Neue Neuer Markt:
Welche Folgen hat die Schließung?
Die Deutsche Börse schließt den Neuen Markt und strukturiert den Aktienmarkt neu. Künftig soll es zwei neue Marktsegmente geben: den Prime Standard für international orientierte Unternehmen und den Domestic Standard für kleinere Firmen. Welche Folgen hat das neue Regelwert, das voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres umgesetzt werden soll, für die Anleger?
Für alle, die in Einzelwerte investiert sind, dürfte sich nicht viel ändern. Auch für Fondsbesitzer, deren Aktienfonds lediglich umbenannt oder leicht umstrukturiert werden, gibt es wenig Handlungsbedarf.
Härter treffen kann es Anleger, deren Bank oder Fondsgesellschaft die Einstellung von Aktienfonds oder Indexzertifikaten beschließt. Davon sind in erster Linie Produkte bedroht, die den Neuen Markt oder das Kleinwerte-Segment Smax abbilden. Wird ein Fonds oder ein Zertifikate geschlossen und das Geld ausbezahlt, bedeutet das in vielen Fällen einen massiven Kapitalverlust. Schließlich sind die Kurse derzeit extrem niedrig.
Der Anleger muss die Schließung allerdings nicht widerspruchslos hinnehmen, erklärt Rechtsanwalt Klaus Rotte aus München: "Wenn Ihnen Ihre Bank oder Ihre Fondsgesellschaft schreibt, dass das Produkt ausläuft, würde ich Ihnen klar empfehlen, der Bank mitzuteilen, dass Sie damit nicht einverstanden sind und sich etwaige Schadenersatzansprüche vorbehalten."
Wird in den Vertragsbedingungen eines Aktienfonds oder Indexzertifikates nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit einer vorzeitigen Schließung und Auszahlung hingewiesen, hat der Anleger tatsächlich gute Chancen, gegenüber seiner Bank oder Fondsgesellschaft Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Voraussetzung ist allerdings, dass er das ausbezahlte Geld nicht dauerhaft auf sein Sparbuch legt sondern sich in angemessener Frist - also innerhalb einiger Wochen - darum bemüht, sein Kapital wieder in ein vergleichbares Börsenprodukt zu investieren. Dazu Klaus Rotter: "Dem Anleger steht ein Schadenersatzanspruch zu. Zum einen hinsichtlich der Gebühren, wenn er ein neues Produkt sucht.
Zum zweiten, auch wenn er ein Vergleichsprodukt sucht, braucht es seine Zeit, bis er es gefunden hat. Sollte ihm in diesem Zeitraum ein Kursverlust entstanden sein, steht ihm auch hier ein Schadenersatzanspruch zu. Und drittens, wenn der Anleger kein Vergleichsprodukt findet und er nachweisen kann, dass er das Produkt bis 2005 gehalten hätte, auch dann steht ihm für diese Zeit ein Schadenersatzanspruch hinsichtlich der Kursverluste zu."
Auf Anwälte und Gerichte wird also möglicherweise nach der Umstrukturierung an der Deutschen Börse viel Arbeit zukommen, denn - wenn es nicht ausdrücklich im Vertrag steht - muss der Anleger die Auszahlung seiner Fondsanteile oder seines Indexzertifikates nicht akzeptieren. Er sollte also genau prüfen, ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.
(Stand Anfang Oktober '02)