FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Börse verbannt erstmals ein Unternehmen wegen seines niedrigen Kursniveaus vom Neuen Markt. Die Münchner NSE Software AG werde am 27. April das Wachstumssegment verlassen, teilte das betroffene Unternehmen am Mittwoch mit. Sehr wahrscheinlich folgen in Kürze weitere Firmen. Mit den juristisch umstrittenen Ausschlussregeln will die Börse das Image des Neuen Markts wieder aufpolieren. Der Rauswurf erfolgloser Firmen soll das angeschlagene Marktsegment von negativen Schlagzeilen befreien.
Betroffen sind Gesellschaften, deren Aktienkurs 30 Tage lang unter einem Euro liegt und deren Börsenwert (errechnet aus Kurs multipliziert mit Aktienzahl) 20 Millionen Euro unterschreitet. Gelingt es den so genannten "Penny Stocks" auch in den sich anschließenden 90 Handelstagen nicht, an mindestens 15 aufeinander folgenden Tagen diese Grenzwerte zu übertreffen, werden sie aus dem Neuen Markt geworfen. Daneben können auch insolvente Unternehmen ausgeschlossen werden. Auf dieser Basis entfernte die Börse bereits Micrologica und Kabel New Media .
NICHT KLAR, OB REGELN VON BÖRSE EINSEITIG EINGEFÜHRT WERDEN DURFTEN
Allerdings ist noch immer nicht geklärt, ob die Börse die Regeln am Neuen Markt einseitig und gegen den Willen betroffener Firmen einführen durfte. Etwa 20 Aktiengesellschaften erwirkten vor dem Frankfurter Landgericht bereits per Eilverfahren einen Aufschub von bis zu einem Jahr. Auf die Darmstädter Prout AG darf die Börse die Regeln vorerst überhaupt nicht anwenden. Gegen dieses Urteil legte sie allerdings Berufung ein.
"Wir wehren uns nicht gegen neue Regeln, aber sie dürfen nicht rückwirkend gelten", argumentiert das Münchner Unternehmen Infogenie , das sich ebenfalls vor Gericht gegen einen drohenden Ausschluss wehrt. Die Deutsche Börse vertritt dagegen die Position, sie dürfe auch einseitige Änderungen vornehmen. Für den Neuen Markt gelten die Regeln des Freiverkehrs, die in der Börsenordnung fixiert seien. Diese erlaube ein solches Vorgehen.
LETZTE WORT BEI OBERLANDESGERICHT FRANKFURT
Das letzte Wort hat vorerst das Oberlandesgericht Frankfurt. Am 9. April entscheiden die Richter über die Anträge von Letsbuyit.com , GfN , Wizcom , NSE Software, Infogenie und e.multi Digitale Dienste . Es wäre das erste Mal, dass sich die zweite Instanz zu der Kernfrage äußert, ob die Börse die Regeln einseitig ändern durfte. "Das ist ein unter Fachjuristen heiß diskutiertes Thema, für das noch keiner einen Königsweg gefunden hat", sagte der Richter am Oberlandesgericht, Klaus Härle, nach einem Urteil im Januar. Damals scheiterte die Klage des Berliner Prozessfinanzierers Foris an formalen Gründen.
Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits haben seit Jahresbeginn bereits 13 Unternehmen freiwillig Konsequenzen gezogen und den Wechsel aus dem Neuen Markt beantragt. Zu ihnen gehören einst renommierte Börsenlieblinge wie die insolvente Kinowelt oder der angeschlagene IT-Dienstleister Heyde . Die Mitgliedschaft im Club der "Wachstumsfirmen" ist teuer. "Die Kosten für zwei Betreuerbanken und Quartalsberichte liegen bei 300.000 bis 400.000 Euro", schätzt der Sprecher von Infogenie, Bernd Wilmer./yo/DP/av