Soweit ich mich erinnern kann (und das ist ein alter Hut) hat NC alle( !) Voraussetzungen, um ohne Partner den Weg zu gehen, also auch die umgangssprachliche "Banklizenz".
In Deutschland bedeutet dies z. B. die Genehmigung nach § 32 Abs. 1 S. KWG i. V. m. § 1 Abs. 1 KWG.
So u. a.:
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind -Aufzählung folgt-
Dabei ist (1) Kreditinstitute, (1a) Finanzdienstleistungsinstitute (1b)
NC ist beim FINTRAC als ein Geldservice-Geschäft registriert und darf daher die gleichen Geschäfte tätigen (ähnlich der deutschen "Banklizenz").