Ich stelle mir immer wieder die Frage wie kann man den Durchblick behalten in Bezug auf laufende Vereinbarungen zu den Finanzierungen und den laufenden Aktivitäten seitens Niocorp um damit auch das Risiko in sein Investment abzuschätzen zu können. Jetzt ist es mir wieder gelungen.
Die Zwischenfinanzierung bis zur Realisierung eines größeren Kredits durch die Exim Bank steht aktuell! ;-)
Hier die Darstellung der aktuellen Situation…
Ich glaube dies hier (siehe weiter unten Justia Dokument) ist hier ist eine erwähnenswerte Notiz die mir erklärend zu den laufenden Finanzierungen von Niocorp durch Yorkville (und Lind) fehlte.
Mir fehlte jedenfalls gedanklich ein Puzzleteil in Bezug auf die laufenden Zahlungen an Yorkville und Lind.
Hier ist nun dieses Puzzleteil.
Niocorp und Yorkville haben sich darauf geeinigt, die bestehenden Verpflichtungen vom 11. April (die "Anleihe") vertraglich anzupassen.
Im Wesentlichen wurde das Fälligkeitsdatum der Zahlungen verlegt auf den 01.01.2025.
Darüber hinaus dürften die Zahlungen, die zu leisten wären, nicht 2.512.000 US Dollar überschreiten.
Mit dieser Zahlung im Januar dürften alle vertraglichen Schuldverschreibungen an Yorkville (Lind) erledigt sein.
Alle anderweitigen obligatorischen Verpflichtungen an Yorkville wurden auch bereits abgeschlossen (www.niocorp.com/...nder-the-yorkville-convertible-debenture/.
Wir wissen Niocorp hat 3,5 Millionen USD an Geldern mittel Privatplatzierung eingefahren (www.niocorp.com/...s-proceeds-of-approximately-3-5-million/).
Darüber hinaus hat Mark Smith 2 Millionen ins Unternehmen reinvestiert (www.niocorp.com/...ny-through-new-2-million-credit-facility/.
Dies ist also das Überbrückungsgeld (Zwischenfinanzierung) und Zahlungsgeld bis zum ersten Januar 2025!
Somit ist die Finanzierung bis zum Januar und die Zahlung an Yorkville (Lind) auf jeden Fall gesichert.
Dann aber brauchen wir dringend (spätestens) Informationen wie es weitergehen kann mit der EXIM Bank und den anderen Optionen, die Niocorp am Laufen hat!
Bemerkenswert ist hier, dass Yorkville und Lind grundsätzlich alle ursprünglich definierten Fälligkeiten und damit verbundenen Forderungen zurückgenommen haben! Ich frage mich, ob das begründet war auf das Verhandlungsgeschick des Managements (Mark Smith und Dean Kehler), oder ob sogar Yorkville hier seine Bedingungen aufweicht, da sie in Niocorp Potenzial sehen könnten an dem sie gegebenenfalls in welcher Form auch immer partizipieren könnten? Klar ist. Lind ist auch immer wieder in der Finanzierung von IBC Advanced Alloys (ibcadvancedalloys.com/...00000-funding-by-the-lind-partners/) involviert.
Zumindest Lind wird sicherlich auch ein Interesse haben die geplante Lieferkette zur Produktion von Scandium-Aluminiumlegierungen von Niocorp mit aufzubauen, ist Lind doch investiert in einem Unternehmen "IBC Advanced Alloys" wo Mark Smith ebenfalls der CEO ist. Lind kann nur daran gelegen sein, dass das Unternehmen Erfolg hat!
Die in Aussicht gestellten 10 Millionen USD zum Aufbau einer Produktion für Scandium-Aluminiumlegierungen (www.niocorp.com/...luminum-scandium-master-alloy-production/) gehen sicherlich demnächst irgendwann an Niocorp.
Wir können davon ausgehen IBC Advanced Alloys stellt mit Sicherheit das Know How zur Verfügung um die Produktion und Lieferkette für Scandium-Aluminiumlegierungen mit aufzubauen.
Also unterm Strich kann man sagen bewegen sich alle finanziell involvierten "Parteien" (Yorkville, Lind, JP Morgan - als aktuelles Beratungsunternehmen in Sachen Finanzen) mit Niocorp in die gleiche Richtung.
Das Ziel wird es sein
§- die EXIM Finanzierung über 800 Millionen USD www.niocorp.com/...ng-of-elk-creek-critical-minerals-project/
§- und die German Loan Guarantee (hier arbeitet JP Morgan dran) über ca. 145 Millionen im Rahmen der Finanzierung zu realisieren, www.niocorp.com/...tt-capital-project-debt-financing-advisor/
§- weitere Abnahmevereinbarungen (LOI für Niobium mit Stahlfirma in den USA; -möglicherweise US Steel, zukünftig nach noch nicht erfolgter Übernahme durch Nippon Steel, die US Regierung ist hier auch stark involviert, die Bedingungen für eine Übernahme zu verhandeln und die Zustimmung zu erteilen?), in trockenen Tücher zu bekommen. www.niocorp.com/...non-binding-letter-of-intent-with-niocorp/
§- und natürlich den Aufbau von Seltenen Erden Lieferketten (inklusive der beschriebenen Scandium-Aluminium Produktion inklusive Recycling www.niocorp.com/...tment-to-reaching-carbon-net-zero-by-2038/
www.niocorp.com/...made-in-usa-heavy-rare-earths-in-nebraska/
www.niocorp.com/...orp-and-others-wins-uk-government-funding/
§
Ich gehe stark davon aus, dass die US Regierung weiterhin hier ebenfalls ein großes Interesse daran hat, die angedachten Lieferketten aufzubauen und darüber hinaus auch "veredelte" Selten Erden sich auf Halde zu legen.
www.niocorp.com/...ortance-of-aluminum-scandium-master-alloy/
www.niocorp.com/u-s-house-approves-defense-bill/
Wie präsentiert sich das Unternehmen aktuell, laut präsentierten vorläufigen Ergebnisses?
Verlust von 0,05 USD pro Aktie in 2024 zu 0,09 USD pro Aktie in 2023
Hier ebenfalls die erwarteten Finanzergebnisse des zurückliegenden zweiten Quartals:
Übersetzung:
CENTENNIAL, Colo, (8. November 2024) - NioCorp Developments Ltd. („NioCorp“ oder das „Unternehmen“) (NASDAQ:NB) gab heute seine vorläufigen Finanzergebnisse für den Dreimonatszeitraum bis zum 30. September 2024 bekannt.
Ausgewählte erwartete Finanzergebnisse für die Zeiträume beinhalten:
Verlust für den Dreimonatszeitraum bis zum 30. September 2024 in Höhe von 2,1 Millionen US-Dollar oder 0,05 US-Dollar pro Aktie, verglichen mit einem Verlust für den Dreimonatszeitraum bis zum 30. September 2023 in Höhe von 3,2 Millionen US-Dollar oder 0,09 US-Dollar pro Aktie.
NioCorp beabsichtigt, seinen ungeprüften, verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss für den Dreimonatszeitraum, der am 30. September 2024 endete, in seinem Quartalsbericht auf Formular 10-Q am oder vor dem 14. November 2024 zu veröffentlichen.
Alle oben genannten Zahlen für den Dreimonatszeitraum bis zum 30. September 2024 sind vorläufig und ungeprüft und können sich im Zuge der Erstellung des ungeprüften verkürzten Konzernzwischenabschlusses für die Dreimonatszeiträume bis September 2024 und 2023 noch ändern und anpassen. Dementsprechend werden Anleger davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf die vorstehenden Informationen zu verlassen.
Das Unternehmen beabsichtigt nicht, in Zukunft vorläufige Ergebnisse zu veröffentlichen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen vorläufigen Ergebnisse stellen „zukunftsgerichtete Informationen“ und „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetze dar, beruhen auf verschiedenen Annahmen und unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Tatsächliche Ergebnisse können erheblich abweichen. Siehe „Zukunftsgerichtete Aussagen“.
Original:
CENTENNIAL, Colo. (November 8, 2024) – NioCorp Developments Ltd. (“NioCorp” or the “Company”) (NASDAQ:NB) today provided its preliminary financial results for the three-month period ended September 30, 2024.
Selected financial results expectations for the periods include:
Loss for the three-month period ended September 30, 2024 of $2.1 million, or $0.05 per share, compared to a loss for the three-month period ended September 30, 2023 of $3.2 million, or $0.09 per share.
NioCorp intends to file its unaudited interim condensed consolidated financial statements for the three-month period ended September 30, 2024 in its Quarterly Report on Form 10-Q on or before November 14, 2024.
All figures reported above with respect to the three-month period ended September 30, 2024 are preliminary and are unaudited and subject to change and adjustment as the Company prepares its unaudited interim condensed consolidated financial statements for the three-month period ended September, 2024 and 2023. Accordingly, investors are cautioned not to place undue reliance on the foregoing information.
The Company does not intend to provide preliminary results in the future. The preliminary results provided in this news release constitute “forward-looking information” and “forward-looking statements” within the meaning of applicable Canadian and U.S. securities laws, are based on several assumptions and are subject to a number of risks and uncertainties. Actual results may differ materially. See “Forward-looking Statements.”
Link:
www.niocorp.com/...-the-three-months-ended-september-30-2024/
Hier die Justia Information:
Zustimmung und Verzicht, datiert vom 3. Oktober 2024, zwischen NioCorp Developments Ltd. und YA II PN, Ltd.
Vertragskategorien: Unternehmensfinanzierung - Verzichtsvereinbarungen
EX-4.3 2 n2574_x224exh4-3.htm ZUSTIMMUNG UND VERZICHT
Beilage 4.3
ZUSTIMMUNG UND VERZICHTSERKLÄRUNG
DIESE ZUSTIMMUNG UND VERZICHTSERKLÄRUNG (diese „Zustimmung und Verzichtserklärung“),
datiert auf den 3. Oktober 2024 für die Schuldverschreibung (wie nachstehend definiert), besteht zwischen NIOCORP DEVELOPMENTS LTD., einem Unternehmen, das nach den Gesetzen der Provinz British Columbia, Kanada, gegründet wurde und dessen Hauptgeschäftsstelle sich in 7000 South Yosemite Street, Suite 115, Centennial, Colorado 80112, befindet (das „Unternehmen“), und YA II PN, LTD, einer von den Kaimaninseln befreiten Kommanditgesellschaft (der „Inhaber“). Die hierin verwendeten und nicht anderweitig definierten Begriffe haben die für diese Begriffe in der Anleihe festgelegte Bedeutung.
IN DER ERKENNTNIS, dass auf die unbesicherte Wandelanleihe vom 12. April 2024 (die „Anleihe“) zwischen dem Unternehmen und dem Inhaber verwiesen wird, die durch die Zustimmung und den Verzicht vom 4. September 2024 zwischen dem Unternehmen und dem Inhaber (die „Zustimmung vom September“) geändert wurde;
IN DER ERKENNTNIS, dass die Anleihe ursprünglich gemäß dem Wertpapierkaufvertrag vom 11. April 2024 zwischen dem Unternehmen, dem Inhaber und Lind Global Fund II LP ausgegeben wurde;
IN DER ERKENNTNIS, dass gemäß Abschnitt (1)(a) der Anleihe der Begriff „Fälligkeitsdatum“ den 31. Dezember 2024 (das „ursprüngliche Fälligkeitsdatum“) oder ein anderes, von den Parteien einvernehmlich festgelegtes Datum bedeutet;
IN DER ERKENNTNIS, dass die Gesellschaft und der Inhaber die Bedeutung des Begriffs „Fälligkeitstag“ vom ursprünglichen Fälligkeitstag auf den 31. Januar 2025 (den „neuen Fälligkeitstag“) ändern wollen;
IN DER ERKENNTNIS, dass gemäß Abschnitt (1)(c) der Schuldverschreibung jeder Zahlungstag und der an einem solchen Zahlungstag an den Inhaber zu zahlende Betrag von Zeit zu Zeit mit gegenseitiger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft und des Inhabers geändert werden kann;
IN DER ERKENNTNIS, dass das Unternehmen gemäß den Bedingungen der Schuldverschreibung (in unveränderter Form) zur Zahlung von 1.285.200 $ (der „Oktober-Zahlungsbetrag“) in Bezug auf den Zahlungstermin am 1. Oktober 2024 (der „Oktober-Zahlungstermin“) verpflichtet ist, weil die Eigenkapitalbedingungen zum letzten Handelstag vor dem Oktober-Zahlungstermin nicht erfüllt wurden;
IN DER ERKENNTNIS, dass die Gesellschaft und der Inhaber die Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft in Bezug auf den Oktober-Zahlungstermin ändern möchten, indem sie den am Oktober-Zahlungstermin zu zahlenden Betrag verringern und die Fälligkeit des restlichen Oktober-Zahlungsbetrags auf den 1. Januar 2025 (den „Januar-Zahlungstermin“) verschieben, wie hierin festgelegt;
IN DER ERKENNTNIS, dass die Gesellschaft und der Inhaber den maximalen Aufrechnungsbetrag in Bezug auf den Januar-Zahltag wie hierin festgelegt ändern wollen; und
IN DER ERKENNTNIS, dass der Inhaber wünscht, prospektiv auf jede Bedingung in der Schuldverschreibung zu verzichten, die andernfalls ausgelöst würde, wenn der volle Oktober-Zahlungsbetrag am Oktober-Zahlungstag nicht an den Inhaber gezahlt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) das Eintreten eines Verzugsereignisses gemäß Abschnitt (2)(a)(i) der Schuldverschreibung (die „Verzugsereignisklausel“), (ii) eine Erhöhung des Zinssatzes gemäß Abschnitt (1)(b) der Schuldverschreibung (die „Zinssatzklausel“) und (iii) das Recht, nach Wahl des Inhabers alle in Bezug auf die Schuldverschreibung geschuldeten Beträge gemäß Abschnitt (2)(b) der Schuldverschreibung zu beschleunigen (die „Beschleunigungsklausel“).
JETZT, DAMIT, in Anbetracht der Prämissen und der hierin enthaltenen gegenseitigen Verpflichtungen und für andere gute und wertvolle Gegenleistungen, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit anerkannt werden, vereinbaren die Gesellschaft und der Inhaber hiermit Folgendes:
1. Gemäß Abschnitt (1)(a) der Schuldverschreibung stimmen die Gesellschaft und der Gläubiger hiermit der Änderung der Bedeutung des Begriffs „Fälligkeitstag“ vom ursprünglichen Fälligkeitstag zum neuen Fälligkeitstag zu.
2. Gemäß Abschnitt (1)(c) der Schuldverschreibung stimmen die Gesellschaft und der Inhaber hiermit der Änderung der Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft in Bezug auf den Oktober-Zahltag wie folgt zu: (i) Der am Oktober-Zahltag zu zahlende Betrag beträgt 285.200 $; und (ii) der Rest des Oktober-Zahlungsbetrags in Höhe von 1.000.000 $ wird am 1. Januar 2025 fällig und zahlbar, und zwar an diesem Tag zusätzlich zu jeder Zahlung des Tilgungshauptbetrags, zuzüglich der Zahlungsprämie in Bezug auf diesen Tilgungshauptbetrag, zuzüglich der aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen im Rahmen der Schuldverschreibung, falls vorhanden, ab dem Zahlungstermin am 1. Januar 2025, zu dem das Unternehmen gemäß den Bedingungen der Schuldverschreibung in Bezug auf diesen Zahlungstermin am 1. Januar 2025 verpflichtet sein kann.
3. Die Gesellschaft und der Inhaber stimmen hiermit zu, dass der Verrechnungsbetrag in Bezug auf den Januar-Zahlungstag 2.512.000 $ nicht übersteigen darf.
4. Der Inhaber verzichtet hiermit prospektiv auf alle Bedingungen in der Schuldverschreibung, die andernfalls ausgelöst würden, wenn der Rest des Oktober-Zahlungsbetrags in Höhe von 1.000.000 $ am Oktober-Zahlungstag nicht an den Inhaber gezahlt würde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) die Verzugsregelung, (ii) die Zinsregelung und (iii) die Beschleunigungsregelung.
5. Mit Ausnahme der in den Abschnitten 1, 2, 3 und 4 dieses Einverständnisses und Verzichts beschriebenen Bestimmungen bleiben die Bedingungen der Schuldverschreibung in der durch das Einverständnis vom September geänderten Fassung, die diesem Dokument als Anhang A-1 bzw. A-2 beigefügt ist, unverändert.
6. Diese Zustimmung und Verzichtserklärung kann in zwei oder mehr Ausfertigungen erfolgen, von denen jede für alle Zwecke als Original gilt und die alle dasselbe Dokument darstellen.
Original:
Consent and Waiver, dated as of October 3, 2024, between NioCorp Developments Ltd. and YA II PN, Ltd
Contract Categories: Business Finance - Waiver Agreements
EX-4.3 2 n2574_x224exh4-3.htm CONSENT AND WAIVER
Exhibit 4.3
CONSENT AND WAIVER
THIS CONSENT AND WAIVER (this “Consent and Waiver”), dated as of October 3, 2024 to the Note (as defined below) is between NIOCORP DEVELOPMENTS LTD., a company organized under the laws of the Province of British Columbia, Canada, with principal executive offices located at 7000 South Yosemite Street, Suite 115, Centennial, Colorado 80112 (the “Company”), and YA II PN, LTD., a Cayman Islands exempt limited partnership (the “Holder”). Capitalized terms used herein and not otherwise defined have the meanings set forth for such terms in the Note.
WHEREAS, reference is made to that certain Unsecured Convertible Note, dated as of April 12, 2024 (the “Note”), between the Company and the Holder, as modified by the Consent and Waiver, dated September 4, 2024, between the Company and the Holder (the “September Consent”);
WHEREAS, the Note was originally issued pursuant to the Securities Purchase Agreement, dated April 11, 2024, between the Company, the Holder and Lind Global Fund II LP;
WHEREAS, pursuant to Section (1)(a) of the Note, the term “Maturity Date” means December 31, 2024 (the “Original Maturity Date”), or such other date as mutually agreed by the parties;
WHEREAS, the Company and the Holder desire to modify the meaning of “Maturity Date” from the Original Maturity Date to January 31, 2025 (the “New Maturity Date”);
WHEREAS, pursuant to Section (1)(c) of the Note, any Payment Date and the amount payable to the Holder on any such Payment Date may be modified from time to time upon the mutual written consent of the Company and the Holder;
WHEREAS, pursuant to the terms of the Note (as unmodified), the Company is obligated to make payment of $1,285,200 (the “October Payment Amount”) in respect of the Payment Date on October 1, 2024 (the “October Payment Date”) because the Equity Conditions have not been satisfied as of the last Trading Date prior to the October Payment Date;
WHEREAS, the Company and the Holder desire to modify the Company’s payment obligation with respect of the October Payment Date by decreasing the amount payable on the October Payment Date and deferring the due date of the remainder of the October Payment Amount until January 1, 2025 (the “January Payment Date”) as set forth herein;
WHEREAS, the Company and the Holder desire to modify the maximum Offset Amount in respect of the January Payment Date as set forth herein; and
WHEREAS, the Holder desires to prospectively waive any term in the Note that would otherwise be triggered upon a failure to pay to the Holder the full October Payment Amount on the October Payment Date, including, but not limited to, (i) the occurrence of an Event of Default under Section (2)(a)(i) of the Note (the “Event of Default Provision”), (ii) an increase to the Interest Rate pursuant to Section (1)(b) of the Note (the “Interest Rate Provision”) and (iii) the Holder’s
right to accelerate, at the Holder’s election, all amounts owing in respect of the Note pursuant to Section (2)(b) of the Note (the “Acceleration Provision”).
NOW, THEREFORE, in consideration of the premises and the mutual covenants contained herein and for other good and valuable consideration, the receipt and sufficiency of which are hereby acknowledged, the Company and the Holder hereby agree as follows:
1. Pursuant to Section (1)(a) of the Note, the Company and the Holder hereby consent to the modification of the meaning of “Maturity Date” from the Original Maturity Date to the New Maturity Date.
2. Pursuant to Section (1)(c) of the Note, the Company and the Holder hereby consent to the modification of Company’s payment obligation in respect of the October Payment Date as follows: (i) the amount payable on the October Payment Date is $285,200; and (ii) the remainder of the October Payment Amount, equal to $1,000,000, will be due and payable on January 1, 2025, which will be due and payable on such date in addition to any payment of Amortization Principal Amount, plus the Payment Premium in respect of such Amortization Principal Amount, plus accrued and unpaid Interest under the Note, if any, as of the Payment Date on January 1, 2025, that the Company may be obligated to make in respect of such Payment Date on January 1, 2025 pursuant to the terms of the Note.
3. The Company and the Holder hereby consent that in respect of the January Payment Date the Offset Amount shall not exceed $2,512,000.
4. The Holder hereby prospectively waives any term in the Note that would otherwise be triggered upon a failure to pay to the Holder the remainder of the October Payment Amount, equal to $1,000,000, on the October Payment Date, including, but not limited to, (i) the Event of Default Provision, (ii) the Interest Rate Provision and (iii) the Acceleration Provision.
5. Except as described in Sections 1, 2, 3 and 4 of this Consent and Waiver, the terms of the Note as modified by the September Consent, attached hereto as Exhibit A-1 and A-2, respectively, are unchanged.
6. This Consent and Waiver may be executed in two or more counterparts, each of which shall for all purposes be deemed to be an original and all of which shall constitute the same document.
Link: contracts.justia.com/companies/...-ltd-3988/contract/1303416/
Als langfristig investierter Investor wie ich es bin, macht es aktuell nur Sinn die Aktien weiter zu halten bis wir dann entscheidende Informationen zur finalen Finanzierung erhalten, die den Aktienkurs sicherlich 'gen Norden bewegen werden.
Grüße an alle langfristig investierten Investoren
Avockil