des Sydney Morning Herald:
http://www.smh.com.au/nsw/...from-millionaires-row-20100402-rjyg.html
Da scheinen ein paar elementare Dinge " verrutscht" zu sein.
Werbung
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Motorola Solutions Inc-Kurs | 4,56 | |||
| Fallender Motorola Solutions Inc-Kurs | ||||
|
des Sydney Morning Herald:
http://www.smh.com.au/nsw/...from-millionaires-row-20100402-rjyg.html
Da scheinen ein paar elementare Dinge " verrutscht" zu sein.
| ||
Newsletter Anmeldung: Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihre Mailbox: |
http://www.officialwire.com/main.php?action=posted_news&rid=140785
ALF Group Holdings AG übt Kaufoption zur vollständigen Akquisition der ALF Group Singapore Pte Ltd aus
"General Standard
Der General Standard beinhaltet das Segment des regulierten Marktes und ist nach § 2 Abs. 5 des WpHG definiert und wird im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz und in der Börsenordnung geregelt. Die Anforderungen des General Standard entsprechen den Zulassungskriterien des regulierten Marktes. Für eine Erstzulassung von Aktien muss das Unternehmen unter anderem mindestens 3 Jahre bestehen, der voraussichtliche Kurswert der Aktien oder das Eigenkapital müssen mindestens 1,25 Mio € betragen, mindestens 10.000 Aktien müssen im Falle von Stückaktien emittiert werden und mindestens 25 % dieser Aktien müssen sich in Streubesitz befinden. Ist das Unternehmen am regulierten Markt aufgenommen wurden, so hat es auch während der Zugehörigkeit zum regulierten Markt bzw. zum General Standard einigen Verpflichtungen nachzukommen. Darunter zählen die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses, die Veröffentlichung eines Halbjahresfinanzberichts für die ersten 6 Monate des Geschäftsjahres, sowie die unverzügliche Bekanntgabe von Ad-hoc-Meldungen. In den General Standard werden überwiegend kleine und mittlere Unternehmen aufgenommen, die sich an der Börse positionieren wollen. Die nächste Stufe nach dem General Standard ist der Prime Standard, der zusätzliche Anforderungen zum General Standard stellt für Unternehmen, die sich auch gegenüber internationalen Investoren positionieren wollen."
Ich verstehe nicht, wo Deine ganzen Aggressionen herkommen. Da will einfach jemand nicht einsehen, dass er falsch liegt. Springt doch einfach mal über Deinen Schatten. Gute Nacht. Träum was Schönes.
Es geht um das Eigenkapitals des Unternehmens (!), welches niemals durch einen Re-Split erhöht werden kann! Selbiges gilt für den Kurswert der zuzulassenden Aktien.
Dir sollte klar sein, dass unter dem Kurswert der zuzulassenden Aktien die Marktkapitalisierung derselben gemeint ist.
Hier mal etwas zum Nachlesen!
| Regulierter Markt |
Mit Inkrafttreten des FRUG (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz) ergaben sich Änderungen für das Verfahren zur Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel [.pdf]. Unter anderem wurde die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Märkte in den amtlichen und den geregelten Markt aufgehoben. Seit dem 1. November 2007 kann eine Zulassung nur noch zum so genannten regulierten Markt (General Standard) bzw. zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Der Regulierte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne von § 2 Abs. 5 des WpHG (Wertpapierhandelsgesetzes). Vor der Aufnahme des Handels ist vom Emittenten der Wertpapiere die Zulassung zum Regulierten Markt zusammen mit einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs.1, Satz 1 oder § 53b Abs.1, Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätig ist, bei der Geschäftsführung der FWB® zu beantragen. Das Institut oder Unternehmen muss an einer inländischen Wertpapierbörse mit dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen sein und ein haftendes Eigenkapital in Höhe von € 730.000 nachweisen. Erfüllt der Emittent selbst diese Voraussetzungen, kann er den Zulassungantrag alleine stellen. Die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung sind im Einzelnen im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz sowie in der Börsenordnung geregelt. Wesentliche Kriterien bei der Erstzulassung von Aktien:
Wesentliche Folgepflichten für die Emittenten von Aktien:
|
|
Werbung
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Motorola Solutions Inc-Kurs | 4,56 | |||
| Fallender Motorola Solutions Inc-Kurs | ||||
| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
| 23 | 7.066 | ALF-Thread ohne Ausschluß von Kritikern | jocyx | nekro | 28.01.14 16:03 | |
| 16 | 14.749 | shab | bo15 | Weltenbummler | 04.04.13 11:01 | |
| 14 | Umsatz ist Wahnsinn !! | micha1 | Alex582 | 05.05.12 20:45 | ||
| 202 | da sieht man mit | falke2 | Alex582 | 05.05.12 19:18 | ||
| 18 | 1.986 | Sieht gut aus für steigerung auf 1€ | olenullnull7 | Alex582 | 05.05.12 14:38 |