Sehr geehrter Herr Günter Thiel
Am 22.4.02 fiel der Aktienkurs ohne im Unternehmen liegende Gründe um bis zu 40 Prozent. Der Verwaltungsrat hat daraufhin am 22. April 2002 beschlossen, bis zu 10% der Aktien der Thiel Logistik AG aus Mitteln der Gesellschaft zurückzukaufen. Die rechtliche Grundlage für dieses Aktienrückkauf-Programm bildet Art. 49-2, Abs. 2, des luxemburgischen Gesellschaftsgesetzes. Danach dürfen auch ohne detaillierten Beschluss der Generalversammlung bis zu 10% der eigenen Aktien von der Gesellschaft zurückgekauft werden, wenn dies notwendig ist, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Eine entsprechende Ermächtigung enthält Art. 5, Abs. 12 der Satzung der Thiel Logistik AG.
Bei der Realisierung von Outsourcing-Projekten - insb. bei der Anbahnung derselben - ist wegen der üblicherweise langen Laufzeiten und dem Bedarf an Investitionen zur Neugestaltung der Versorgungsprozesse die Frage der Bonität des Dienstleisters für den Kunden von großer Bedeutung. Wenn innerhalb kürzester Zeit ohne fundamentale Grundlage der Aktienkurs der Thiel Logistik AG signifikant sinkt (d.h. deutlich außerhalb üblicher Marktschwankungen), so ist dies grundsätzlich geeignet, laufende Gespräche über Neugeschäft oder die Verlängerung bestehender Verträge zu erschweren bzw. den Abschluss zu verzögern und so dem Unternehmen einen unmittelbar drohenden, schweren wirtschaftlichen Schaden zu verursachen.
Es steht nun außer Frage, daß bei dem jetzigen Aktienkurs um die 4 Euro spätestens die Indikation für einen Aktienrückkauf gegeben ist.
Warum greifen Sie nicht ein, oder ist der jetzige Aktienkurs noch zu teuer, um den gegenwärtigen Wert des Unternehmens zu repräsentieren. Durch Ihre Untätigkeit gestehen Sie indirekt ein, dass die bisher gemachten Aussagen über die Geschäftslage unwahr sind.
Wenn dem so ist, sollten Sie unbedingt die Öffentlichkeit über die Lage des Unternehmens informieren, weil Sie sich sonst wegen Falschaussage und Betrug strafrechtlich verantworten müssten und auch erhebliche Schadensersatzklagen zu erwarten haben.
Mit freundlichen Grüssen
Tradingman
Am 22.4.02 fiel der Aktienkurs ohne im Unternehmen liegende Gründe um bis zu 40 Prozent. Der Verwaltungsrat hat daraufhin am 22. April 2002 beschlossen, bis zu 10% der Aktien der Thiel Logistik AG aus Mitteln der Gesellschaft zurückzukaufen. Die rechtliche Grundlage für dieses Aktienrückkauf-Programm bildet Art. 49-2, Abs. 2, des luxemburgischen Gesellschaftsgesetzes. Danach dürfen auch ohne detaillierten Beschluss der Generalversammlung bis zu 10% der eigenen Aktien von der Gesellschaft zurückgekauft werden, wenn dies notwendig ist, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Eine entsprechende Ermächtigung enthält Art. 5, Abs. 12 der Satzung der Thiel Logistik AG.
Bei der Realisierung von Outsourcing-Projekten - insb. bei der Anbahnung derselben - ist wegen der üblicherweise langen Laufzeiten und dem Bedarf an Investitionen zur Neugestaltung der Versorgungsprozesse die Frage der Bonität des Dienstleisters für den Kunden von großer Bedeutung. Wenn innerhalb kürzester Zeit ohne fundamentale Grundlage der Aktienkurs der Thiel Logistik AG signifikant sinkt (d.h. deutlich außerhalb üblicher Marktschwankungen), so ist dies grundsätzlich geeignet, laufende Gespräche über Neugeschäft oder die Verlängerung bestehender Verträge zu erschweren bzw. den Abschluss zu verzögern und so dem Unternehmen einen unmittelbar drohenden, schweren wirtschaftlichen Schaden zu verursachen.
Es steht nun außer Frage, daß bei dem jetzigen Aktienkurs um die 4 Euro spätestens die Indikation für einen Aktienrückkauf gegeben ist.
Warum greifen Sie nicht ein, oder ist der jetzige Aktienkurs noch zu teuer, um den gegenwärtigen Wert des Unternehmens zu repräsentieren. Durch Ihre Untätigkeit gestehen Sie indirekt ein, dass die bisher gemachten Aussagen über die Geschäftslage unwahr sind.
Wenn dem so ist, sollten Sie unbedingt die Öffentlichkeit über die Lage des Unternehmens informieren, weil Sie sich sonst wegen Falschaussage und Betrug strafrechtlich verantworten müssten und auch erhebliche Schadensersatzklagen zu erwarten haben.
Mit freundlichen Grüssen
Tradingman