Neues Börsengesetz tritt in Kraft

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Neues Börsengesetz tritt in Kraft BeMi
BeMi:

Neues Börsengesetz tritt in Kraft

 
28.06.02 21:03
#1
Neues Börsengesetz tritt in Kraft

Besserer Anlegerschutz ab 1. Juli.

Kritikern geht Regelwerk nicht weit genug

Von Jens Wiegmann
Berlin - Mehr Rechte und Schutz für Anleger, mehr Pflichten für Aktiengesellschaften und Finanzinstitute - mit diesen Zielen tritt am Montag das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz in Kraft. Nach Unstimmigkeiten zwischen Bundestag und Bundesrat hatte die Ländervertretung den Entwurf in den Vermittlungsausschuss geschickt. Die Änderungen sind jedoch minimal, sowohl Banken als auch Aktionärsschützer konnten sich mit einigen ihrer Forderungen nicht durchsetzen.

Um Investoren besser zu schützen und den Markt transparenter zu machen, ist mit dem neuen Gesetz die Meldepflicht für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ("Director's Dealings") ausgeweitet worden. Nun müssen auch deren Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Familienangehörige ersten Grades Geschäfte mit Aktien der eigenen Gesellschaft unverzüglich veröffentlichen. Die Regelung greift, wenn diese so genannten Unternehmens-Insider innerhalb von 30 Tagen Papiere im Gesamtwert von 25°000 Euro und mehr kaufen oder verkaufen.

Der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) geht dies noch nicht weit genug. "Wir hätten uns gewünscht, dass die Meldepflicht schon für den Zeitpunkt der Orderabgabe gilt", sagt DSW-Sprecherin Petra Krüll. Sonst habe der Markt längst reagiert, bis die Informationen beim Anleger angekommen sind. Denn die Formulierung "unverzüglich" schließt nicht aus, dass die Mitteilung per Post an die Finanzaufsicht geschickt wird.

Um etwas Licht in den Dschungel von Ad-hoc-Mitteilungen zu bringen, sieht das Gesetz weitere Maßnahmen vor. Marcus Straub, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), begrüßt dies: "Es hat einen massiven Missbrauch von Ad-hoc-Mitteilungen gegeben - mit sinnlosen, irrelevanten oder sogar falschen Informationen." Nun müssen die Zahlen mit denen des Vorjahreszeitraums vergleichbar sein. Überflüssiges ist weg zu lassen und Fehler sind sofort zu korrigieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) will diesen Rahmen noch stärker inhaltlich füllen. "Wir diskutieren über eine konkrete Liste sinnvoller Geschäftszahlen", sagt eine BAFin-Sprecherin.

Als einen großen Schritt bezeichnet Krüll die Verbesserungen beim Schadenersatz. Musste ein Anleger, der sich durch verspätete oder falsche Informationen der Aktiengesellschaft geprellt fühlte, bisher eine vorsätzliche Täuschung nachweisen, genügt jetzt der Nachweis grob fahrlässigen Handelns. "Es fehlt allerdings noch immer die Möglichkeit für den einzelnen Aktionär, gegen Vorstandsmitglieder zu klagen", so Krüll. Nach wie vor müssen nicht die Manager des verklagten Unternehmen aufkommen, sondern das Unternehmen - und damit letztlich der Aktionär.

Eine Regelung, wie sie in den USA üblich ist, gilt ab 1. Juli auch in Deutschland. Banken und Finanzdienstleister sind verpflichtet, in ihren Analysen und Studien zu Unternehmen auf mögliche Interessenkonflikte hin zu weisen, zum Beispiel ob sie an der Gesellschaft beteiligt sind oder sie beim Gang an die Börse begleitet haben. Auch hier gehen die Forderungen der DSW weiter. Krüll: "Anteile an einem Unternehmen oder das Auftreten als Emissionshaus sind die eine Sache - aber die Verstrickungen, zum Beispiel über Kredite, gehen ja oft noch viel tiefer."

Mehr von dem Vermittlungsausschuss hatte sich auch die Kreditwirtschaft versprochen. Die Spitzenverbände lehnen nach wie vor das "Rüsselverfahren" ab. Zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche ist die BAFin autorisiert, Kundendaten wie den Namen des Kontoinhabers sowie den Tag der Einrichtung und Auflösung abzurufen. Die Institute müssen die Daten aller 400 Mio. Konten in Deutschland online bereit stellen. Alle Kunden sollen zudem ständig überprüft werden. Der Bundesverband Deutscher Banken (BDB) lehnt dieses so genannte Screening ab und will weiterhin nur bei berechtigten Anlässen aktiv werden. Die "Rasterfahndung" aller Konten sei verfassungsrechtlich nicht vertretbar, sagt BDB-Rechtsexperte Thorsten Höche. "Wir sind der Auffassung, dass sich an der gängigen Praxis nichts ändert." Die BAFin könne die Institute im Einzelfall anweisen, wie das Screening auszusehen habe: "Damit entsteht ein Verwaltungsakt, der sich eventuell rechtlich überprüfen ließe."

Neues Börsengesetz tritt in Kraft zombi17
zombi17:

Frei Inerpretiert !!!

 
28.06.02 21:29
#2
Hallo Kleinanleger , habt Ihr noch einen Sparsocken unter dem Kopfkissen , den möchten wir gerne haben . Seit gewiss , wir wollen nur Euer Bestes:-)).
Das mit der Geldwäsche funktioniert doch nur , wenn alle Staaten der Erde mitmachen , solange damit Geld verdient werden kann , gibt es Schlupflöcher.
Außerdem ist der neue Trend , das man mit Edelsteinen bezahlt.
In 5 Jahren wird das Problem in Angriff genommen , dann gibt es aber vorher wieder was Neues.
Neues Börsengesetz tritt in Kraft Warmduscher
Warmduscher:

up...

 
28.06.02 21:50
#3
www.adhoc.at/uebersetz1.htm

*lol*
Neues Börsengesetz tritt in Kraft vanSee

interessant o.T.

 
#4


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