16.11.2001 16:24:00:
Die NSE Software AG teilt mit, dass der ursprünglich für den 28.11.2001 anberaumte Verhandlungstermin, in dem über den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutsche Börse AG entschieden werden sollte, nunmehr auf den 19.12.2001 verschoben wurde. Das Landgericht Frankfurt am Main begründet die Verschiebung mit einem Parallelverfahren, bei dem die Berufungsverhandlung ansteht.
© BörseGo
Die NSE Software AG teilt mit, dass der ursprünglich für den 28.11.2001 anberaumte Verhandlungstermin, in dem über den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutsche Börse AG entschieden werden sollte, nunmehr auf den 19.12.2001 verschoben wurde. Das Landgericht Frankfurt am Main begründet die Verschiebung mit einem Parallelverfahren, bei dem die Berufungsverhandlung ansteht.
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