P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG / Squeeze-Out

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Peddy78:

P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG / Squeeze-Out

 
14.11.06 19:11
News - 14.11.06 15:53
DGAP-Adhoc: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG (deutsch)

P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG:

P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG / Squeeze-Out

14.11.2006

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

Anmeldung des Squeeze-out Beschlusses zum Handelsregister

Mit Ad-hoc Mitteilung vom 26. September 2006 hatte die P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG mitgeteilt, dass sie vom Landgericht Ulm die Auskunft erhalten hat, dass gegen den Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 25. August 2006 bezüglich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die P-D Management Industries-Technologies GmbH, Wilsdruff, eine Anfechtungsklage beim Landgericht Ulm eingereicht worden ist. Diese Klage ist der Gesellschaft bis heute nicht zugestellt worden. Die Gesellschaft hat daher den Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung nunmehr zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.

Die Hauptaktionärin, die P-D Management Industries - Technologies GmbH, Wilsdruff, hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie ihre einseitige Verpflichtungserklärung, die sie gegenüber der Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. August 2006 abgegeben hat und die am 25. August 2006 ad-hoc veröffentlicht worden ist, aufrecht erhält. Soweit nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bis zum Ablauf der Frist, in der ein Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens gestellt werden kann, kein Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens gestellt worden ist, wird die Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären daher weiterhin eine Zuzahlung auf die Barabfindung in Höhe von Euro 0,93 je Stückaktie gewähren, so dass die Barabfindung insgesamt Euro 4,30 je Stückaktie beträgt.

Die Auszahlung der Barabfindung und der Zuzahlung wird unter den oben genannten Voraussetzungen in der Weise vorgenommen, dass mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister die von der Hauptversammlung beschlossene Barabfindung in Höhe von Euro 3,37 je Stückaktie ausgezahlt wird. Die Zuzahlung in Höhe von Euro 0,93 je Stückaktie erfolgt nach Ablauf der Antragsfrist gemäß § 4 Spruchverfahrensgesetz. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister und die Einzelheiten über die Abwicklung der Übertragung der Aktien gegen Zahlung der Barabfindung werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und veröffentlicht.

Erbach, den 14. November 2006

P-D Interglas Technologies AG Benzstrasse 14 D-89155 Erbach

ISIN DE 0001264075 ISIN DE 0006210008 ISIN DE 0006210016 ISIN DE 0000A0AYXT0 ISIN DE 000A0HN495





DGAP 14.11.2006

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Sprache: Deutsch Emittent: P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG Benzstraße 14 89155 Erbach Deutschland Telefon: + 49 (0)7305 955 449 Fax: +49 (0)7305 955 519 E-mail: barbara.stross@interglas-technologies.com WWW: www.interglas-technologies.com ISIN: DE0006210016 WKN: 621001 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Quelle: dpa-AFX

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