Die Leihe ist nicht das Problem, sondern das Finanzamt. Wie Du weißt, war das ein Steuerschlupfloch und bisher hat noch niemand irgendjemanden an den Kragen genommen, der es ausgenutzt hat.
Zum Thema: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den ENTLEIHER!
„ Der BFH führt aus, dass im Regelfall im Rahmen der Wertpapierleihe der Entleiher sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer wird. Mehrfach hebt der BFH hervor, dass das wirtschaftliche Eigentum nur ausnahmsweise beim Verleiher bleibt und der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im entschiedenen Fall nur aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls zu verneinen war. Damit stellt der BFH klar, dass das Konzept der Wertpapierleihe allgemein nicht in Frage gestellt wird und es bei gewöhnlich ausgestalteten Wertpapierleihgeschäften um Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Entleiher kommt.“
Quelle: BFH
Smart-Steuer etc
Link:
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/w/...erleihe/#D063110800007
Zum Thema: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den ENTLEIHER!
„ Der BFH führt aus, dass im Regelfall im Rahmen der Wertpapierleihe der Entleiher sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer wird. Mehrfach hebt der BFH hervor, dass das wirtschaftliche Eigentum nur ausnahmsweise beim Verleiher bleibt und der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im entschiedenen Fall nur aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls zu verneinen war. Damit stellt der BFH klar, dass das Konzept der Wertpapierleihe allgemein nicht in Frage gestellt wird und es bei gewöhnlich ausgestalteten Wertpapierleihgeschäften um Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Entleiher kommt.“
Quelle: BFH
Smart-Steuer etc
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https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/w/...erleihe/#D063110800007