Das Bauplanungsrecht soll noch im Jahr 2011 erneuert werden.
Änderungen sind bei der Zulassung von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten
und bei Windkraftanlagen vorgesehen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gab in einer Pressemitteilung bekannt, dass das Baugesetzbuch noch im Jahr 2011 novelliert werden soll. Änderungen wird es vor allem im Bauplanungsrecht geben. Zum Beispiel soll es künftig möglich sein, mehrere bestehende kleine Windkraftanlagen durch weniger, aber leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen (sog. Repowering von Windenergieanlagen). Damit soll eine „Entspargelung“ der Landschaft erreicht werden.
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