oder Erwartung selbiger hat das hier nichts zu tun.
Das sieht man schon an den Kommentaren.
Ich würde auch nicht davon ausgehen, dass die Kleinaktionäre eine Rolle spielen bei den Planungen für die Zukunft.
Das wiederum erkennt man m.E. schon daran, dass der Kapitalschnitt nicht bei den Aktien nachvollzogen wurde und diese nun jeweils nur noch 0,01 € des Grundkapitals verbriefen. Was rechtlich eigentlich gar nicht zulässig ist:
"Aktien über einen geringeren Nennbetrag sind nichtig."
Quelle:
Aktiengesetz
§ 8 Form und Mindestbeträge der Aktien
(1) Die Aktien können entweder als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien begründet werden.
(2) Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro lauten. Aktien über einen geringeren Nennbetrag sind nichtig. Für den Schaden aus der Ausgabe sind die Ausgeber den Inhabern als Gesamtschuldner verantwortlich. Höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle Euro lauten.
(3) Stückaktien lauten auf keinen Nennbetrag. Die Stückaktien einer Gesellschaft sind am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten. Absatz 2 Satz 2 und 3 findet entsprechende Anwendung.
(4) Der Anteil am Grundkapital bestimmt sich bei Nennbetragsaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrags zum Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien.
www.gesetze-im-internet.de/aktg/__8.html
Vielleicht hat das ja einen Sinn und Zweck?