News - 14.12.06 10:43
Neues Steuergesetz bringt Großkonzernen Millairden ein
Das neue Körperschaftssteuergesetz beschert deutschen Großunternehmen Milliardensummen. Konzerne wie Allianz, Münchener Rück und RWE verbuchen in diesem Jahr wegen der neuen Steuerregeln stattliche Sondererträge.
Die Allianz werde einen Sonderertrag von 500 Mio. Euro verbuchen, sagte eine Sprecherin am Mittwochabend. Bei der Münchener Rück sind es 400 Mio. Euro. RWE hatte bereits am Dienstag bekannt gegeben, dass der Sonderertrag bei rund 600 Mio. Euro liegen werde. An ihren Gewinnprognosen änderten die drei Unternehmen jedoch nichts, wobei die Allianz und RWE sowieso nur eine Mindestsumme für ihren erwarteten Gewinn im laufenden Jahr nennen.
Demnach rechnet die Allianz weiter mit einem Gewinn von mindestens sechs Mrd. Euro und damit mindestens 36 Prozent mehr als 2005. RWE geht von einem Gewinnanstieg um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den 2,2 Mrd. Euro im vergangenen Jahr aus. Die
Münchener Rück kalkuliert weiter mit einem Überschuss zwischen 3,2 und 3,4 (2005: 2,7) Mrd. Euro. Zusammen genommen werden die drei Großkonzerne in diesem Jahr mindestens 12,3 Mrd. Euro nach 9,3 Mrd. Euro in 2005 verdienen.
Die Münchener Rück begründete ihre unveränderte Prognose damit, dass die neue Gesetzesfassung lediglich einen geänderten Ausweis bereit bestehender Steuerguthaben nach sich ziehe. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses könne es auch zu gegenläufigen Entwicklungen kommen, so dass sich an der Erwartung nichts ändere.
Mit den am 12. Dezember veröffentlichten Steueränderungen wurde die Behandlung von Körperschaftssteuerguthaben geändert, die durch bis Anfang des Jahrzehnts geltende unterschiedliche Besteuerung von einbehaltenen und ausgeschütteten Gewinnen entstanden. Die Auszahlung der Guthaben war bislang an die Ausschüttung von Dividenden gekoppelt - dies wurde jetzt aufgehoben. Das Guthaben kann jetzt auf Antrag unverzinslich zwischen 2008 und 2017 in zehn gleichen Jahresbeiträgen ausbezahlt werden.
Die Unternehmen gehen davon aus, dass sie diesen Auszahlungsanspruch im Jahresabschluss 2006 zum abgezinsten Barwert bilanzieren müssen. So wird zum Beispiel aus dem Körperschaftssteuerguthaben der Münchener Rück in Höhe von 500 Mio. Euro, das zwischen 2008 und 2017 jeweils mit rund 50 Mio. Euro ausbezahlt wird, ein positiver Ertrag von 400 Mio. Euro im laufenden Jahr.
Quelle: Financial Times Deutschland
News druckenName Aktuell Diff.% Börse
Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N. 151,68 +0,70% XETRA
MUENCHENER RUECKVERS.-GES. AG VINK.NAMENS-AKTIEN O.N. 127,60 +0,50% XETRA
RWE AG STAMMAKTIEN O.N. 88,94 +0,21% XETRA
Neues Steuergesetz bringt Großkonzernen Millairden ein
Das neue Körperschaftssteuergesetz beschert deutschen Großunternehmen Milliardensummen. Konzerne wie Allianz, Münchener Rück und RWE verbuchen in diesem Jahr wegen der neuen Steuerregeln stattliche Sondererträge.
Die Allianz werde einen Sonderertrag von 500 Mio. Euro verbuchen, sagte eine Sprecherin am Mittwochabend. Bei der Münchener Rück sind es 400 Mio. Euro. RWE hatte bereits am Dienstag bekannt gegeben, dass der Sonderertrag bei rund 600 Mio. Euro liegen werde. An ihren Gewinnprognosen änderten die drei Unternehmen jedoch nichts, wobei die Allianz und RWE sowieso nur eine Mindestsumme für ihren erwarteten Gewinn im laufenden Jahr nennen.
Demnach rechnet die Allianz weiter mit einem Gewinn von mindestens sechs Mrd. Euro und damit mindestens 36 Prozent mehr als 2005. RWE geht von einem Gewinnanstieg um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den 2,2 Mrd. Euro im vergangenen Jahr aus. Die
Münchener Rück kalkuliert weiter mit einem Überschuss zwischen 3,2 und 3,4 (2005: 2,7) Mrd. Euro. Zusammen genommen werden die drei Großkonzerne in diesem Jahr mindestens 12,3 Mrd. Euro nach 9,3 Mrd. Euro in 2005 verdienen.
Die Münchener Rück begründete ihre unveränderte Prognose damit, dass die neue Gesetzesfassung lediglich einen geänderten Ausweis bereit bestehender Steuerguthaben nach sich ziehe. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses könne es auch zu gegenläufigen Entwicklungen kommen, so dass sich an der Erwartung nichts ändere.
Mit den am 12. Dezember veröffentlichten Steueränderungen wurde die Behandlung von Körperschaftssteuerguthaben geändert, die durch bis Anfang des Jahrzehnts geltende unterschiedliche Besteuerung von einbehaltenen und ausgeschütteten Gewinnen entstanden. Die Auszahlung der Guthaben war bislang an die Ausschüttung von Dividenden gekoppelt - dies wurde jetzt aufgehoben. Das Guthaben kann jetzt auf Antrag unverzinslich zwischen 2008 und 2017 in zehn gleichen Jahresbeiträgen ausbezahlt werden.
Die Unternehmen gehen davon aus, dass sie diesen Auszahlungsanspruch im Jahresabschluss 2006 zum abgezinsten Barwert bilanzieren müssen. So wird zum Beispiel aus dem Körperschaftssteuerguthaben der Münchener Rück in Höhe von 500 Mio. Euro, das zwischen 2008 und 2017 jeweils mit rund 50 Mio. Euro ausbezahlt wird, ein positiver Ertrag von 400 Mio. Euro im laufenden Jahr.
Quelle: Financial Times Deutschland
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Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N. 151,68 +0,70% XETRA
MUENCHENER RUECKVERS.-GES. AG VINK.NAMENS-AKTIEN O.N. 127,60 +0,50% XETRA
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