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Samstag 2. November 2002, 00:12 Uhr
Richterin billigt Einigung im Kartellrechtsverfahren weitgehend
Washington (AP) Im Kartellrechtsprozess gegen den Softwarekonzern Microsoft hat eine US-Bundesrichterin die außergerichtliche Einigung mit dem Justizministerium am Freitag weitgehend gebilligt. Sie verwarf damit größtenteils die Bedenken von neun US-Staaten, denen die Zugeständnisse der Softwarefirma nicht weit genug gingen. In der Einigung hatte sich Microsoft bereit erklärt, keine Exklusivabkommen abzuschließen, die Wettbewerber schädigen würden und technische Einzelheiten von Windows zu veröffentlichen, damit Entwickler ihre Programme besser darauf abstimmen und diese mit Microsoft-Produkten konkurrieren können.
Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass beide Parteien zu einer Einigung gefunden hätten, die mit dem öffentlichen Interesse übereinstimme, schrieb Richterin Colleen Kollar-Kotelly in ihrer Urteilsbegründung. Sie verwarf die Einrichtung eines technischen Ausschusses, der die Einhaltung der Einigung seitens Microsofts überprüfen sollte. Statt dessen soll ein Ausschuss, dem Mitglieder des Microsoft-Vorstands angehören, die Einhaltung des Abkommens überwachen. Die Beschränkungen sollten mindestens fünf Jahre gelten, sofern sie nicht per Gerichtsbeschluss verlängert würden, erklärte Richterin Colleen Kollar-Kotelly. Einige technische Einzelheiten müssen darüber hinaus mehrere Monate früher als von Unternehmen und Ministerium vereinbart veröffentlicht werden.
Justizminister John Ashcroft begrüßte das Urteil. Sein Ministerium werde sicherstellen, dass Microsoft sich an die Entscheidung halte. Sie sei ein großer Sieg für Verbraucher und Unternehmen. Ein Microsoft-Sprecher erklärte, das Unternehmen prüfe das Urteil. Der Fall sei nicht nur für Microsoft bedeutsam, sondern für die Industrie und die Verbraucher allgemein, sagte Sprecher Vivek Varma. Dem Unternehmen sei an einer konstruktiven Lösung gelegen, so dass es sich auf langfristiges Wachstum und die Entwicklung neuer Produkte konzentrieren könne.
Beobachter hielten es aber für möglich, dass eine oder mehrere der beteiligten Parteien Berufung gegen das Urteil einlegen könnten. Allerdings hatten beide Seiten zuvor erklärt, dass Verbraucher sofort von der Einigung profitieren würden.
Microsoft war von einem anderen Richter bereits schuldig gesprochen worden, gegen die Kartellgesetze verstoßen und mit zum Schaden der Verbraucher unlauteren Mitteln sein Monopol bei den PC-Betriebssystemen verteidigt zu haben. Ein Berufungsgericht verwarf aber die von Richter Thomas Penfield Jackson verfügte Zerschlagung des Konzerns in zwei Teile. Kollar-Kotelly sollte jetzt neu über die Strafe gegen Microsoft befinden.
Einigen US-Staaten und auch Wettbewerbern von Microsoft gehen die Zugeständnisse nicht weit genug. Sie forderten die Offenlegung weiterer Details und für Computerhersteller und Verbraucher die Möglichkeit, einige Teile von Windows ganz entfernen statt sie nur verstecken zu können. Firmengründer Bill Gates erklärte hingegen vor Gericht, ein solches Urteil käme einem Diebstahl geistigen Eigentums gleich, werde zu Massenentlassungen und zu einem Stillstand bei der Entwicklung für zehn Jahre führen
Samstag 2. November 2002, 00:12 Uhr
Richterin billigt Einigung im Kartellrechtsverfahren weitgehend
Washington (AP) Im Kartellrechtsprozess gegen den Softwarekonzern Microsoft hat eine US-Bundesrichterin die außergerichtliche Einigung mit dem Justizministerium am Freitag weitgehend gebilligt. Sie verwarf damit größtenteils die Bedenken von neun US-Staaten, denen die Zugeständnisse der Softwarefirma nicht weit genug gingen. In der Einigung hatte sich Microsoft bereit erklärt, keine Exklusivabkommen abzuschließen, die Wettbewerber schädigen würden und technische Einzelheiten von Windows zu veröffentlichen, damit Entwickler ihre Programme besser darauf abstimmen und diese mit Microsoft-Produkten konkurrieren können.
Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass beide Parteien zu einer Einigung gefunden hätten, die mit dem öffentlichen Interesse übereinstimme, schrieb Richterin Colleen Kollar-Kotelly in ihrer Urteilsbegründung. Sie verwarf die Einrichtung eines technischen Ausschusses, der die Einhaltung der Einigung seitens Microsofts überprüfen sollte. Statt dessen soll ein Ausschuss, dem Mitglieder des Microsoft-Vorstands angehören, die Einhaltung des Abkommens überwachen. Die Beschränkungen sollten mindestens fünf Jahre gelten, sofern sie nicht per Gerichtsbeschluss verlängert würden, erklärte Richterin Colleen Kollar-Kotelly. Einige technische Einzelheiten müssen darüber hinaus mehrere Monate früher als von Unternehmen und Ministerium vereinbart veröffentlicht werden.
Justizminister John Ashcroft begrüßte das Urteil. Sein Ministerium werde sicherstellen, dass Microsoft sich an die Entscheidung halte. Sie sei ein großer Sieg für Verbraucher und Unternehmen. Ein Microsoft-Sprecher erklärte, das Unternehmen prüfe das Urteil. Der Fall sei nicht nur für Microsoft bedeutsam, sondern für die Industrie und die Verbraucher allgemein, sagte Sprecher Vivek Varma. Dem Unternehmen sei an einer konstruktiven Lösung gelegen, so dass es sich auf langfristiges Wachstum und die Entwicklung neuer Produkte konzentrieren könne.
Beobachter hielten es aber für möglich, dass eine oder mehrere der beteiligten Parteien Berufung gegen das Urteil einlegen könnten. Allerdings hatten beide Seiten zuvor erklärt, dass Verbraucher sofort von der Einigung profitieren würden.
Microsoft war von einem anderen Richter bereits schuldig gesprochen worden, gegen die Kartellgesetze verstoßen und mit zum Schaden der Verbraucher unlauteren Mitteln sein Monopol bei den PC-Betriebssystemen verteidigt zu haben. Ein Berufungsgericht verwarf aber die von Richter Thomas Penfield Jackson verfügte Zerschlagung des Konzerns in zwei Teile. Kollar-Kotelly sollte jetzt neu über die Strafe gegen Microsoft befinden.
Einigen US-Staaten und auch Wettbewerbern von Microsoft gehen die Zugeständnisse nicht weit genug. Sie forderten die Offenlegung weiterer Details und für Computerhersteller und Verbraucher die Möglichkeit, einige Teile von Windows ganz entfernen statt sie nur verstecken zu können. Firmengründer Bill Gates erklärte hingegen vor Gericht, ein solches Urteil käme einem Diebstahl geistigen Eigentums gleich, werde zu Massenentlassungen und zu einem Stillstand bei der Entwicklung für zehn Jahre führen