14:21 17.08.01
Amsterdamer Gericht spricht LetsBuyIt.com N.V. EUR 14,5 Mio. zu
Amsterdam/München (ots) - LetsBuyIt.com N.V. (im Folgenden
"LetsBuyIt.com" oder "die Gesellschaft"), Europas führender
CoShopping-Anbieter, gibt bekannt, dass die Gesellschaft gestern eine
einstweilige Verfügung gegen Shmulik Stein International Investments
Ltd. ("Shmulik Stein" oder "SSII") vor dem Amsterdamer Gericht
erwirken konnte. Das Gericht verpflichtete SSII, insgesamt ca. EUR
14,5 Mio. an LetsBuyIt.com zu zahlen.
Am 3. Februar 2001 hatten Shmulik Stein und LetsBuyIt.com eine
Investitionsvereinbarung unterzeichnet, in der sich SSII
verpflichtete, für den Erhalt von 70.000.000 Aktien einen Betrag von
EUR 30 Mio. in LetsBuyIt.com zu investieren. Laut dieser Vereinbarung
ist Shmulik Stein verpflichtet, die Summe von EUR 30 Mio. in drei
Tranchen zu zahlen.
Ohne rechtliche Grundlage und trotz mehrerer Aufforderungen
unterließ es Shmulik Stein, den vollen Betrag der ersten Tranche zu
zahlen und deutete an, dass SSII nicht vorhätte, den verbleibenden
Verpflichtungen gegenüber LetsBuyIt.com nachzukommen.
Die Investitionen, zu denen sich Shmulik Stein verpflichtet hatte,
waren grundlegend für den Business Plan von LetsBuyIt.com, aus
welchem Grund die Gesellschaft rechtliche Schritte gegen Shmulik
Stein eingeleitet hat. Die erste Anhörung fand am 14. August 2001 in
Amsterdam statt; am 16. August entschied der Richter zu Gunsten von
LetsBuyIt.com.
In dem sofort vollstreckbaren Urteil wird SSII verpflichtet, an
LetsBuyIt.com N.V. einen Betrag in Höhe von ca. EUR 7,5 Mio. zu
zahlen. Dieser Betrag beinhaltet einen Schadensersatzvorschuss in
Höhe von ca. EUR 6,8 Mio. Außerdem hat SSII der Gesellschaft ein
Überbrückungsdarlehen in Höhe von EUR 7 Mio. zu gewähren. Die Kosten
des Rechtsstreits sind von SSII zu tragen.
SSII kann das Urteil innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des
Urteils anfechten.
John Palmer, CEO und Gründer von LetsBuyIt.com kommentierte die
Entscheidung:
"Dies sind großartige Neuigkeiten für LetsBuyIt.com. Seit unserer
erfolgreichen Finanzierungsrunde Anfang des Jahres haben wir hart
daran gearbeitet, unser Geschäft zu restrukturieren und eine
realistische und durchführbare Strategie zu entwickeln, mit der wir
den Break-Even erreichen wollen. Dies beinhaltete die breitangelegte
Kooperation mit KarstadtQuelle. Wir waren kurz davor, erste Resultate
präsentieren zu können, als uns der Rückzug von Shmulik Stein davon
abhielt, unser Produkt- und Service-Angebot auszuweiten. Die gestrige
Entscheidung gibt uns recht und bedeutet, dass wir nun dort
weitermachen können, wo wir zwischenzeitlich aufhören mussten."
ots Originaltext: LetsBuyIt.com. Deutschland GmbH
Im Internet recherchierbar: www.presseportal.de
Kontakt:
Citigate Dewe Rogerson
Sonja Teurezbacher
Tel.: 0211-5775-916
E-Mail: sonja.teurezbacher@citigatedr.de
Kostolmoney
Amsterdamer Gericht spricht LetsBuyIt.com N.V. EUR 14,5 Mio. zu
Amsterdam/München (ots) - LetsBuyIt.com N.V. (im Folgenden
"LetsBuyIt.com" oder "die Gesellschaft"), Europas führender
CoShopping-Anbieter, gibt bekannt, dass die Gesellschaft gestern eine
einstweilige Verfügung gegen Shmulik Stein International Investments
Ltd. ("Shmulik Stein" oder "SSII") vor dem Amsterdamer Gericht
erwirken konnte. Das Gericht verpflichtete SSII, insgesamt ca. EUR
14,5 Mio. an LetsBuyIt.com zu zahlen.
Am 3. Februar 2001 hatten Shmulik Stein und LetsBuyIt.com eine
Investitionsvereinbarung unterzeichnet, in der sich SSII
verpflichtete, für den Erhalt von 70.000.000 Aktien einen Betrag von
EUR 30 Mio. in LetsBuyIt.com zu investieren. Laut dieser Vereinbarung
ist Shmulik Stein verpflichtet, die Summe von EUR 30 Mio. in drei
Tranchen zu zahlen.
Ohne rechtliche Grundlage und trotz mehrerer Aufforderungen
unterließ es Shmulik Stein, den vollen Betrag der ersten Tranche zu
zahlen und deutete an, dass SSII nicht vorhätte, den verbleibenden
Verpflichtungen gegenüber LetsBuyIt.com nachzukommen.
Die Investitionen, zu denen sich Shmulik Stein verpflichtet hatte,
waren grundlegend für den Business Plan von LetsBuyIt.com, aus
welchem Grund die Gesellschaft rechtliche Schritte gegen Shmulik
Stein eingeleitet hat. Die erste Anhörung fand am 14. August 2001 in
Amsterdam statt; am 16. August entschied der Richter zu Gunsten von
LetsBuyIt.com.
In dem sofort vollstreckbaren Urteil wird SSII verpflichtet, an
LetsBuyIt.com N.V. einen Betrag in Höhe von ca. EUR 7,5 Mio. zu
zahlen. Dieser Betrag beinhaltet einen Schadensersatzvorschuss in
Höhe von ca. EUR 6,8 Mio. Außerdem hat SSII der Gesellschaft ein
Überbrückungsdarlehen in Höhe von EUR 7 Mio. zu gewähren. Die Kosten
des Rechtsstreits sind von SSII zu tragen.
SSII kann das Urteil innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des
Urteils anfechten.
John Palmer, CEO und Gründer von LetsBuyIt.com kommentierte die
Entscheidung:
"Dies sind großartige Neuigkeiten für LetsBuyIt.com. Seit unserer
erfolgreichen Finanzierungsrunde Anfang des Jahres haben wir hart
daran gearbeitet, unser Geschäft zu restrukturieren und eine
realistische und durchführbare Strategie zu entwickeln, mit der wir
den Break-Even erreichen wollen. Dies beinhaltete die breitangelegte
Kooperation mit KarstadtQuelle. Wir waren kurz davor, erste Resultate
präsentieren zu können, als uns der Rückzug von Shmulik Stein davon
abhielt, unser Produkt- und Service-Angebot auszuweiten. Die gestrige
Entscheidung gibt uns recht und bedeutet, dass wir nun dort
weitermachen können, wo wir zwischenzeitlich aufhören mussten."
ots Originaltext: LetsBuyIt.com. Deutschland GmbH
Im Internet recherchierbar: www.presseportal.de
Kontakt:
Citigate Dewe Rogerson
Sonja Teurezbacher
Tel.: 0211-5775-916
E-Mail: sonja.teurezbacher@citigatedr.de
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