) und dem Börsenexperten Professor Wolfgang Gerke in Auftrag gegeben. Nach der Vorstellung von Gerke und DAI-Chef Rüdiger von Rosen sollte der im Mai präsentierte "Kodex für anlegergerechte Kapitalmarktkommunikation" nicht nur für Analysten im engeren Sinne, sondern beispielsweise auch für Finanzjournalisten gelten.

Am Finanzplatz Frankfurt stieß die Entscheidung, den Anlegerschutz auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, mehrheitlich auf Zustimmung. "Das Einzige, was hilft, sind gesetzliche Vorschriften", sagte Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre. Beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel wird die Entscheidung zwar generell begrüßt, trotzdem hält eine Sprecherin auch einen zusätzlichen freiwilligen Kodex weiterhin für sinnvoll. "Das Gesetz kann ja nur für die Analysten bei Banken und Finanzdienstleistern gelten", sagte die Sprecherin. Die Analystenvereinigung DVFA verweist darauf, dass gesetzliche Regelungen zwar sinnvoll seien, jedoch nur dann, wenn diese europäisch einheitlich sind. Auch bei den Kodexverfassern stößt die Entscheidung in Richtung gesetzlicher Grundlage auf Zustimmung. "Wir begrüßen dies außerordentlich", sagte DAI-Chef von Rosen. Dies nutze der Klarheit am Finanzplatz Deutschland und sei somit im Interesse aller Börsenteilnehmer. "Das ist das Beste, was im Sinne der Anleger geschehen kann", so Börsenexperte Gerke.
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DarkKnight:

ein weiterer zahnloser Tiger ist geboren

 
17.10.01 22:15
wf Berlin - Verhaltensregeln für Finanzanalysten sollen voraussichtlich Bestandteile des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes werden. Diese Möglichkeit werde zurzeit geprüft, bestätigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Minister Hans Eichel werde in Kürze entscheiden. Einen Analystenkodex, der auch andere Gruppen wie Finanzjournalisten, Internet-Foren oder "Börsengurus" mit einbezieht, werde es nicht geben ..
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