Fondsmarkt
Neues Investmentgesetz hat noch Korrekturbedarf
Gesetze sind ein wenig wie Autos: Es sind komplizierte Konstruktionen, auf die wir angewiesen sind und die von Zeit zu Zeit in die Werkstatt müssen, damit sie weiter ihren Dienst verrichten. Nun will die Bundesregierung das Investmentgesetz, das Grundgesetz der Fondsbranche, in die Werkstatt schicken.
Doch die Reparaturvorschläge, die das Bundesfinanzministerium in der vergangenen Woche vorgestellt hat, finden nicht in allen Punkten die Zustimmung der Branche. Vordergründig wird gelobt, um die Gesetzesmechaniker in Berlin nicht zu verstimmen, doch in Frankfurt hält man nicht einmal die Hand vor den Mund, um an den angedachten Reparaturen herumzunölen.
Das Problem der Kostentransparenz
Da ist zum einen die Bemühung der Ministeriumsautowerkstatt, noch mehr Kostentransparenz in die Fonds hineinzubringen: Eine so genannte Transaktionskostenquote soll den Kunden Auskunft darüber geben, wie hoch die Kosten sind, die dem Fonds durch den Kauf und Verkauf von Wertpapieren entstehen. Die in der Branche international übliche Gesamtkostenquote, die Total Expense Ratio, weist diese Kosten nämlich nicht aus.
Für in Deutschland zugelassene Fonds kann dies zum Problem werden: Wenn sie allein diese Transaktionskostenquote ausweisen, nicht aber die Fonds ausländischer Gesellschaften, so lässt sich leicht ausmalen, was passieren wird: Die deutschen Gesellschaften werden ihre Fonds noch häufiger als bisher in Luxemburg auflegen und sich der neuen Transparenzpflicht entziehen.
Diese Transaktionskostenquote ist ohnehin ein technisches Problem der Sonderklasse: Oft werden Transaktionen zu Nettopreisen oder zu Fixpreisen abgewickelt, so dass es vor allem für Rentenfonds schwierig werden dürfte, ihre Transaktionskosten exakt auszuweisen. Hinzu kommt, dass die Transaktionskosten von der Art des Fonds und vom Marktumfeld abhängen und allenfalls als historische Größe gezeigt werden können, ohne Anspruch darauf, auch im nächsten Jahr so hoch oder niedrig zu sein.
100.000 sind nicht gleich 100.000
Ebenfalls unzufrieden ist die Branche mit dem Vorschlag der Berliner Werkstatt, bei Rückgaben von mehr als 100.000 Euro einen Transaktionskostenabschlag zu verlangen. Wer also mehr als 100.000 Euro aus einem Fonds abziehen will, muss einen Abschlag zahlen.
Abgesehen davon, dass auch hier das Argument greift, dass die Anbieter ihre Fonds im Ausland auflegen werden, um diese Vorschrift zu umgehen, könnten hier ebenfalls technische Probleme auftreten. Das Argument für diesen Abschlag speist sich aus den möglicherweise erhöhten Aufwendungen für die Beschaffung von Liquidität, wenn eine größere Menge Geldes auf einmal an einen Fonds zurückgegeben wird.
Doch was, wenn mehrere Kleinanleger zugleich ihr Geld zurückfordern? Dann entstehen dem Fonds die gleichen Kosten, aber ohne Transaktionskostenabschlag. Andersherum sind die Kosten des Fonds gering, wenn ein großer Investor eine größere Tranche zurückgibt, zugleich aber viele andere Investoren in den Fonds einsteigen, per saldo also gar keine Mittel abfließen - dann wäre der Transaktionskostenabschlag ein Zusatzgewinn für die verbleibenden Fondsanleger.
Zudem hängt es natürlich vom Fondsvolumen ab, ob eine Rückgabe von 100.000 Euro einen Fonds viel oder wenig kostet: Ziehen Anleger aus einem der großen Milliarden-Fonds 100.000 Euro ab, merkt das die Gesellschaft im Zweifelsfall noch nicht einmal.
Weiterbosseln
Auch die Reparaturvorschläge für die offenen Immobilienfonds, die im vergangenen Jahr für Investmentunfälle gesorgt haben, werden in der Branche skeptisch gesehen: Die geplante Aufteilung der Fonds in zwei verschiedene Kategorien - ein analytisch schwieriges Unterfangen, an dem alle professionellen Rating-Agenturen schwer zu schrauben haben - war ebenso wenig Ursache der Immobilienkatastrophe wie das Bewertungsverfahren für die Objekte in den Fonds, das man jetzt ändern will.
Muss man also hier den Gesetzesschraubenschlüssel ansetzen, um Unfälle zu verhindern? Die eigentliche Schwäche dieser Produkte, die kaum abgesicherte Transformation kurzfristigen Anlegergeldes in langfristiges Betongeld, haben die Berliner Mechaniker offenbar nicht als solche erkannt.
Es gibt also noch eine Menge Diskussionsbedarf, bevor das Investmentgesetz die Berliner Hebebühne verlassen darf. Doch während im echten Leben der TÜV die Qualität der Reparaturarbeiten überprüft, ist es im Falle der Gesetze die Realität. Und das wird möglicherweise schnell teuer - wie immer, wenn die Mechaniker nicht gründlich waren.
Quelle: Text: F.A.Z., 23.01.2007, Nr. 19 / Seite 19
Euer
Einsamer Samariter
Neues Investmentgesetz hat noch Korrekturbedarf
Gesetze sind ein wenig wie Autos: Es sind komplizierte Konstruktionen, auf die wir angewiesen sind und die von Zeit zu Zeit in die Werkstatt müssen, damit sie weiter ihren Dienst verrichten. Nun will die Bundesregierung das Investmentgesetz, das Grundgesetz der Fondsbranche, in die Werkstatt schicken.
Doch die Reparaturvorschläge, die das Bundesfinanzministerium in der vergangenen Woche vorgestellt hat, finden nicht in allen Punkten die Zustimmung der Branche. Vordergründig wird gelobt, um die Gesetzesmechaniker in Berlin nicht zu verstimmen, doch in Frankfurt hält man nicht einmal die Hand vor den Mund, um an den angedachten Reparaturen herumzunölen.
Das Problem der Kostentransparenz
Da ist zum einen die Bemühung der Ministeriumsautowerkstatt, noch mehr Kostentransparenz in die Fonds hineinzubringen: Eine so genannte Transaktionskostenquote soll den Kunden Auskunft darüber geben, wie hoch die Kosten sind, die dem Fonds durch den Kauf und Verkauf von Wertpapieren entstehen. Die in der Branche international übliche Gesamtkostenquote, die Total Expense Ratio, weist diese Kosten nämlich nicht aus.
Für in Deutschland zugelassene Fonds kann dies zum Problem werden: Wenn sie allein diese Transaktionskostenquote ausweisen, nicht aber die Fonds ausländischer Gesellschaften, so lässt sich leicht ausmalen, was passieren wird: Die deutschen Gesellschaften werden ihre Fonds noch häufiger als bisher in Luxemburg auflegen und sich der neuen Transparenzpflicht entziehen.
Diese Transaktionskostenquote ist ohnehin ein technisches Problem der Sonderklasse: Oft werden Transaktionen zu Nettopreisen oder zu Fixpreisen abgewickelt, so dass es vor allem für Rentenfonds schwierig werden dürfte, ihre Transaktionskosten exakt auszuweisen. Hinzu kommt, dass die Transaktionskosten von der Art des Fonds und vom Marktumfeld abhängen und allenfalls als historische Größe gezeigt werden können, ohne Anspruch darauf, auch im nächsten Jahr so hoch oder niedrig zu sein.
100.000 sind nicht gleich 100.000
Ebenfalls unzufrieden ist die Branche mit dem Vorschlag der Berliner Werkstatt, bei Rückgaben von mehr als 100.000 Euro einen Transaktionskostenabschlag zu verlangen. Wer also mehr als 100.000 Euro aus einem Fonds abziehen will, muss einen Abschlag zahlen.
Abgesehen davon, dass auch hier das Argument greift, dass die Anbieter ihre Fonds im Ausland auflegen werden, um diese Vorschrift zu umgehen, könnten hier ebenfalls technische Probleme auftreten. Das Argument für diesen Abschlag speist sich aus den möglicherweise erhöhten Aufwendungen für die Beschaffung von Liquidität, wenn eine größere Menge Geldes auf einmal an einen Fonds zurückgegeben wird.
Doch was, wenn mehrere Kleinanleger zugleich ihr Geld zurückfordern? Dann entstehen dem Fonds die gleichen Kosten, aber ohne Transaktionskostenabschlag. Andersherum sind die Kosten des Fonds gering, wenn ein großer Investor eine größere Tranche zurückgibt, zugleich aber viele andere Investoren in den Fonds einsteigen, per saldo also gar keine Mittel abfließen - dann wäre der Transaktionskostenabschlag ein Zusatzgewinn für die verbleibenden Fondsanleger.
Zudem hängt es natürlich vom Fondsvolumen ab, ob eine Rückgabe von 100.000 Euro einen Fonds viel oder wenig kostet: Ziehen Anleger aus einem der großen Milliarden-Fonds 100.000 Euro ab, merkt das die Gesellschaft im Zweifelsfall noch nicht einmal.
Weiterbosseln
Auch die Reparaturvorschläge für die offenen Immobilienfonds, die im vergangenen Jahr für Investmentunfälle gesorgt haben, werden in der Branche skeptisch gesehen: Die geplante Aufteilung der Fonds in zwei verschiedene Kategorien - ein analytisch schwieriges Unterfangen, an dem alle professionellen Rating-Agenturen schwer zu schrauben haben - war ebenso wenig Ursache der Immobilienkatastrophe wie das Bewertungsverfahren für die Objekte in den Fonds, das man jetzt ändern will.
Muss man also hier den Gesetzesschraubenschlüssel ansetzen, um Unfälle zu verhindern? Die eigentliche Schwäche dieser Produkte, die kaum abgesicherte Transformation kurzfristigen Anlegergeldes in langfristiges Betongeld, haben die Berliner Mechaniker offenbar nicht als solche erkannt.
Es gibt also noch eine Menge Diskussionsbedarf, bevor das Investmentgesetz die Berliner Hebebühne verlassen darf. Doch während im echten Leben der TÜV die Qualität der Reparaturarbeiten überprüft, ist es im Falle der Gesetze die Realität. Und das wird möglicherweise schnell teuer - wie immer, wenn die Mechaniker nicht gründlich waren.
Quelle: Text: F.A.Z., 23.01.2007, Nr. 19 / Seite 19
Euer
Einsamer Samariter