2. Fortführung der Gesellschaft:
Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, die Fortsetzung der Gesellschaft gem. § 274 AktG zu beschließen.
Wurde wie nachgewiesen zu 94% beschlossen!
3. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Minderheitsaktionäre schlagen folgende Personen für die Wahl in den Aufsichtsrat vor:
Herrn Dr. Peter Marx, Geschäftsführer der Hamburger Versicherungsmakler GmbH, Hamburg
Herrn Christian Sievers, Bankkaufmann, Hamburg
Herrn Otto Petersen, Kaufmann, Hamburg.
Es bestehen keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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Alle Herren haben sich bereit erklärt, bei Wahl durch die a.o. Hauptversammlung das Amt anzunehmen und sind von der beruflichen Qualifikation geeignet, die Reaktivierung der Gesellschaft aktiv zu begleiten.
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Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung
bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
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FRAGE: WARUM BRAUCHE ICH EINEN NEUEN AR, WENN DIE GESELLSCHAFT AUFGELÖST WERDEN SOLL????
WEITER: Alle Herren haben sich bereit erklärt, bei Wahl durch die a.o. Hauptversammlung das Amt anzunehmen und sind von der beruflichen Qualifikation geeignet, die Reaktivierung der Gesellschaft aktiv zu begleiten!!!
DIE HERREN WURDEN NACHWEISLICH MIT 99,52% DER STIMMEN GEWÄHLT!!
NOCHMAL: IM VERGLEICH ZU 95% ER ANDEREN MÄNTEL: HIER KOMMT IN KÜRZE WAS NACH.
ZUMAL MAN DEN VORGANG IN EINER AUSSERORDENTLICHE HV REINPACKTE!
MACHT MA DASS, WENN DAS IN DING IN KÜRZE PLATTGEMACHT WIRD????
NEIN!!!